Beschlussvorlage - 1147/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Ennepe-Radweg – 1.BA.“ mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen.

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Sachverhalt

Der Ennepe-Radweg ist einer der geplanten Hauptradwege und zentraler Bestandteil des Radverkehrskonzeptes (vgl. Ds.Nr.: 0981-1/2018). Der Ennepe-Radweg soll eine Verbindung von der Innenstadt bis zur Stadtgrenze nach Gevelsberg bilden. Eine Umsetzung ist in mehreren Bauabschnitten geplant. Zur Umsetzung steht nun der erste Bauabschnitt an.

 

Der erste Bauabschnitt umfasst die ehemalige Bahntrasse, die im Zuge des Neubaus der Bahnhofshinterfahrung aufgegeben wurde (s. Lageplan im Anhang). Im Südwesten schließt der geplante Abschnitt an die Obere Spiekerstraße an. Hier ist ein höhengleicher Übergang von der ehemaligen Bahnstrecke zur Oberen Spiekerstraße möglich. Über die Obere Spiekerstraße wird die unmittelbar am Ennepeufer verlaufende Hammerstraße erreicht. In einem weiteren Bauabschnitt soll die Hammerstraße für die Hauptradroute als Fahrradstraße ertüchtigt werden.

Im Nordosten mündet der Radweg am Kreisverkehr Kuhlestraße auf die Bahnhofshinterfahrung.

Mit diesem Abschnitt wird ein wichtiger Lückenschluss einer durchgängigen komfortablen Hauptradroute realisiert.

 

Der erste Bauabschnitt des Radweges hat eine Gesamtlänge von ca. 1 Kilometer.

 

Die Breite des geplanten Abschnittes beträgt 5,50m und setzt sich aus 3,0m Radweg und 2,50m Gehweg zusammen (s. Abb. 1).

 

 

 

 

Abb. 1: Regelquerschnitt Ennepe-Radweg 1.BA.

 

Wie bereits in der Vorlage 0097/2024 beschrieben, kam es zu längeren Verzögerungen wegen Grundstücksverhandlungen mit der Deutschenbahn AG. Die Maßnahme soll nun aber zeitnah ausgeschrieben (Anfang 2025) und im Anschluss umgesetzt werden.

 

Freischnitt der Fläche – Informationspflicht zum Umgang mit Bäumen

Vor Baubeginn ist im Vorfeld ein Freischnitt notwendig, der in dem gesetzlich vorgegebenen Zeitraum (BNatSchG) in enger Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde bis Ende Februar 2025 durchgeführt wird. Die ehemalige Gleistrasse ist von Buschwerk, Brombeeren und sonstigem Aufwuchs zu befreien.

 

Kosten

Eine Förderzusage zur Umsetzung der Maßnahme liegt seit dem Jahr 2021 vor. Die Zuwendung beträgt 2,19 Millionen Euro. Die Gesamtkosten belaufen sich auf 2,42 Millionen Euro.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Alle Maßnahmen zur Stärkung des sogenannten Umweltbundes (ÖPNV, Rad, und Fußverkehr) tragen zur Klimaverbesserung bei.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Der Ennepe-Radweg ist eine förderfähige Maßnahme und wird durch das Land bezuschusst. Im Haushalt wird die Maßnahme investiv dargestellt.

 

1.1 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1210

Bezeichnung:

Öffentliche Infrastruktur

Finanzstelle:

5000335

Bezeichnung:

Ennepe Radweg, Kuhlestr. - Tückingstr. (1.BA)

Finanzposition:

681100

Bezeichnung:

Investitionszuschüsse vom Land

 

785200

Bezeichnung:

Auszahlungen von Tiefbaumaßnahmen

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

2.195.400€

 

-1.097.700€

-1.097.700€

 

 

Auszahlung (+)

7nnnnn

2.420.500€

 

1.210.250€

1.210.250€

 

 

Eigenanteil

225.100€

 

112.550

112.550€

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.

 

 

x

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant, bzw. ist durch eine Ermächtigungsübertragung sichergestellt.

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben für den Neubau des Fuß- und Fahrradweges in Höhe von insgesamt  2.420.500€ stellen Anschaffungs-/ Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt bei einer Nutzungsdauer von 40 Jahren (Radwege) 60.513€.

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Gesamtmaßnahme wird zu 90% aus Fördermitteln finanziert. Diese ist auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren und führt, parallel zur Abschreibung, zu einer ertragswirksamen Sonderpostenauflösung in Höhe von 54.885 €.
 

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil (2%)

4.502€

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr (1,5% der Herstellungskosten)

34.665€

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

60.513€

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

99.680€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

54.885€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

44.715€

 

  1.                Rechtscharakter

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.11.2024 - Bezirksvertretung Haspe - verwiesen

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26.11.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Empfehlungsbeschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität im Rahmen ihrer Zuständigkeit folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Umwelt-, Klimaschutz und Mobilität beschließt die Umsetzung der Maßnahme „Ennepe-Radweg – 1.BA.“ mit den hier vorgelegten finanziellen Auswirkungen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

CDU

4

 

 

SPD

4

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

3

 

 

AfD

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die PARTEI

1

 

 

FDP

1

 

 

Die Linke

1

 

 

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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04.12.2024 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen