Mitteilung - 1105/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag "Qualifizierung RuhrtalRadweg 1. BA"
Hier: aktueller Planungsstand
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan Heilmann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Umweltausschuss
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Kenntnisnahme
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30.10.2024
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Kenntnisnahme
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31.10.2024
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Geplant
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Kenntnisnahme
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20.11.2024
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Sachverhalt
In dem Zuwendungsbescheid vom 21.12.2023 für die Qualifizierung des RuhrtalRadweges am Hengsteysee in Hagen 1.BA wurden von der Bezirksregierung Arnsberg inhaltliche Nebenbestimmungen festgesetzt, die in verschiedenen Bereichen eine planerische Änderung der ursprünglich eingereichten Entwurfsplanungen notwendig machten. Im Rahmen eines Änderungsantrags ist beachsichtigt, den hier dargestellten Planungsstand bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.
Konkret ergeben sich folgende Änderungen zur ursprünglich eingereichten Planung vom 16.06.2023, die in der Beschreibung der einzelnen Bauabschnitte detailliert erläutert werden. Weitere Details sind den beiliegenden Entwurfsplänen zu entnehmen.
Die Gesamtmaßnahme Qualifizierung RTRW besteht aus zwei Abschnitten.

Abschnitt SeeBad/ BeachCLub ist nicht Gegenstand dieser Förderung und wurde bereits im Zuge der Gesamtmaßnahme Ausbau SeeBad umgesetzt (Träger Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH):
- Abschnitt „Bereich Laufwasserkraftwerk“ (BA 1, ca. 400 m).
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Abschnitt „Bereich Wassersport“ (BA 3, ca. 340 m)
Angegliedert an den Bereich des Freibades mit Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeiten (Strandhaus + Beach) sowie den zukünftigen SeePark soll die infrastrukturelle Synergie vor Ort genutzt werden und die Aufwertung des Ruhrtalradweges (RTRW) einen wichtigen Beitrag zur touristischen Entwicklung im Hagener Norden leisten. Zusammen mit der neuen, nur wenige hundert Meter südlich entfernten, Volme-Rad-Brücke (ebenfalls aus Mitteln der RWP Tourismusförderung realisiert) soll dieser Abschnitt eine erhebliche Attraktivitätssteigerung erfahren. Der Ruhrtalradweg bildet das Rückgrat für die Süduferentwicklung am Hengsteysee und muss daher den langfristigen Anforderung der zukünftigen Nutzung als neuer Destinationsraum gerecht werden. Vor diesem Hintergrund bedarf es eine auskömmliche und verkehrssichere Wegeführung, die dem zukünftigen Besucheraufkommen gerecht wird.
Die Fördermaßnahme Qualifizierung RTRW beinhaltet zunächst einen ersten Bauabschnitt der Ruhrtalradweges im Umfeld des Seebades. Im weiteren Verlauf soll der Abschnitt bis zur Dortmunder Straße neugeplant und Ausgebaut werden. Ein weiterer Förderantrag ist 2025 hierfür vorgesehen.
Die Planung sieht vor in diesem ersten, insgesamt ca. 800 Meter langen, Abschnitt eine den Rad- und Fußverkehr zu trennen, neu zu dimensionieren und Verweil- und Rastmöglichkeiten im Grünen zu schaffen. Durch die räumliche Aufwertung mit Hilfe von neuen Aufenthaltsorten und entsprechendem Mobiliar am Fußgänger- und Radweg (z.B. Sitzbänke, Abstellmöglichkeiten für Fahrräder) wird diesem Abschnitt eine hohe Ausstattungsqualität verliehen, die sich ebenfalls durch moderne und hochwertige Materialien widerspiegeln soll.
Abschnitt RTRW „Bereich Laufwasserkraftwerk“ (BA 1)
Dieser knapp 400m lange Abschnitt des Ruhrtalradweges beginnt im südlichsten Bereich des zukünftigen SeeParks Hengstey, kurz hinter dem Laufwasserkraftwerk (LWKW) in Richtung des SeeBades Hagen. Südlich davon befindet sich die Kreuzung zum Wegverlauf RTRW in Richtung Herdecke sowie der Trasse der Ruhrtal 8 über die neue Volme-Rad-Brücke und der Route Richtung Hagen über die Seestraße. Der Maßnahmenbeginn des neuen Radwegs im letzten südlichen Bereich beginnt nicht wie ursprünglich geplant am Anschlussbereich des LWKWs, sondern ca. 100 Meter weiter nördlich. Dieser asphaltierte Abschnitt im Bestand wird als Fahrradstraße mit gesonderter Markierung für Fußgänger ausgestaltet. Der Radweg verläuft in diesem Abschnitt weiter straßenbegleitend entlang der Seestraße. Die Seestraße wird hier aufgrund der Baumaßnahme um einige Zentimeter verlagert werden. Diese Baumaßnahme ist nicht Gegenstand der Förderung wird aber aus bautechnischen Gründen zusammen mit dem Radwegausbau durchgeführt.
Im Bestand besteht der vorhandene Trassenabschnitt aus einer wassergebundenen Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer entlang des Seeufers. Parallel hierzu verläuft derzeitig ein asphaltierter Straßenabschnitt. Die Planung sieht hier den Ausbau des vorhandenen Weges zu einem reinen Fußgängerweg in einer wassergebundenen Wegedecke vor. Im Vergleich zur Antragsstellung wird von einer Pflasterung des Weges abgesehen, der vorhandene Weg zugunsten der Natur auf die Breite von 3,00 Meter verschmälert (verkehrlich Mindestbreite) und so weit wie möglich vom Ufer weg geplant. Dadurch entsteht ein größerer Abstand zum Ufer, welcher mehr Raum für Flora und Fauna schafft. Außerdem sollen bestehende Bäume und deren Wurzeln geschützt werden, indem der Fußweg an den entsprechenden Stellen verschwenkt wird. In den vorgesehenen Bereichen erfolgt eine Entsiegelung der vorhandenen Wegedecke und lebensraumtypische Ergänzungspflanzungen werden in den Lücken am Ufer sowie zwischen dem Ufer und dem neu geplanten Gehweg gesetzt. Um eine durchgängige lebensraumtypische Uferbepflanzung zu gewährleisten werden vorhanden Neophyten im Uferrandstreifen entfernt. Vereinzelte kleine Blickfenster auf den See, hauptsächlich in den Bereichen der Rastplätze, sollen das Flanieren am Ufer zum Natur-Erlebnis machen und einen Ausblick auf den See ermöglichen. In diesem Zuge werden die vorhandenen, in die Jahre gekommenen Sitzbänke entfernt und durch die neuen Verweilorte ersetzt.
Die Trennung des Fuß- und Radverkehrs durch den Ausbau des ehemaligen Straßenabschnittes zu einem Radweg mit parallel verlaufender Einbahnstraße ermöglicht eine wesentliche Aufwertung des Bereiches. Hier ist geplant, die asphaltierte Wegedecke zu erneuern, auf insgesamt 6,30 Metern (Radweg 3,50 m und Straße 2,80 m) zu verbreitern und die Wegetrassen zugunsten der Sicherheit der Radfahrenden durch einen Schutzstreifen von 0,50 m zu trennen.
Neben der Trennung der Verkehre sind in diesem Streckenabschnitt Verweil- und Rastpunkte zwischen dem Fuß- und Radweg geplant. Die drei Rast- und Verweilpunkte sollen Radabstell- und Sitzmöglichkeiten bieten sowie weiteres Mobiliar zur Verfügung stellen, das von den Besuchern und Erholungssuchenden am Hengsteysee genutzt werden kann. Die Gestaltung der Rastpunkte sieht vor, die vorhandenen Vegetationsstrukturen zu erhalten und bestehende Bäume in die Pflanzbereiche aufzunehmen. Auf diese Weise müssen keine zusätzlichen Vegetationsstrukturen entfernt und auch keine Bäume verpflanzt werden. Dies bietet den Vorteil einer direkten Beschattung der neu geschaffenen Rastplätze. Darüber hinaus werden zwischen den drei Rastplätzen und dem Ufer neue Pflanzbereiche geschaffen. Die Pflanzenauswahl wird sich auf Pflanzenarten einer lebensraumtypischen Ufervegetation beziehen. Die Rastplätze werden vollflächig mit einem versickerungsfähigen Pflaster versehen.
Ursprünglich wurden vier Rastpunkte geplant, die jedoch aufgrund von naturschutzrechtlichen Belangen um einen Rastplatz reduziert wurden. Diese planerische Vorgabe schafft einen längeren störungsarmen Abschnitt am Ufer. Ein neuer Rastplatz wird im Bereich Wassersport ersetzt den Verlust an dieser Stelle. Weitere Vorgaben des Fördermittelgebers betreffen die Ausgestaltung des zukünftigen Fußweges. Der Fußweg im Bereich des Geländes des SeeBades soll auf eine Regelbreite von maximal 3 m verringert werden. Der vorhandene Asphalt des derzeitig gemischt genutzten Fuß- und Radweg wird entfernt und einheitlich wassergebunden bis zum Bereich Beach Club als Fußgängerweg ausgestaltet werden. Ab dort folgt der Ausbau des Fußweges in einer beigen Pflasterung.
Weitere gestalterische Details dieses Abschnitts sind der Planung zu entnehmen.
Abschnitt RTRW „Bereich POI Hengstey- Rastfläche im Grünen“ (BA 2)
Die Maßnahme ist nicht Teil des Förderantrags.
Dieser öffentliche Teilabschnitt wurde von die HVG (Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH) umgesetzt.
Die wesentlichen baulichen Maßnahmen im Bereich des SeeBads wurden im Juni 2024 abgeschlossen. Ende Oktober 2024 erfolgt die Fertigstellung des Steges über den Hengsteysee. Die gestalterischen Details können der Planung entnommen werden (s. Entwurfsplanung Beach Club) sowie vor Ort besichtigt werden.
Abschnitt RTRW „Bereich Wassersport“ (BA 3)
Dieser nördlich an den POI Hengstey angrenzende Abschnitt soll eine Fortführung der Flaniermeile am Seeufer sowie den dazu parallel verlaufenden RTRW bilden. Hier spielt, wie im Gesamtverlauf der Maßnahme, die einheitliche und sichere Durchgängigkeit, die insbesondere eine komfortable Wegeführung für Fußgänger und Radfahrer darstellen soll, einen wesentlichen Schwerpunkt in der Umgestaltung und Aufweitung dieses Abschnitts.
In diesem Abschnitt wird die bestehende Trassenführung größtenteils fortgesetzt. Hier wird beim Ausbau des Fuß -und Radweges besonders auf die Wurzelräume der erhaltenswerten Bestandsbäume geachtet wird. Für die neuen entsiegelten Bereiche erfolgt eine Begrünung und Verbreiterung des Uferstreifens. Auch hier wird eine aktive Bekämpfung und Entfernung von Neophyten vorgesehen. Die Neubepflanzung dieser Bereiche durch lebensraumtypische Arten soll die ökologische Aufwertung von Uferbereichen initiieren.
Heute bestehen auf diesem Abschnitt zwei Engstellen, die ein hohes Gefahrenpotential aufweisen und insbesondere in Anbetracht der zukünftigen touristischen Nutzung im Rahmen der IGA sowie der SeePark Nutzung eine Aufweitung und verkehrliche Optimierung bedürfen.

Alternative Wegeführungen des Ruhrtalradweges, wie beispielsweise im rückwertigen Bereich über die schmale Anlieger Straße (Seestraße) bilden aufgrund der räumlichen Restriktionen keine sicherere Alternative und tragen nicht zu einer Qualifizierung des Ruhrtalradweges bei. Insbesondere vor dem Hintergrund der zukünftigen Planungen des SeeParks und des Bereichs Wassersport ergab die planerische Abwägung der Trassenführung entlang der Seestraße keine Alternative. Die vorgestellte Trassenführung entlang des Seeufers wurde am 23.06.2022 vom Rat beschlossen.
