Beschlussvorlage WBH - 1173/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Verwaltungsrat des WBH AöR beschließt den IV. Nachtrag der Entwässerungssatzung für das Kommunalunternehmen Wirtschaftsbetrieb Hagen WBH, Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, die als Anlage Gegenstand der Vorlage ist.

 

gez. Henning Keune    gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)    Vorstand     Kfm. Vorstand

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Sachverhalt

Gem. § 13 a der aktuell gültigen Fassung der Entwässerungssatzung in der Fassung des III. Nachtrages vom 23.06.2022 des WBH erfolgt der Kostenersatz für Grundstücksanschlussleitungen auf Grundlage der tatsächlichen Herstellungskosten (Spitzabrechnung). Dieses Abrechnungsverfahren führt beim WBH zu einem hohen Verwaltungsaufwand. Zudem können die Kosten für die betroffenen Eigentümer vor der Baumaßnahme nicht genau abgeschätzt werden. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands beim WBH und für eine bessere Kostenklarheit für die betroffenen Eigentümer soll das Abrechnungsverfahren auf Einheitssätze (Pauschalabrechnung) umgestellt werden. Für die Umstellung des Abrechnungsverfahrens auf Einheitssätze muss die Entwässerungssatzung und die Entwässerungsgebührensatzung des WBH angepasst werden. Die Entwässerungsgebührensatzung wird hierzu um fünf Paragrafen ergänzt. In der Entwässerungssatzung entfällt der §13a mit der Umstellung.

Neben dem Entfall des § 13a erfolgt eine redaktionelle Änderung in § 2 der Entwässerungssatzung.

Weitere Details könne der beigefügten Synopse entnommen werden.

 

Dem Rat der Stadt Hagen steht ein Weisungsrecht gem. § 10 Abs. 4, 1. Spiegelstrich der Kommunalunternehmenssatzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen in der Fassung des VII. Nachtrages zu.

 

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Auswirkungen

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.11.2024 - WBH-Verwaltungsrat - ungeändert beschlossen