Mitteilung WBH - 1172/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Die Gebühr für die Erlaubnis der Entwässerungsanlagen (Benutzungserlaubnis) richtet sich nach § 6 Ziffer 8 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen, Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).

 

Auszug aus der Verwaltungsgebührensatzung:

§ 6 Gebührentarif

Ziffer 8:

 

Erlaubnis für die Benutzung der Entwässerungsanlagen des WBH je angefangene 500,00 € Herstellungskosten,

 

 

15,00 €

 

mindestens jedoch

60,00 €

 

 

Für die Berechnung der Herstellungskosten nutzt der WBH gemittelte Baupreise, die über den Baupreisindex angepasst werden. Die letzte Anpassung der gemittelten Baupreise mit dem Baupreisindex erfolgte 2017. Die Preissteigerung für den Zeitraum 2017 – 2024 beträgt 52%. Der WBH berücksichtigt zum 01.01.2025 die Preissteigerung bei den gemittelten Baupreisen zur Berechnung der Herstellungskosten.

 

 

Beispiel

Mischwasseranschlusskanal, DN 150, Länge (l)=8m, mittlere Tiefe (t)=3,00m, 1 Revisionsschacht

Gebühr bis zum 31.12.2024:

Preis DN 150 mit t=3,00m: 780€/m

Preis Revisionsschacht: 2.500€/Stück

Herstellungskosten:  780€/m x 8m + 2.500,00€ = 8.740€

Gebühr:   8.740€/500€ = 17,5

    18 x 15€ = 270€

 

Gebühr ab dem 01.01.2025:

Preis DN 150 mit t=3,00m: 1.186€/m

Preis Revisionsschacht: 3.800€/Stück

Herstellungskosten:  1.186€/m x 8m + 3.800,00€ = 13.288€

Gebühr:   13.288€/500€ = 26,6

    27 x 15€ = 405€

 

 

 

Der Verwaltungsrat der WBH AöR nimmt die Anpassung der Herstellungskosten an den Baupreisindex zur Kenntnis.

 

 

gez. Henning Keune    gez. Hans-Joachim Bihs  gez. Jörg Germer

Vorstand (Sprecher)    Vorstand    Kfm. Vorstand

Reduzieren

Auswirkungen

 

 

 

 

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

27.11.2024 - WBH-Verwaltungsrat - zur Kenntnis genommen