Beschlussvorlage - 1086/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sport- und Freizeitausschuss der Stadt Hagen beschließt, die Reihenfolge der zu erneuernden Beläge auf Kunstrasenplätzen abzuändern und im Jahre 2025 zunächst den Kunstrasenplatz nebst dem Kleinspielfeld in der Bezirkssportanlage Emst erneuern zu lassen.

 

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Sachverhalt

Für die Beläge der Kunstrasenplätze im Stadtgebiet wurde eine maximale Nutzungsdauer von 15 Jahren festgelegt. Gemäß ursprünglicher Planung sollten die Beläge an folgenden Plätzen in der genannten Reihenfolge ausgetauscht werden:

 

Kunstrasenplatz

Herstellung

Geplante Sanierung

Garenfeld

2010

2025

Vossacker

2011

2026

Höing

2012

2027

BSA Emst

2015

2030

BSA Haspe

2015

2030

BSA Dahl

2018

2033

BSA Helfe

2018

2033

Alexanderstraße

2021

2036

Emst II

2024

2039

 

Eine genaue Betrachtung der verschiedenen Sportplätze hat jedoch ergeben, dass die Reihenfolge hier punktuell verändert werden sollte. Grund ist, dass der Kunstrasen an der BSA Emst, der zwar erst im Jahre 2015 errichtet wurde, extrem belastet und daher bereits jetzt komplett verschlissen ist, so dass die Verkehrssicherheitspflicht hier nur mit großem Aufwand gewährleistet werden kann. Gleiches gilt für das dazugehörige Kleinspielfeld.

 

Ein- bis zweimal pro Monat muss eine Fachfirma hier entstandene Löcher reparieren, was zeitintensiv ist und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. So wurden in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 7.300 Euro allein für zwischenzeitliche Instandsetzungsarbeiten ausgegeben.

 

Derweil sind die Kunstrasenplätze in Garenfeld und am Vossacker sowie am Höing nach wie vor in einem guten Zustand. Daher regt das Servicezentrum Sport an, die Reihenfolge der zu erneuernden Kunstrasenplätze zu ändern und den Platz in der BSA Emst bereits 2025 zu erneuern und dafür die Plätze Garenfeld, Vossacker und Höing jeweils ein Jahr später. Alle anderen Plätze würden, sofern sich zwischenzeitlich keine geänderten Bedarfe ergeben, wie geplant turnusmäßig erneuert werden. Daraus würde sich dann folgende zeitliche Abfolge ergeben:

 

Kunstrasenplatz

Herstellung

Geplante Sanierung

BSA Emst

2015

2025

Garenfeld

2010

2026

Vossacker

2011

2027

Höing

2012

2028

BSA Haspe

2015

2030

BSA Dahl

2018

2033

BSA Helfe

2018

2033

Alexanderstraße

2021

2036

Emst II

2024

2039

 

Der in im Jahre 2024 erneuerte Kunstrasenplatz am Kirchenberg würde turnusmäßig ebenfalls 2039 erneuert werden müssen.

 

Für den Sportplatz in der Bezirkssportanlage Emst dürfte nach der Erneuerung wieder die turnusmäßige Lebensdauer erreicht werden, da durch die Eröffnung des Kunstrasen Emst II im November 2024 der Platz eine deutliche Entlastung erfährt.

Der Sachverhalt zur Sanierung des Kunstrasenplatzes in der BSA Emst wird in der Vorlage 1087/2024 gesondert erläutert.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

x

sind nicht betroffen

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

x

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

x

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Für die Erneuerung der Beläge auf den Kunstrasenplätzen wird von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen. Auf Grund der extrem starken Belastung und des damit verbundenden Verschleißes kann die Nutzungsdauer von der Bezirkssportanlage Emst, sowie des dazugehörigen Kleinspielfeldes nicht gehalten werden. Daher ist die Erneuerung des Belages in der BSA Emst bereits für 2025 erforderlich, sodass sich im Rahmen der Erneuerung lediglich die Reihenfolge der zu erneuernden Kunstrasenplätze ergibt.

Die Mittel für die Sanierung der jeweiligen Plätze sind grundsätzlich mit den aktuellen Planungskosten in der Sportpauschale eingeplant.

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

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Beschlüsse

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06.11.2024 - Sport- und Freizeitausschuss - ungeändert beschlossen