Beschlussvorlage - 1165/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Einbindung der Evangelischen Familienbildungsstätte in die Hagener Jugendhilfeplanung

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

Begründung

Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich zum Ziel gesetzt, Familien in besonderen Belastungssituationen sowie Eltern im ersten Lebensjahr des Kindes die kostenlose Teilnahme bzw. eine gebührenermäßigte Teilnahme an Bildungsveranstaltungen von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung zu ermöglichen. Eine dieser Einrichtungen ist die Evangelische Familienbildung Hagen/Familienbildungsstätte in Trägerschaft der Evangelischen Dreifaltigkeits-Kirchengemeinde. Die Evangelische Familienbildung Hagen ist eine nach dem Weiterbildungsgesetz NRW anerkannte institutionelle Einrichtung der Familienbildung. Die Evangelische Familienbildung Hagen erfüllt sowohl einen christlichen als auch einen familienpolitischen Auftrag im Sinne des Weiterbildungsgesetzes (WBG) des Landes NRW und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII).

 

Die Evangelische Familienbildungsstätte hat sich 2023 beim Land beworben und sich damit verpflichtet innerhalb des Jahres 2024 eine Vereinbarung mit der Stadt Hagen (Fachbereich Jugend und Soziales) darüber zu treffen, wie sich zukünftig die Zusammenarbeit mit der Jugendhilfeplanung gestalten wird. Da die Familienbildungsstätte sich erstmalig auf die Zuwendungsart beworben hat, ist außerdem in 2024 ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses über die Einbindung der Familienbildung in die örtliche Jugendhilfeplanung beim Land vorzulegen. In den Folgejahren muss der Träger bestätigen, dass der Beschluss des Jugendhilfeausschusses weiterhin Bestand hat.

 

Für die von der Bildungsstätte geplanten Maßnahmen bestätigt das zuständige Jugendamt, in Hagen der Fachbereich Jugend und Soziales, dass eine Abstimmung mit der örtlichen Jugendhilfeplanung erfolgt. Nach Ablauf von drei Jahren beziehungsweise bei Änderung der Maßnahmen ist eine erneute Bescheinigung des Jugendamtes oder ein erneuter Jugendhilfeausschussbeschluss erforderlich. Alle drei Jahre ist generell eine Vorstellung im Jugendhilfeausschuss über die durchgeführten Maßnahmen zu erbringen.

 

Um die Erziehungs- und Alltagskompetenz der Eltern zu stärken und die gesellschaftliche Teilhabe der Familien zu fördern, sollen im Rahmen der Landesförderung in enger Absprache mit der Jugendhilfeplanung Angebote von niedrigschwelligen Maßnahmen für Familien in besonderen Belastungssituationen, insbesondere Familien mit Fluchterfahrungen und niedrigem sozioökonomischen Hintergrund, bereitgestellt werden. Die Evangelische Bildungsstätte und die Jugendhilfeplanung Hagen haben sich dabei darauf verständigt, dass unter anderem gerade in den fünf besonders von Armut belasteten Sozialräumen Altenhagen, Eilpe, Haspe, Wehringhausen und Zentrum/Remberg Maßnahmen durchgeführt werden.

Durch eine unsichere Finanzierung ab dem Jahr 2025 seitens des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration erfolgt eine enge Abstimmung mit der Jugendhilfeplanung, um die in den Sozialräumen angebotenen Maßnahmen passgenau und unter Berücksichtigung der erhaltenen Landesfinanzierung für die Zielgruppen vorzuhalten.

 

Mindestens einmal im Jahr werden von Seiten der Evangelischen Familienbildung die Teilnehmerzahlen und andere anonymisierte Daten der Jugendhilfeplanung zur Bestandsanalyse und Bedarfsermittlung zur Verfügung gestellt. Die Jugendhilfeplanung entwickelt ein Berichtswesen. Mit den ausgewerteten Daten überprüft die Jugendhilfeplanung gemeinsam mit der Evangelischen Familienbildung, wo welche Maßnahme noch nachjustiert werden muss und welche Leistungen noch ergänzt werden sollten, um ein bedarfs- und sozialraumorientiertes Maßnahmenpaket zu optimieren.

 

Aus Sicht des Fachbereiches Jugend und Soziales ist ein Beschluss des Jugendhilfeausschusses der Stadt Hagen zur Einbindung der Familienbildung in die Hagener Jugendhilfeplanung fachlich zu begrüßen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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sind nicht betroffen

x

sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben)

 

Kurzerläuterung: Maßnahmen sind offen, auch für Kinder mit Behinderung

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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positive Auswirkungen (+)

x

keine Auswirkungen (o)

 

negative Auswirkungen (-)

 

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

x

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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20.11.2024 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen