Berichtsvorlage - 1085/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

  1. Wettbewerb Hohenlimburg an die Lenne
  2. Machbarkeitsstudie Öffnung der Hochwasserschutzmauer
  3. Stand des integrierten Stadtentwicklungskonzepts
  4. Lenkungskreis / Aktuelles

 

  1. Der Wettbewerb Hohenlimburg an die Lenne ist abgeschlossen. Insgesamt 12 Freiraumplanungsbüros haben ihre Entwürfe fristgerecht eingereicht und konnten somit in der Jurysitzung am 28.10. bewertet werden. Der Gewinnerentwurf wurde mit 11:0 Stimmen durch folgende Jury einstimmig gewählt:

 

  1. Sachpreisrichter:
    • Peter Arnusch (BfHo), Ausschussmitglied für Soziales, Integration und Demographie
    • Dr. Christoph Diepes (Stadtverwaltung Hagen), Fachbereichsleiter Amt für Stadtplanung, -entwicklung und Bauordnung
    • Jochen Eisermann (CDU), Bezirksbürgermeister Hohenlimburg
    • Mark Krippner (SPD), stellv. Bezirksbürgermeister Hohenlimburg (anwesend bis 16:30 Uhr und ersetzt durch Michael Glod (CDU))
    • Frank Schmidt (BfHo), stellv. Bezirksbürgermeister Hohenlimburg
  2. Fachpreisrichter:
    • Christian Jürgensmann, Landschaftsarchitekt, Duisburg
    • Prof. Stephan Lenzen, Landschaftsarchitekt, Bonn
    • Axel Lohrer, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner, München
    • Reiner Thiel, Landschaftsarchitekt, Münster
    • Christine Wolf, Landschaftsarchitektin, Bochum
    • Madeleine Wolf, Landschaftsarchitektin und Stadtplanerin, Dortmund

 

Die Entwürfe inkl. Gewinnerentwurf werden seit dem 12.11.2024 und bis zum 19.11.2024 im Zentralen Bürgeramt, Volme Forum (1. OG) öffentlich ausgehangen. Für eine weitere Ausstellung in Hohenlimburg werden die Entwürfe in einigen Fensterfronten von leerstehenden Ladenlokalen vom 14.11. bis zum 05.12. präsentiert. Am 30.11. ist ein öffentlicher und geführter Stadtspaziergang geplant, bei dem der Gewinnerentwurf vorgestellt wird und Fragen gestellt werden können. Davon unabhängig können Fragestellungen von Interessierten jederzeit in den Präsenszeiten im Projektbüro oder per Telefon bzw. E-Mail an das Citymanagement gestellt werden.

An den freiraumplanerischen Wettbewerb schließt sich nun ein Verhandlungsverfahren an, welches üblicherweise mit dem Ersteller des Gewinnerentwurfs geführt wird. Hierbei wird die Stadtverwaltung weiterhin durch das Büro assmann unterstützt. Ziel ist eine Weiterbeauftragung des Gewinnerbüros. Dieses soll zunächst den Entwurf ertüchtigen und bis in die Leistungsphase 2 nach HOAI bringen sowie eine Kostenschätzung erstellen. Dies hat oberste Priorität, da diese Unterlagen für die Antragsstellung auf Städtebauförderungsmittel zum 30.09.2025 benötigt werden.

Im Anschluss an die Antragsstellung soll das Büro die Leistungsphasen 3 - 6 erarbeiten. In Zuge dieser Tätigkeit werden weitere Bürgerveranstaltungen durchgeführt.

 

  1. Im Rahmen des Wettbewerbs Hohenlimburg an die Lenne wurde das Ingenieurbüro HydroTec mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie beauftragt. Diese konnte fristgerecht zum Wettbewerbsbeginn fertiggestellt werden, sodass die Wettbewerbsteilnehmer die Ergebnisse der Studie in Ihre Entwürfe berücksichtigen konnten. Folgende arbeiten wurden zur Erstellung der Studie durchgeführt:
    • Vermessung der Hochwasserschutzmauer
    • Modellerstellung des Referenzzustands
    • Kalibrierung der Pegel
    • Hydraulische Berechnung HQ100 und HQextrem für den Referenzzustand
    • Hydraulische Berechnung HQ100 für den Planzustand

Der Inhalt in Kürze:

  • Im Referenzzustand ist bei einem HQ100 im Bereich des Wettbewerbsgebietes eine Austrittsstelle festgestellt worden (Rampe zur Kanu-Slalom-Strecke).
  • Im Referenzzustand ist bei einem HQextrem die Hochwasserschutzmauer größtenteils überströmt.

Im Rahmen der Entwurfserstellung für den Wettbewerb wurde den Planungsbüros mitgeteilt, dass bei der Öffnung der Hochwasserschutzmauer der errechnete Wasserspiegel eines HQextrem Grundlage für die zukünftige Entwicklung sein wird, sodass dieser Bereich bei einem HQextrem nicht mehr von Wasser überströmt werden kann. Des Weiteren wurden die Büros dazu aufgefordert Lösungsmöglichkeiten für die Verschließung der Austrittsstelle im Bereich der Rampe zur Kanu-Slalom-Strecke vorzuschlagen.

 

  1. Die Neuaufstellung des InSEK Hohenlimburg befindet sich nach der letzten Mitteilung über die Änderungen der Förderrichtlinie seit Frühsommer dieses Jahrs in Umsetzung. Bei der Erarbeitung findet das InSEK von 2021 Berücksichtigung, während die Struktur an einigen Stellen überarbeitet und an die Anforderungen der neuen Förderrichtlinie angepasst wird. Ziel ist ein kompaktes Papier von 25 Seiten (Maßgabe der Bezirksregierung), in dem die Inhalte auf das Wesentliche fokussiert werden. Die Details zu den Maßnahmen werden im Förderantrag formuliert.

Die grundlegende Veränderung ist die flächenmäßige Reduzierung des Fördergebiets. Die Bezirksregierung strebt möglichst kleine Fördergebiete an, um eine Realisierung der Maßnahmen und ein Abrufen der Fördermittel in überschaubaren Zeiträumen ermöglichen zu können.

Aus diesem Grund soll sich das Fördergebiet für das InSEK Hohenlimburg nunmehr auf den Innenstadtbereich mit der gegenüberliegenden Uferseite begrenzen. Der Geltungsbereich verläuft im Norden entlang des Nordufers der Lenne und im Osten an der Langenkampstraße bis zur Brücke Bahnstraße, während die südliche Grenze durch die Bahnschienen abgebildet wird und im Westen die Stennertstraße das Gebiet eingrenzt.

Für die Vitalisierung der Innenstadt sind weiterhin der Umgang mit der steigenden Leerstandsquote sowie die Aufwertung der innerstädtischen Freiräume und die Öffnung zur Lenne maßgeblich.

Dazu wurde der zu beantragende Maßnahmenkatalog angepasst:

Als zwei Kernmaßnahmen fungieren nun der Bereich zwischen Rathaus, Pavillon an der Freiheitstraße und der Limburger Freiheit sowie das Areal von der Fußgängerzone über den Markt und den Brucker Platz bis zum Lenneufer. Diese Bereiche sind die Fokusräume im unlängst beendeten Wettbewerbsverfahren „Hohenlimburg an die Lenne“ und bilden den gestalterischen Schwerpunkt in der Hohenlimburger Innenstadt.

Weiterhin finden die Zuwegung zur Innenstadt zwischen Bahnstraße und Herrenstraße, der Umgang mit den Immobilien Herrenstraße 7-9 sowie der Innenhof nördlich des Marktplatzes Berücksichtigung bei der Erarbeitung der baulichen (investiven) Maßnahmen.

Zu den investitionsbegleitenden (konsumtiven) Maßnahmen gehören auch künftig die Beauftragung von Citymanagement und Quartiersarchitektin sowie das Hof- und Fassadenprogramm, der einzurichtende Verfügungsfonds und die Evaluation der Gesamtmaßnahme am Ende des Förderzeitraums.

Der Zeitplan sieht eine Beantragung des InSEKs zum 30.09.2025 vor. Die Inhalte des InSEKs sowie der Förderantrag werden vor der politischen Sommerpause 2025 durch die Verwaltung erarbeitet. Bis zum Ende dieses Jahres ist mit einem Arbeitsstand zu rechnen, der in die verwaltungsinterne Abstimmung übergeben werden kann.

 

  1. Lenkungskreis/ Aktuelles:

Als erste konkret sichtbare und erfolgreiche Maßnahme wurde der Pop-Up-Sandkasten durch den Lenkungskreis initiiert und umgesetzt. Aufgrund der Witterungsbedingungen wurde dieser nun übergangsweise eingelagert. Nach mehreren Rückmeldungen aus der Bewohnerschaft ist die Maßnahme überwiegend positiv zu bewerten. Aus diesem Grund soll der Spielplatz im nächsten Frühsommer erneut aufgebaut werden. Weitere Maßnahmen wurden am 30.10.2024 bei der 2. Lenkungskreissitzung besprochen und sollen zeitnah umgesetzt werden.

Am 20.11.2024 wird ein Eigentümerforum stattfinden. Organisiert wird dieses durch die Quartierarchitektin Frau Moises. Inhaltlich soll es um Förderzugänge für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten gehen. Als Gastredner wird Herr Bittern von der Kriminalprävention der Polizei Hagen teilnehmen und ein Vortrag zum Thema Einbruchsschutz halten.

Im Dezember soll eine Informationsveranstaltung für alle Anwohner des Innenhofes am Marktplatz stattfinden. Hier sollen Entwicklungs- und Zukunftsideen gesammelt werden, welche im Anschluss durch die Freiraumplanung in die Entwurfserstellung eingearbeitet werden. Alle Anwohner werden in Kürze über Ort, Datum und Uhrzeit informiert.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

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x

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

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x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

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x

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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14.11.2024 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - zur Kenntnis genommen