Im Bereich des Kanu Club Hagen bilden die Uferkante sowie bauliche Anlagen einen Korridor, der nur eingeschränkte planerische Möglichkeiten darstellt. Hier soll eine wesentliche Aufweitung und verbesserte Einsehbarkeit zur verkehrlichen Optimierung der heutigen Situation führen.
Durch Markierungen, die auf den Aufmerksamkeitspunkt am Kanu Club hinweisen sollen, sowie entsprechende Verkehrsschilder wird den Verkehrsteilnehmenden schon im Vorfeld ein mögliches Konfliktpotential deutlich gemacht. Eine weitere Maßnahme bildet die Nutzung von profilierten Markierungen, die zu einer haptischen sowie akustischen Wahrnehmung bei den Verkehrsteilnehmenden führen. Hierdurch wird ebenfalls eine Geschwindigkeitsreduzierung erzielt und auf den „Shared Space“ aufmerksam gemacht. Durch die unterschiedlichen Maßnahmen soll das vorhandene Gefahrenpotential an dieser Stelle minimiert werden und die derzeitige konfliktträchtige Wegeführung entschärfen.
Die Roteiche im Wegebereich des Kanu Club stellt schon heute eine verkehrliche Beeinträchtigung dar. Wenngleich die bestehende Situation sich im Laufe der Jahre zu einem hinnehmbaren Aufmerksamkeitspunkt entwickelt hat, der insbesondere für nicht Ortskundige eine verkehrliche Herausforderung bildet, wird es durch die Entwicklung des Südufers zum SeePark eine erhebliche Steigerung der Besucherströme erwartet. Ein belassen dieses Nadelöhrs würde vor dem Hintergrund der zukünftigen zu erwartenden Besucherfrequenz zu einem erheblichen verkehrlichen Missstand mit hohem Gefahrenpotential führen. Die Qualifizierung des Ruhrtalradweges soll dieser Entwicklung Rechnung tragen. Die Entfernung der Roteiche im unmittelbaren Wegebereich bildet eine Voraussetzung, um eine adäquate Regelbreite herzustellen, die den verkehrlichen Mindeststandards entspricht. Nach unterschiedlichen Betrachtungen und Planungsalternativen wurde am 19.09.2024 vom Rat beschlossen die ursprünglich eingereichte Planung umzusetzten.
Die Kompensation der Roteiche erfolgt, durch eine Pflanzung von fünf ca. 350 cm hohen Stieleichen mit jeweils ca. 30 m² großen Baumscheiben, die mit einer artenreichen Wildkräuterunterpflanzung versehen werden. Die Baumscheiben werden mit Totholz angereichert und durch zusätzliche Artenschutzmaßnahmen wie Fledermauskästen und Vogelbrutkäsen im Umfeld ergänzt, um die verlorengegangene ökologische Lebensraumfunktion zu ersetzen. Die Kompensationsbepflanzung erfolgt auf einem nördlich gelegenen Grundstück (ehemaliger Parkplatz DLRG) und wir zusätzlich mit Sitzbänken und Radabstellmöglichkeiten ausgestattet, sodass hierdurch ein Rastmöglichkeit in diesem RTRW Abschnitt entsteht.
Einen weiteren Gefahrenpunkt in diesem Abschnitt bildet der derzeitige Maststandort, der zukünftig durch eine neue Wegführung umfahren werden kann. Aufgrund der vorhandenen stadteigenen Liegenschaften in diesem Bereich konnte eine auskömmliche Dimensionierung dieser Trasse eingeplant werden. Die Planung erfolgte in enger Bastimmung des DLRG und berücksichtigt die zukünftigen Bedürfnisse einer neuen DLRG Station sowie die vorgesehene neue Slipstelle am Standort. Eine komfortable Umfahrung des Mastes wird für Radfahrer ohne weiteres möglich sein und zu einer erheblichen Verbesserung führen. Selbiges gilt für die Ausgestaltung der Promenade für Fußgänger. Näheres hierzu ist in der Entwurfsplanung dargestellt.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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positive Auswirkungen (+) |
