Mitteilung WBH - 1172/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Herstellungskosten an den Baupreisindex
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung WBH
- Federführend:
- WBH - Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR
- Bearbeitung:
- Sabrina Tegtmeier
- Freigabe durch:
- Henning Keune, Vorstand (Sprecher) WBH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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WBH-Verwaltungsrat
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Kenntnisnahme
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27.11.2024
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Sachverhalt
Die Gebühr für die Erlaubnis der Entwässerungsanlagen (Benutzungserlaubnis) richtet sich nach § 6 Ziffer 8 der Satzung des Wirtschaftsbetriebs Hagen, Anstalt öffentlichen Rechts der Stadt Hagen, über die Erhebung von Verwaltungsgebühren (Verwaltungsgebührensatzung).
Auszug aus der Verwaltungsgebührensatzung:
§ 6 Gebührentarif
Ziffer 8:
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Erlaubnis für die Benutzung der Entwässerungsanlagen des WBH je angefangene 500,00 € Herstellungskosten, |
15,00 €
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mindestens jedoch |
60,00 €
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Für die Berechnung der Herstellungskosten nutzt der WBH gemittelte Baupreise, die über den Baupreisindex angepasst werden. Die letzte Anpassung der gemittelten Baupreise mit dem Baupreisindex erfolgte 2017. Die Preissteigerung für den Zeitraum 2017 – 2024 beträgt 52%. Der WBH berücksichtigt zum 01.01.2025 die Preissteigerung bei den gemittelten Baupreisen zur Berechnung der Herstellungskosten.
Beispiel
Mischwasseranschlusskanal, DN 150, Länge (l)=8m, mittlere Tiefe (t)=3,00m, 1 Revisionsschacht
Gebühr bis zum 31.12.2024:
Preis DN 150 mit t=3,00m: 780€/m
Preis Revisionsschacht: 2.500€/Stück
Herstellungskosten: 780€/m x 8m + 2.500,00€ = 8.740€
Gebühr: 8.740€/500€ = 17,5
18 x 15€ = 270€
Gebühr ab dem 01.01.2025:
Preis DN 150 mit t=3,00m: 1.186€/m
Preis Revisionsschacht: 3.800€/Stück
Herstellungskosten: 1.186€/m x 8m + 3.800,00€ = 13.288€
Gebühr: 13.288€/500€ = 26,6
27 x 15€ = 405€
Der Verwaltungsrat der WBH AöR nimmt die Anpassung der Herstellungskosten an den Baupreisindex zur Kenntnis.
gez. Henning Keune gez. Hans-Joachim Bihs gez. Jörg Germer
Vorstand (Sprecher) Vorstand Kfm. Vorstand
