Beschlussvorlage - 1086/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Geänderte Reihenfolge Kunstrasenerneuerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- SZS - Servicezentrum Sport
- Bearbeitung:
- Frank Henkes
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Sport- und Freizeitausschuss
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Entscheidung
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06.11.2024
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Sachverhalt
Für die Beläge der Kunstrasenplätze im Stadtgebiet wurde eine maximale Nutzungsdauer von 15 Jahren festgelegt. Gemäß ursprünglicher Planung sollten die Beläge an folgenden Plätzen in der genannten Reihenfolge ausgetauscht werden:
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Kunstrasenplatz |
Herstellung |
Geplante Sanierung |
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Garenfeld |
2010 |
2025 |
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Vossacker |
2011 |
2026 |
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Höing |
2012 |
2027 |
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BSA Emst |
2015 |
2030 |
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BSA Haspe |
2015 |
2030 |
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BSA Dahl |
2018 |
2033 |
|
BSA Helfe |
2018 |
2033 |
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Alexanderstraße |
2021 |
2036 |
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Emst II |
2024 |
2039 |
Eine genaue Betrachtung der verschiedenen Sportplätze hat jedoch ergeben, dass die Reihenfolge hier punktuell verändert werden sollte. Grund ist, dass der Kunstrasen an der BSA Emst, der zwar erst im Jahre 2015 errichtet wurde, extrem belastet und daher bereits jetzt komplett verschlissen ist, so dass die Verkehrssicherheitspflicht hier nur mit großem Aufwand gewährleistet werden kann. Gleiches gilt für das dazugehörige Kleinspielfeld.
Ein- bis zweimal pro Monat muss eine Fachfirma hier entstandene Löcher reparieren, was zeitintensiv ist und mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist. So wurden in den Jahren 2023 und 2024 insgesamt rund 7.300 Euro allein für zwischenzeitliche Instandsetzungsarbeiten ausgegeben.
Derweil sind die Kunstrasenplätze in Garenfeld und am Vossacker sowie am Höing nach wie vor in einem guten Zustand. Daher regt das Servicezentrum Sport an, die Reihenfolge der zu erneuernden Kunstrasenplätze zu ändern und den Platz in der BSA Emst bereits 2025 zu erneuern und dafür die Plätze Garenfeld, Vossacker und Höing jeweils ein Jahr später. Alle anderen Plätze würden, sofern sich zwischenzeitlich keine geänderten Bedarfe ergeben, wie geplant turnusmäßig erneuert werden. Daraus würde sich dann folgende zeitliche Abfolge ergeben:
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Kunstrasenplatz |
Herstellung |
Geplante Sanierung |
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BSA Emst |
2015 |
2025 |
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Garenfeld |
2010 |
2026 |
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Vossacker |
2011 |
2027 |
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Höing |
2012 |
2028 |
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BSA Haspe |
2015 |
2030 |
|
BSA Dahl |
2018 |
2033 |
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BSA Helfe |
2018 |
2033 |
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Alexanderstraße |
2021 |
2036 |
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Emst II |
2024 |
2039 |
Der in im Jahre 2024 erneuerte Kunstrasenplatz am Kirchenberg würde turnusmäßig ebenfalls 2039 erneuert werden müssen.
Für den Sportplatz in der Bezirkssportanlage Emst dürfte nach der Erneuerung wieder die turnusmäßige Lebensdauer erreicht werden, da durch die Eröffnung des Kunstrasen Emst II im November 2024 der Platz eine deutliche Entlastung erfährt.
Der Sachverhalt zur Sanierung des Kunstrasenplatzes in der BSA Emst wird in der Vorlage 1087/2024 gesondert erläutert.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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x |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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x |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
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x |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Für die Erneuerung der Beläge auf den Kunstrasenplätzen wird von einer Nutzungsdauer von 15 Jahren ausgegangen. Auf Grund der extrem starken Belastung und des damit verbundenden Verschleißes kann die Nutzungsdauer von der Bezirkssportanlage Emst, sowie des dazugehörigen Kleinspielfeldes nicht gehalten werden. Daher ist die Erneuerung des Belages in der BSA Emst bereits für 2025 erforderlich, sodass sich im Rahmen der Erneuerung lediglich die Reihenfolge der zu erneuernden Kunstrasenplätze ergibt. Die Mittel für die Sanierung der jeweiligen Plätze sind grundsätzlich mit den aktuellen Planungskosten in der Sportpauschale eingeplant. |
- Steuerliche Auswirkungen
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x |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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x |
Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
