Stellungnahme - 1122/2024-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bezugnehmend auf die Anfrage „Fußgängerampelschaltung Reformierte Kirche Hagen“ der Ratsgruppe Die Linke gem. § 5 (1) GeschO des Rates für die Sitzung Rats der Stadt am 07.11.2024 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Der skizzierte Zustand kann am Beispiel des Standorts Reformierte Kirche festgestellt, aber nicht als ortstypisch eingeordnet werden. Dies gilt auch für weitere Standorte entlang der Umleitungsstrecke. Der dargestellte Verstoß gegen die StVO lässt sich bei hohem Verkehrsaufkommen mit Rückstau auch bei vergleichbaren Standorten – unabhängig Stadtgebiet Hagen – beobachten.

 

Mit der Ausweisung des Bergischen Rings als Umleitungsstrecke wurden mehrere Optimierungsmaßnahmen eingeleitet, damit ein möglichst hoher Durchfluss auf der Umleitungsstrecke ermöglicht wird. Dies umfasst auch die Optimierung von Ampelschaltungen zur Reduzierung von Rückstaus (Umsetzung ab KW44).

 

Hierzu gehört die Ampelschaltung an der Kreuzung Bergischer Ring/Hochstraße, welche derzeit den beschriebenen Rückstau mit beeinflusst. Die Optimierung dieser Ampelschaltung sieht in der Hauptfahrtrichtung Bergischer Ring eine Verlängerung der Grünphase vor. Weitere planerische Maßnahmen sind nicht möglich.

 

Die Kontrolle der Einhaltung der StVO erfolgt ergänzend durch die Polizei, ggf. in Ergänzung mit dem Ordnungsamt. Die Anfrage der Ratsgruppe Die Linke wurde daher dem Ordnungsamt und der Polizei zur Verfügung gestellt. Eine auffällige Beschwerdelage besteht dort für den Standorte Reformierte Kirche derzeit nicht. In wie weit ein Handlungsbedarf besteht, ist mit der Umstellung der Ampelanlage an der Kreuzung Bergischer Ring/Hochstraße bei Bedarf neu zu bewerten.

 

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Beschlüsse

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07.11.2024 - Rat der Stadt Hagen - zur Kenntnis genommen