Stellungnahme - 1133/2024-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der CDU - Fraktion
hier: Zebrastreifen Berchumer Straße - Einmündung Spessartstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
- Freigabe durch:
- VB5
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Geplant
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
14.11.2024
|
Sachverhalt
Die CDU Fraktion in der BV-Hohenlimburg hat für die Sitzung am 14.11.2024 einen Antrag gemäß § 6 (1) GeschO zur Einrichtung eines Fußgängerüberwegs und eines Geschwindigkeits-Dialog-Displays im Bereich des Knotenpunkts Berchumer Straße / Spessartstraße gestellt.
Die Verwaltung kann wie folgt Stellung beziehen:
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs auf der Berchumer Straße zwischen den Haltesteigen der Bushaltestelle Spessartstraße und der Einmündung Spessartstraße wurde kürzlich aufgrund einer Bürgeranregung bereits geprüft und mit der Straßenverkehrsbehörde und der Polizei diskutiert, mit dem Ergebnis, dass eine Einrichtung sinnvoll und verkehrsplanerisch realisierbar ist.
Es ist dabei zu beachten, dass der Haltesteig in Fahrtrichtung Halden noch nicht barrierefrei ausgebaut ist. Um eine richtlinienkonforme Gestaltung sowohl der Haltestelle als auch des Fußgängerüberwegs zu erzielen, bietet es sich an, beide Maßnahmen integriert zu planen und umzusetzen. Die Umgestaltung des zweiten Haltesteigs kann für den nächsten zu planenden Bauabschnitt (9. BA) des barrierefreien Haltestellenausbaus eingeplant werden, d.h. dass nach Planung, Förderantrag und Förderbescheid ein Umbau in der zweiten Jahreshälfte 2027 in Aussicht gestellt werden kann.
Die schnellere Umsetzung eines richtlinienkonformen Fußgängerüberwegs ist nicht möglich, da hierfür Mittel in Höhe von mindestens 30.000 Euro benötigt werden, die im aktuellen Doppelhaushalt nicht eingeplant sind.
Die temporäre Einrichtung eines einfachen Fußgängerüberwegs nur mit Markierung und Beschilderung könnte schneller (ab April 2025, da Markierungsarbeiten erst nach der Winterpause durchgeführt werden können) umgesetzt werden, jedoch ist hier zunächst die straßenverkehrsrechtliche Machbarkeit zu prüfen. Auch muss dabei bewertet werden, ob ein nicht richtlinienkonformer Fußgängerüberweg ohne ausreichende Beleuchtung eine scheinbare Sicherheit vermittelt und damit die Gefährdungslage weiter verschärfen könnte.
Die Einrichtung eines Geschwindigkeits-Dialog-Displays wird ebenfalls befürwortet. Für eine schnelle Umsetzung wird angeregt, wie bereits in der Vergangenheit so gehandhabt dieses Display direkt über die Bezirksvertretung Hohenlimburg aus bezirksbezogenen Mitteln zu finanzieren und zu beschaffen, andernfalls ist eine Installation erst zum Zeitpunkt der Mittelfreigabe des nächsten Doppelhaushalts in der zweiten Jahreshälfte 2026 möglich.
