Beschlussvorlage - 1087/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung Kunstrasen in der BSA Emst
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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06.11.2024
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Beschlussvorschlag
Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, die für das Jahr 2030 geplante Sanierung des Kunstrasenplatzes Emst nebst Kleinspielfeld aufgrund des schlechten Zustandes ins Jahr 2025 vorzuziehen. Die Sanierung des Sportplatzes Garenfeld, sowie die nachfolgend anstehenden Sanierungen werden um ein Jahr nach hinten verschoben.
Sachverhalt
Der Zustand des Kunstrasenplatzes und des Kleinspielfelds in der Bezirkssportanlage Emst ist aufgrund der hohen Belastung desolat. Trotz der regelmäßigen Pflege und zwischenzeitlicher Reparaturarbeiten können die Plätze die anvisierte Lebensdauer von 15 Jahren keinesfalls erreichen.
Daher soll im Jahre 2025 der Kunststoffrasen auf dem Großspiel- und Kleinspielfeld vorzeitig erneuert werden. Der Zustand des Groß- und Kleinspielfeldes weist deutliche Abnutzungen auf. Das Trägergewebe ist beschädigt, wodurch die einzelnen Fasern keinen ausreichenden Halt im System haben und sich lösen. Stellenweise ist der Rasen in einem so schlechten Zustand, dass es notwendig wurde, diesen großflächig auszutauschen. Die Reparaturen sind kostenintensiv und im Gesamtbild der Anlage deutlich sichtbar, da ein anderer Kunststoffrasentyp benutzt werden musste, da der ursprüngliche Rasentyp nicht mehr lieferbar ist.
Der vorhandene Kunststoffrasen des Groß- und Kleinspielfeldes ist mit RPU-Granulat verfüllt und somit nicht mehr zeitgemäß. Er wird durch einen sandverfüllten Kunststoffrasen mit texturierter (gekräuselter) Faser ersetzt - entsprechend der Bauweise an den Spielfeldern Alexanderstraße, Emst II und im Kirchenbergstadion.
Bei der Erneuerung des Kunstrasens wird der bestehende Untergrund beibehalten und nicht erneuert.
Des Weiteren ist vorgesehen, die Ausstattung, Tore, Eckfahne und sämtliche Hülsen, zu modernisieren. Die Fahne an der Spielfeldmitte entfällt hierbei und wird nicht mehr eingebaut. Die Jugendlinierung wird nicht durchgängig liniert, sondern, wie auch bei den zuletzt neu erstellten Spielfeldern nur angedeutet. Zusätzlich wird die vorhandene beschädigte Mulde am Kleinspielfeld durch eine Betonmulde ersetzt.
Die geschätzten Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich auf 339.900 Euro inklusive der Personalkosten des WBH.
Für den Sportplatz in der Bezirkssportanlage Emst dürfte nach der Erneuerung wieder die turnusmäßige Lebensdauer erreicht werden, da durch die Eröffnung des Kunstrasen Emst II im November 2024 der Platz eine deutliche Entlastung erfährt.
Aufgrund dieses Sachverhaltes werden die geplanten Sanierungen für die Plätze Garenfeld, Vossacker und Höing jeweils um ein Jahr (siehe Vorlage 1086/2024) verschoben.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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1.2 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0810 |
Bezeichnung: |
Sportförderung |
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Finanzstelle: |
5.000849 |
Bezeichnung: |
Sanierung Kunstrasenplätze |
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Finanzposition: |
785200 |
Bezeichnung: |
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen |
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Bezeichnung: |
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Finanzposition (Bitte überschreiben) |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Einzahlung (-) 6nnnnn |
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Auszahlung (+) 785200 |
339.900 |
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339.900 |
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Eigenanteil |
339.900 |
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339.900 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Einzahlungen und Auszahlungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben.
Bei über- oder außerplanmäßigen Auszahlungen: Die Deckung erfolgt durch:
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x |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt aus Mitteln der Sportpauschale bereits eingeplant.
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- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die Ausgaben für die Erneuerung des Kunstrasens in der BSA Emst, inkl. Kleinspielfeld in Höhe von insgesamt 339.900,00 Euro sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Der Kunstrasen unterliegt einer Nutzungsdauer von 15 Jahren. Der jährliche Abschreibungsaufwand für den Kunstrasen beläuft sich auf 22.660,00 Euro. Der Neubau führt zu einem Abgang des bereits aktivierten Kunstrasens und Kleinspielfeldes inklusive Untergrund. Diese haben zum 31.12.2024 noch einen Restbuchwert in Höhe von 260.431,00 €. Dadurch entsteht ein Aufwand in der Ergebnisrechnung, der gem. § 44 Abs 3 KomHVO i.V.m. §90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen ist. |
Passiva:
(Bitte eintragen)
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Die Einnahmen aus der Sportpauschale sind in Höhe von 339.900,00 Euro auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung der Sonderposten erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände. Die Abgänge des Altbestandes führen zu einer ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten in Höhe von 260.431,00 €. Dieser Ertrag in der Ergebnisrechnung ist ebenfalls gem. § 44 Abs. 3 KomHVO i.V.m. § 90 Abs. 3 Satz 1 GO mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
22.660,00 |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
22.660,00 |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
-22.660,00 |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
0 € |
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
Bemerkungen:
(Bitte eintragen)
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
