Beschlussvorlage WBH - 1200/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat des WBH AöR beschließt die Neufassung der Entwässerungsgebührensatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

 

gez. Henning Keune    gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)   Vorstand    Kfm. Vorstand

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Sachverhalt

Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen

Gem. § 13a der aktuell gültigen Fassung der Entwässerungssatzung in der Fassung des III. Nachtrages vom 23.06.2022 des WBH erfolgt der Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen auf Grundlage der tatsächlichen Herstellungskosten (Spitzabrechnung). Dieses Abrechnungsverfahren führt beim WBH zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Zudem können die Kosten für die betroffenen Eigentümer vor der Baumaßnahme nicht genau abgeschätzt werden. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands beim WBH und für eine bessere Kostenklarheit für die betroffenen Eigentümer soll das Abrechnungsverfahren auf Einheitssätze (Pauschalabrechnung) umgestellt werden. Für die Umstellung des Abrechnungsverfahrens auf Einheitssätze muss die Entwässerungssatzung und die Entwässerungsgebührensatzung des WBH angepasst werden. Die Entwässerungsgebührensatzung wird hierzu um fünf Paragrafen ergänzt. In der Entwässerungssatzung entfällt der §13a mit der Umstellung.

Die Einheitssätze werden mit der jährlichen Berechnung der Abwassergebühr geprüft und ggf. angepasst.

 

Dem Rat der Stadt Hagen steht ein Weisungsrecht gem. § 10 Abs. 4, 1. Spiegelstrich der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen AöR in der Fassung des VII. Nachtrages zu.

 

Gebührenbedarf:

 

Für 2025 ergibt sich ein Gesamtgebührenbedarf in Höhe von 51.870.543 Euro (Gesamtkosten Anlage A abzgl. der Nebeneinnahmen Anlage B). Dieser liegt um 1,88 % (991 TEUR) unter dem Vorjahreswert.

Kosten gemäß Anlage A):

Die Gesamtkosten beruhen, soweit sie gebührenfähigen Aufwand darstellen und nicht kalkulatorischer Natur sind, auf den Daten des Wirtschaftsplanes 2025.

Die für die Kalkulation wesentlichen Positionen und die Veränderungen gegenüber dem Vorjahr werden im Folgenden erläutert. Nicht gebührenwirksame Leistungen (u.a. Einleitungsanträge Stadt Hagen, Unterhaltung öff. Entwässerungseinrichtungen) werden in den Sparten ausgewiesen, in denen die Leistung aufgrund der zukünftigen Betrauung erbracht werden. Aus diesem Grund ist eine weitergehende Abgrenzung in der Gebührenkalkulation nicht erforderlich.

Materialaufwand liegt mit 18.200 TEUR auf dem Niveau des Vorjahres (VJ: 18.134 TEUR). Der Ruhrverbandsbeitrag steigt im Vergleich zum Vorjahr um 567 TEUR auf 16.000 TEUR gestiegen.

Der Personalaufwand sinkt gegenüber dem Planwert für das Jahr 2024 (8.921 TEUR) um rd. 1.148 TEUR auf 7.772 TEUR.

 

 

Bei der Berechnung der kalkulatorischen Abschreibungen sind kleinere Indexwerte aufgrund der geringeren Inflation in Deutschland berücksichtigt worden. Der Ansatz der kalkulatorischen Kosten vermindert sich gegenüber dem Ansatz aus dem Jahr 2024 um 1.795 TEUR auf 29.354 TEUR.

Die Sonstigen betrieblichen Aufwendungen sinken auf insgesamt 1.291 TEUR (Vorjahr 1.922 TEUR).

Im Vorjahr wurden aufgrund der unklaren Rechtslage keine kalkulatorischen Zinsen angesetzt. Die Kalkulation der kalkulatorischen Zinsen ergab bei einem Zinssatz von 2,903 % ansatzfähige Kosten in Höhe von 6.677 TEUR (VJ.: 5.805 TEUR).

Um die Neubewertung des Anlagevermögens aus dem Jahr 2021 sukzessiv umzusetzen, werden die ansetzfähigen Kosten nur schrittweise erhöht. Insgesamt wurden bei der Kalkulation der Gebühren 9.800 TEUR nicht berücksichtigt.

 

Abgrenzungen gemäß Anlage B):

Die Abgrenzungen gemäß Anlage B stellen Aufwandskorrekturposten zum Gebührenhaushalt dar. Im Kern handelt sich mit 529 TEUR um Kostenbeteiligungen und Leistungen Dritter sowie die aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 1.100 TEUR:

Entwicklung des Wasserverbrauchs:

Bei den industriellen Abwassermengen wird nach den Krisen erneut mit einer leicht steigenden Entwicklung gerechnet. Hinsichtlich der Privatnutzer geht der WBH erneut davon aus, dass das häusliche Abwasser durch Heimarbeit in etwa auf dem Niveau des Vorjahresplans bewegen dürfte. Insgesamt wird im Gewerbe- und Industriebereich 881 Tm³ (Vorjahr 930 Tm³) Abwasseranfall und im Privatbereich, mit 9.055 Tm³ Abwasseranfall geplant. Insgesamt wird eine Schmutzwassermenge von 9.936 Tm³ (Vorjahr 10.765 Tm³) unterstellt. Die Anpassung der Planmenge erfolgte auf Grundlage der Jahresabschlussmengen der Vorjahre.

Kostenüber- bzw. -unterdeckungen aus Vorjahren:

Durch die Nachkalkulation festgestellte Kostenüber- bzw. -unterdeckungen sind gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW binnen einer 4-Jahresfrist auszugleichen.

Im Ergebnis werden die über die Nachkalkulation für das Jahr 2023 für den Bereich der Niederschlagswassergebühr ausgewiesene Überdeckungen in Höhe von rd. 1.000 TEUR gebührenmindernd und im Bereich der Schmutzwassergebühr ausgewiesene Unterdeckungen in Höhe von rd. 991 TEUR gebührend erhöhend berücksichtigt.

 

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Auswirkungen

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.11.2024 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen