Beschlussvorlage - 1012/2024
Grunddaten
- Betreff:
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Aktivierung bereits eingerichteter Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen im Stadtbezirk Hagen-Nord
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Andreas Winterkemper
- Beteiligt:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt; FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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20.11.2024
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Beschlussvorschlag
- Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Hagener Straßenbahn AG und dem Unternehmen LimeBike Germany GmbH fünf (5) der im Stadtbezirk Hagen-Nord bereits bestehenden, stationsbasierten Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in der Nähe von Bushaltestellen zu aktivieren.
- Das Unternehmen LimeBike Germany GmbH hat sich bereit erklärt, diese fünf stationsbasierten Abstellflächen in der unternehmenseigenen Applikation als Parkflächen obligatorisch für das Abstellen der (Leih-) E-Tretroller auszuweisen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung die Mitglieder der Bezirksvertretung Hagen-Nord darüber, dass von den im Stadtbezirk Hagen Nord bestehenden, stationsgebundenen 24 Abstellflächen für (Leih-) E-Tretroller (Flächen aktuell inaktiv) – insgesamt fünf (5) dieser Abstellflächen im Bereich von Bushaltestellen für das Abstellen von E-Tretrollern und weiteren Mikromobilitätsfahrzeugen für die obligatorische Nutzung aktiviert werden sollen.
Begründung
Einleitung und Hintergrund:
E-Tretroller sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Diese sollen als ein Baustein der multimodalen Mobilität einen Beitrag zur gewünschten Mobilitätswende leisten. Es wird insbesondere dann ein Beitrag geleistet, wenn E-Tretroller Fahrten des motorisierten Individualverkehres ersetzen. Infolgedessen rollen Anbieter ihre Angebote schrittweise in Deutschland aus. Auch in Hagen.
Ein Blick zurück: Einführung eines stationsgebundenen E-Tretroller Verleihsystems:
In der jüngeren Vergangenheit waren in Hagen die Anbieter ZEUS Scooters GmbH und Hoppy nacheinander wirtschaftlich tätig. In Abstimmung mit der Verwaltung und den Gremien der Stadt Hagen haben diese hier ein rein stationsgebundenes E-Tretroller-Verleihsystem betrieben. Mit beiden Anbietern hatte die Stadt Hagen dafür eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Der Betrieb eines stationsgebundenen Systems bedeutet, dass Nutzer die E-Tretroller nur auf bestimmten Abstellflächen in einem Stadtbezirk ausleihen und abstellen können. Stadtweit wurden für das damals von der Verwaltung und den Gremien präferierte stationsgebundene System in Hagen insgesamt über 130 Abstellplätze für das Abstellen und Ausleihen von E-Tretrollern eingerichtet.
Aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen, Vandalismus und Diebstahl haben beide bereits in Hagen tätige Anbieter hier ihren Betrieb wiedereingestellt. In der Zusammenarbeit mit beiden Anbietern hat die Verwaltung zahlreiche Erfahrungen gesammelt, u.a. auch wie E-Tretroller-Verleihsysteme gesteuert und auch reguliert werden können. Auch war es wichtig herauszufinden, wie Unternehmen in Hagen in diesem Marktsegment erfolgreich wirtschaftlich tätig sein können und wie die Stadtverwaltung den Betrieb von E-Tretroller-Verleihsystemen verbessern kann.
Umstellung des stationsgebundenen Verleihsystems auf ein hybrides Verleihsystem:
Auf der Basis der gemachten Erfahrungen hat der Rat der Stadt im Mai 2024 die Einführung eines hybriden Verleihsystems für Mikromobilitätsangebote in Hagen beschlossen, auch weil sich das bisher präferierte feste stationsgebundene System für das Ausleihen von E-Tretrollern nicht dauerhaft wirtschaftlich etablieren konnte. Zudem haben verschiedene Nutzer immer wieder gefordert, die (Leih-) E-Tretroller vor ihrer Haustür abstellen zu können, andernfalls sei das Leihangebot unattraktiv für diese Personengruppe (siehe auch Vorlage bzw. DS-Nr. 0335/2024).
Die Einführung dieses Systems bedeutet, dass es an ausgewiesenen Stellen im Stadtgebiet weiterhin ein stationsgebundenes System gibt und an allen anderen Orten interessierte Nutzer verschiedene Fahrzeuge aus Mikromobilitätsangeboten (E-Tretroller, Leih-Fahrräder und Leih-Lastenräder) frei im öffentlichen Straßenraum und im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung ausleihen und wieder abstellen können. Für Hagen bedeutet die Umstellung auf das hybridbezogene System, dass in Wohngebieten in der Regel keine Abstellplätze für E-Tretroller mehr vorgehalten werden, sondern nur noch in Gebieten mit erhöhtem Nutzungsdruck durch E-Tretroller, wie z. B. am Rande der Fußgängerzonen oder an anderen hoch frequentierten Stellen wie öffentlichen Einrichtungen oder ÖPNV-Umsteigepunkten.
Über die Vorhaltung von bestimmten Flächen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen entscheiden die für den jeweiligen Stadtbezirk zuständigen Bezirksvertretungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Die Bezirksvertretung Hagen-Nord hatte sich zu diesem Thema bereits einmal beraten (siehe Vorlage 0406-2/2022). Bezugnehmend auf diese Sitzung legt die Verwaltung die für den Stadtbezirk Hagen-Nord erarbeitete Standortliste für die Einrichtung von E-Tretroller-Abstellflächen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hagen-Nord vor.
Aktivierung von bereits eingerichteten, stationsgebundenen Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen:
Ungeordnet, wild und ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge gefährden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, der Konflikt kann auch die Akzeptanz für E-Tretroller-Verleihsysteme einschränken.
So stellte die Hagener Straßenbahn AG (nachfolgende HST genannt) in den letzten Wochen einen Anstieg an Situationen fest, an denen E-Tretroller des Unternehmens Lime im direkten Bereich von Bushaltestellen abgestellt worden sind. Teilweise standen die Tretroller im Fahrprofil der Busse in den Haltebuchten, teilweise aber auch in den Wartehäuschen und im Ein- und Ausstiegsbereich, den die Busse anfahren. Gerade hier stellen ordnungswidrig abgestellte Tretroller eine Gefahr für ein- und aussteigende Fahrgäste dar.
Die HST würde es daher begrüßen, wenn einige ausgewählte derzeit "deaktivierte" Abstellflächen für E-Tretroller, welche sich in unmittelbarer Nähe von stark frequentierten Bushaltestellen befinden, wieder für das Abstellen und Ausleihen von E-Tretroller freigegeben werden, um so den geordneten Betrieb des Busverkehrs zu gewährleisten.
Vorschlag der Verwaltung und der HST:
Die Verwaltung schlägt daher den Mitgliedern der Bezirksvertretung Hagen-Nord vor, die in der beigefügten Liste aufgeführten Standorte:
Nr. 1 Fuhrparkstraße
Nr. 8 Sonntagstraße
Nr. 10 Overbergstraße
Nr. 23 Am Bügel (Pappelstraße)
Nr. 24 Stegerwaldstraße
als verbindliche, stationsgebundene Abstellflächen auszuweisen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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Sind betroffen |
Insbesondere Menschen mit Behinderung sind durch verkehrswidrig abgestellte E-Tretroller in Haltestellenbereichen gefährdet und in der notwendigen Bewegungsfreiheit eingeschränkt, sodass sie von der hier vorgeschlagenen Stationsbindung profitieren werden.
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Mikromobilitätsangebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
- Steuerliche Auswirkungen
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Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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X |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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