Anfrage - 1148/2024

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Derzeit wird in Nordrhein-Westfalen die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende intensiv vorbereitet bzw. mancherorts bereits umgesetzt.

 

Auf der Bundesebene wurde im April durch eine Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) die rechtliche Grundlage für eine Leistungsgewährung mittels Bezahlkarte geschaffen. Dies betrifft nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, Empfängerinnen und Empfänger von sogenannten Grundleistungen, die in den ersten 36 Monaten gewährt werden, sondern alle Leistungsempfängerinnen- und empfänger nach dem AsylbLG.

 

In NRW wird aktuell über einen Gesetzentwurf beraten, der im Sinne landesweiter Einheitlichkeit die Leistungsgewährung per Karte als Regelfall vorsieht. NRW und weitere 13 Bundesländer greifen bei der Umsetzung der Bezahlkarte auf die Dienstleistungen des in einem bundesweiten Vergabeverfahren ausgewählten Gemeinschaftsprojekts SocialCard zurück.

 

Einige Kommunen in NRW haben sich daher bereits klar gegen eine Einführung ausgesprochen.

 

Der Integrationsrat der Stadt Hagen möchte über den Umsetzungsplan der Stadt Hagen für die Einführung einer Bezahlkarte für Schutzsuchende informiert werden.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.11.2024 - Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration - zur Kenntnis genommen