Stellungnahme - 1132/2024-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der CDU - Fraktion
hier: Fahrradständer für die Grundschule Berchum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Jana Funke
- Freigabe durch:
- VB 5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Kenntnisnahme
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14.11.2024
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Sachverhalt
Bezugnehmend auf die Anfrage gem. § 6 (1) GeschO „Fahrradständer für die Grundschule Berchum“ für die Sitzung der Bezirksvertretung Hohenlimburg am 14.11.24 kann folgender Sachstand mitgeteilt werden:
Das Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln im gesamten Stadtgebiet ist ein wichtiger Bestandteil des Radverkehrskonzeptes (vgl. Kap. 4.6, 5.2.1, 8.1.1. Radverkehrskonzept). Aus diesem Grund hat die Verwaltung in den vergangenen Jahren bereits mehrfach einen Förderantrag zur Umsetzung beantragt und bewilligt bekommen. So konnten in diesem Jahr auch im Bezirk Hohenlimburg 25 Anlehnbügel installiert werden (vgl. Ds.Nr.: 0606/2023). Auch zukünftig plant die Verwaltung weitere Förderanträge für das Aufstellen von Fahrradanlehnbügeln zu stellen, um die Fahrradinfrastruktur kontinuierlich auszubauen. Die nächste Förderantragsstellung für das Programm „FöRiNah“ wird für Frühjahr 2025 vorbereitet. Eine Bewilligung wird dann im Jahr 2026 erwartet. Die entsprechenden Mittel müssen für den nächsten Haushalt 2026/2027 angemeldet werden.
Die genannten Standorte Turnhalle Berchum und Grundschule Garenfeld werden für einen der nächsten Förderanträge berücksichtigt. Grundvoraussetzung für die Förderung aus dem Programm „FöRiNah“ ist, dass die Abstellanlagen auf öffentlichen Flächen errichtet werden und 24 Stunden zugänglich sind. Eine Förderung zur Installation auf Schulhöfen ist laut Rückmeldung der Bezirksregierung ausgeschlossen. Förderfähig sind Anlehnbügel an Schulen und Sportstätten voraussichtlich über die Kommunalrichtlinie. Für die genannten Standorte ist daher zu prüfen, wo eine Aufstellung der Anlehnbügel möglich und sinnvoll ist. Ein Antrag über die Kommunalrichtlinie für verschiedene Schulen ist für das Jahr 2026 geplant.
