Beschlussvorlage - 1209/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte beschließt,

als Schiedsperson für Schiedsamtsbezirk 1 Herrn Eberhard Görlach zu wählen.

 

Die Umsetzung erfolgt bis: 26.01.2025

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Sachverhalt

Das Gebiet der Stadt Hagen ist in sechs Schiedsamtsbezirke eingeteilt.

 

Die Amtszeit der amtierenden Schiedsperson, die für eine Wiederwahl zur Verfügung steht, endete am 15.10.2024; bis zu dem Amtsantritt einer neuen bleibt die bisherige Schiedsperson im Amt.

 

Gemäß § 1 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen – Schiedsamtsgesetz – vom 16. Dezember 1992 (GV NW 1993 S. 32), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. September 2024 (GV NRW S. 635), in Kraft getreten am 01. Oktober 2024, ist für jeden Schiedsamtsbezirk eine Schiedsperson zu bestellen.

 

Nach § 3 Abs. 1 und 3 des Gesetzes wird die Schiedsperson von der zuständigen Bezirksvertretung, hier: Mitte, für die Dauer von fünf Jahren gewählt, sofern der Schiedsamtsbezirk in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder nur unwesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Die Grenzen des Schiedsamtsbezirks 1 stimmen im Wesentlichen mit denen des Stadtbezirks Mitte überein; die Zuständigkeit der Bezirksvertretung ist daher gegeben.

 

Nach § 2 des Schiedsamtsgesetzes muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

Schiedsperson kann nach Abs. 2 der Bestimmung nicht sein, wer

 

1. die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder

 

2. unter Betreuung steht.

 

Nach Abs. 3 soll Schiedsperson nicht sein, wer

 

1. das 25. Lebensjahr nicht vollendet hat

 

2. in dem Schiedsamtsbezirk nicht seinen Wohnsitz hat

 

3. durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen 

    beschränkt ist.

 

 

Zudem soll nach Abs. 4 der Bestimmung zur Schiedsperson nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 75. Lebensjahr vollendet hat.

 

Der bisher in dem Schiedsamtsbezirk 1 amtierende Schiedsmann Herr Eberhard Görlach erklärte seine Bereitschaft, sich für eine Wiederwahl nach Ablauf seiner Amtszeit zur Verfügung zu stellen.

 

Er hätte zum Zeitpunkt seiner Wahl das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet.

 

Aus Datenschutzgründen sind die persönlichen Angaben nicht in der öffentlichen Beschlussvorlage, sondern nur in einer Anlage für die Mitglieder der Bezirksvertretung enthalten.

 

Entsprechend den Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen wurde dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen ( BDS ), Bezirksvereinigung Hagen, mit Schreiben vom 26.09.2024 Gelegenheit gegeben, zur Wiederwahl von Herrn Görlach für den Bezirk 1 Stellung zu nehmen.

 

Der BDS äußerte in seinem Schreiben vom 17.10.2024 keine Bedenken gegen eine Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers.

 

Der Direktor des Amtsgerichts Hagen als Dienstvorgesetzter der Schiedspersonen äußerte bereits mit Schreiben vom 02.08.2024 ebenfalls keine Bedenken gegen eine Wiederwahl von Herrn Görlach.

 

Deswegen wurde auf die Ausschreibung des Schiedsamtsbezirks 1 verzichtet.

 

Es entstehen Kosten in gleicher Höhe wie in den Vorjahren, da es sich um die Wiederbesetzung eines Schiedsamtsbezirks handelt.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

X

sind nicht betroffen

 

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung:

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

 

positive Auswirkungen (+)

X

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
(Optimierungsmöglichkeiten nur bei negativen Auswirkungen)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Es entstehen Kosten wie in den Vorjahren.

 

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Beschlüsse

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26.11.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen