Mitteilung - 0290/2010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Entfällt wegen Kürze der Begründung.

 

Begründung

 

Mit Ratsbeschluss vom 17.12.2009 (Vorlage Nr. 0983/2009) wurde die Verwaltung beauftragt, den Verkauf des Grundstücks Körnerstr. 54/56 weiter zu betreiben.

 

In Ausführung dieses Auftrages hatte der Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte zunächst in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt eine Vorlage erarbeitet, wonach ein weiteres europaweites Verhandlungsverfahren durchgeführt werden sollte. Dabei sollten die Ausschreibungsbedingungen in einigen Punkten abgeändert werden, um gegenüber der urspünglichen Ausschreibung einen größeren Interessentenkreis zu erreichen. Ein erneutes europaweites Verfahren nach Aufhebung der ersten Ausschreibung war nach der Anfang 2010 noch geltenden Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (sog. "Ahlhorn-Rechtsprechung) bei der Veräußerung von Grundstücken zwingend erforderlich.

 

Am 25.03.2010 hat nunmehr der EuGH in dem Vorlageverfahren des OLG Düsseldorf entschieden, dass Grundstücksverkäufe der öffentlichen Hand nicht generell dem Vergaberecht unterfallen. Vielmehr ist von einem vergaberechtlich relevanten Bauauftrag nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen auszugehen. Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor.

 

Der Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte wird das Grundstück Körnerstr. nunmehr ohne Anwendung des förmlichen Vergaberechts öffentlich vermarkten. Bei der Käuferauswahl sollen die durch die zuständigen politischen Gremien beschlossenen Auswahlkriterien grundsätzlich Anwendung finden.

 

 

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Beschlüsse

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20.04.2010 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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22.04.2010 - Haupt- und Finanzausschuss

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04.05.2010 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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06.05.2010 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen