Beschlussvorlage - 1097/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung von Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in Hohenlimburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Andreas Winterkemper
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport; FB20 - Finanzen und Controlling
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Martina Soddemann (Beigeordnete und Stadtkämmerin)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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14.11.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, die im Anhang dieser Vorlage genannten sechs (6) Abstellflächen für das Abstellen von Mikromobilitätsangeboten [z.B. [Leih-) Fahrräder, (Leih-) E-Tretroller, (Leih-) E-Lastenräder] im Stadtbezirk Hohenlimburg einzurichten.
- Das Unternehmen Lime hat sich grundsätzlich bereit erklärt, stationsbasierte Abstellflächen in der unternehmenseigenen Applikation als Parkflächen obligatorisch für das Abstellen ihrer (Leih-) E-Tretroller auszuweisen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg hat im Jahr 2022 die Einführung von Mikromobilitäts-Verleihsystemen beschlossen (vgl. Vorlage/ DS-Nr.: 0406-3/2022) und damit die Verwaltung beauftragt, die dafür notwendigen Schritte einzuleiten.
In Hohenlimburg sollte sodann ein E-Tretroller-Verleih-Unternehmen seine Dienstleistungen anbieten. Dazu ist es aber dann aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten des damaligen Anbieters nicht mehr gekommen. In der Folge wurden im Stadtbezirk Hohenlimburg dann auch keine festen, stationsgebundenen Abstellflächen eingerichtet. Zwischenzeitlich gab es in Hagen generell kein Unternehmen mehr, dass E-Tretroller zum Ausleihen angeboten hatte.
Seit Ende Mai 2024 ist das Unternehmen Lime/ Bike Germany in Hagen tätig und möchte seine Dienstleistungen auch in Hohenlimburg anbieten.
Die Verwaltung legt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hohenlimburg daher eine Liste mit Vorschlägen für die Einrichtung von stationsgebundenen Flächen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen vor. Den Mitgliedern der Bezirksvertretung wird somit die Möglichkeit gegeben, sich an der Auswahl geeigneter stationsgebundener Flächen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen zu beteiligen. Die Verwaltung verweist hierzu auf den Ratsbeschluss zur Einführung eines hybriden Verleihsystems für Mikromobilitätsfahrzeuge aus Mai 2024.
Begründung
Nachdem zuvor zwei Anbieter von E-Tretroller-Verleihsystemen ihren Geschäftsbetrieb in Hagen wieder aufgegeben haben, hat der Rat der Stadt Hagen im Mai 2024 entschieden, in Hagen ein hybrides Verleihsystem für Mikromobilitätsfahrzeuge einzuführen, auch weil sich das bisher von der Verwaltung und den Gremien der Stadt Hagen präferierte feste, stationsgebundene System für das Ausleihen von E-Tretrollern hier nicht dauerhaft wirtschaftlich etablieren konnte.
Für den Betrieb eines E-Tretroller-Verleihsystems wurden für das von der Verwaltung und den Gremien präferierte stationsgebundene Verleihsystem über 130 Abstellplätze für das Abstellen und Ausleihen von E-Tretrollern im Stadtgebiet eingerichtet. Im Stadtbezirk Hohenlimburg wurden bisher aber noch keine festen, stationsgebundenen Abstellflächen eingerichtet, da kurz vor dieser Maßnahme der letzte in Hagen tätige Anbieter seinen Geschäftsbetrieb in Hagen eingestellt hatte. Die Einrichtung weiterer Abstellflächen für das Abstellen von E-Tretrollern wurde damit zwischenzeitlich hinfällig.
Seit Ende Mai 2024 ist das Unternehmen LimeBike Germany in Hagen tätig und betreibt in fast allen Stadtbezirken Hagens sein E-Tretroller-Verleihsystem. Im Stadtbezirk Hohenlimburg ist das Unternehmen bisher aber noch nicht aktiv und möchte seinen Service nun auch hier anbieten.
Lime betreibt sein Verleihsystem auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses zur Einführung eines hybriden E-Tretroller-Verleihsystems. Das bedeutet, dass nur an hochfrequentierten Stellen (wie ÖPNV-Umsteigepunkten, Mobilstationen, vor Fußgängerzonen, etc.) stationsgebundene Abstellflächen für das Abstellen der E-Tretroller eingerichtet werden.
Die Verwaltung legt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hohenlimburg daher eine Liste mit Standorten für das Einrichten von stationsgebundenen Abstellplätzen für Mikromobilitätsangebote zur Abstimmung vor. Diese Liste wird mit den Mitgliedern dieses Gremiums besprochen und kann um weitere Abstellflächen, die die Nutzung von diesen Angeboten befördern, ergänzt werden. Weitere Flächen sollen insbesondere nur an durch Menschen hoch frequentierten Stellen sowie an Orten eingerichtet werden, an denen Probleme mit wild und zahlreich abgestellten E-Tretroller auftreten. In Wohngebieten sollen keine stationsgebundenen Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge eingerichtet werden.
Standortliste der Verwaltung:
Die Verwaltung hat auf der Basis von Ortsbesichtigungen und mehrerer Austausche die im Anhang beigefügte Standortliste zusammengestellt. Demnach sollen zunächst nur sechs stationsgebundene Abstellflächen für das Abstellen und Ausleihen von Mikromobilitätsfahrzeugen in Hohenlimburg errichtet werden.
Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hohenlimburg wird die Gelegenheit gegeben, sich an dieser Standortauswahl zu beteiligen und der Verwaltung ihre Anmerkungen zu den vorausgesuchten Standorten zukommen zu lassen. Für den Fall, dass ein vorgeschlagener Standort für die Einrichtung eines stationsgebundenen Abstellplatzes nicht geeignet ist, soll in unmittelbarer Nähe ein alternativer Standort gefunden werden. Hierbei wäre dann aber zu beachten, dass neu vorzuschlagende Standorte aus Sicherheitsgründen für Autofahrer nicht auf der Fahrbahn, sondern an Stellen ausgewiesen werden müssen, an denen Parkplatzflächen liegen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Insbesondere Menschen mit Behinderung können durch verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller an bestimmten Stellen gefährdet und in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt werden, sodass diese Menschen an bestimmten Stellen in Hohenlimburg von einer Stationsbindung profitieren werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
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Für die Beschilderung entsprechender Abstellflächen ist mit 300 Euro/ Abstellfläche zu rechnen. Insgesamt werden somit 1.800 Euro für die Einrichtung von 6 Flächen anfallen. Die Mittel für die Beschilderung der Abstellflächen werden vom FB 60 über die mtl. Abschlagszahlung an den WBH im Rahmen der Betrauung zur Verfügung gestellt. Zudem gibt es für die Einführung eines hybridbezogenen Mikromobilitäts-Verleihsystem einen Ratsbeschluss. Die Einrichtung weiterer Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge im Stadtbezirk Hohenlimburg ist daher notwendig und nach § 82 der GO unabweisbar. |
1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
1210 |
Bezeichnung: |
Öfffentliche Infrastruktur |
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Auftrag: |
1121001 |
Bezeichnung: |
Straßen |
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Kostenstelle: |
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Bezeichnung: |
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Kostenart: |
524201 |
Bezeichnung: |
Unterhaltung/ Bewirtschaftung Infrastrukturvermögen |
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5nnnnn |
Bezeichnung: |
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Kostenart |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Ertrag (-) |
4nnnnn |
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Aufwand (+) |
5nnnnn |
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1.800,00 |
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Eigenanteil |
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1.800,00 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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X |
Vertragliche Bindung |
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X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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