Beschlussvorlage - 1063/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP) Stufe III (LAP IV)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen
- Bearbeitung:
- Michele Bifulco
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Vorberatung
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12.11.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Vorberatung
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14.11.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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20.11.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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21.11.2024
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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26.11.2024
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.12.2024
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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05.12.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.12.2024
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Sachverhalt
Einleitung
Die Aktionsplanung erfolgt auf Grundlage der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG und deren nationaler Umsetzung in §§ 47 a-f BImSchG sowie der Verordnung über die Lärmkartierung - 34.BImSchV.
Nach den Lärmaktionsplänen der Runden I bis III folgt nun die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stufe III zum Lärmaktionsplan Stufe IV (zur besseren Lesbarkeit im Folgenden: „LAP III“ bzw. „LAP IV“).
Hauptbestandteil des LAP IV sind, neben den neu berechneten Lärmkarten für den Straßenverkehrslärm bzw. für Industrie- und Gewerbelärm, eine Analyse der aktuellen Lärmbelastungsschwerpunkte und eine Evaluierung der Maßnahmen der LAP I bis III, sowie die Aufstellung neuer Maßnahmen.
Nachdem die Lärmkartierung im Rahmen der ersten drei Stufen der Lärmaktionsplanung in Deutschland nach sogenannten „Vorläufigen Berechnungsmethoden“ (VBUS für den Straßenverkehrslärm, VBUI für den Industrie- und Gewerbelärm), erfolgt diese ab der Runde verbindlich nach den gemeinsamen und europaweit einheitlichen Berechnungsmethoden („Common Noise Assessment Methods in Europe“ – Akr.: „CNOSSOS“).
Da sich die Ergebnisse nach CNOSSOS deutlich von den alten Berechnungen nach VBUS / VBUI unterscheiden, können die Lärmkarten der zweiten Runde (Anmerkung: Im LAP III wurden die Lärmkarten des LAP II übernommen) nicht übernommen werden für die Lärmaktionsplanung der vierten Runde. Es wurden somit neue Lärmkarten auf Basis der neuen CNOSSOS-Methode erstellt.
Auch die Anzahl der Betroffenen der vorherigen Runden der Lärmaktionsplanung kann daher nicht mit den Ergebnissen der vierten Runde verglichen werden.
Da die Erstellung des LAP IV auf den Daten der Lärmkartierung aufbaut, die vor der Sperrung der Ebene II extern erstellt wurde, können keine Aussagen zu besonderen Lärmbelastungen im Kontext dieser aktuellen Entwicklungen getroffen werden.
Analyse der Lärmkartierung
§ 47 d Abs. 1 BImSchG liegen auf jeden Fall vor, wenn an Wohnungen, Schulen, Krankenhäusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNGT = 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.
(LDEN = 24-Stunden-Wert / day-evening-night; LNGT = Nachtwert)
Aus der Kartierung des Straßenverkehrslärms lässt sich bestimmen, wie viele Personen einer Straßenverkehrslärmbelastung oberhalb dieser Grenzwerte an Ihrem Wohnort ausgesetzt sind:
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Anz. EW > 70 dB(A) LDEN |
% EW > 70 dB(A) LDEN |
Anz. EW > 60 dB(A) LNGT |
% EW > 60 dB(A) LNGT |
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Hagen Mitte |
15563 |
18.57% |
16913 |
20.18% |
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Hagen Nord |
2176 |
5.74% |
2865 |
7.55% |
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Hohenlimburg |
1404 |
4.75% |
2044 |
6.92% |
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Eilpe/Dahl |
1804 |
10.37% |
2124 |
12.21% |
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Haspe |
2833 |
9.01% |
3224 |
10.25% |
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Gesamt |
23780 |
11.88% |
27170 |
13.57% |
Es zeigt sich, dass im Stadtbezirk Hagen Mitte mit großem Abstand die meisten Menschen Lärmbelastungen oberhalb der Grenzwerte ausgesetzt sind. Dies ist einerseits auf die hohe Einwohnerdichte, andererseits auf die Bündelung der wichtigsten Verkehrsachsen der Stadt im betroffenen Bezirk zurückzuführen.
Eine ausführliche Analyse der Lärmsituation ist Anlage 1 „Entwurf LAP IV“ zu entnehmen.
Maßnahmenliste und Evaluierung
Bei der Fortschreibung des LAP wurden alle Maßnahmen des LAP III auf ihren Umsetzungsstand hin überprüft. Weiterhin wurden neue Maßnahmen aufgelistet, die sich aus den Eingaben der Bürgerinnen und Bürger ergeben haben, sowie neue Maßnahmen, die seit der Aufstellung des LAP III bereits umgesetzt wurden, jedoch damals noch nicht Teil des LAP waren.
Hieraus ergibt sich folgender Umsetzungsstand für alle LAP Maßnahmen (LAP I bis III):
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Umsetzungsstand |
Anzahl |
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Maßnahme wurde umgesetzt (im LAP IV oder in den vorherigen Runden) |
15 |
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Maßnahme wurde im LAP IV neu aufgestellt, Umsetzung bereits erfolgt |
3 |
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Maßnahme wurde im LAP IV neu aufgestellt, Umsetzung noch nicht erfolgt |
4 |
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Maßnahme wurde teilweise umgesetzt / befindet sich in Umsetzung |
9 |
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Maßnahme wurde noch nicht umgesetzt |
6 |
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Maßnahme wurde gestrichen (im LAP IV oder in den vorherigen Runden) |
4 |
|
Gesamt |
41 |
Es wurden somit von insgesamt 41 Maßnahmen 27 umgesetzt, davon 18 vollständig und 9 teilweise. Vier Maßnahmen wurden gestrichen (drei davon jedoch bereits in den LAP I bis III). Noch offen sind damit insgesamt noch 10 Maßnahmen.
Bei der Betrachtung der Maßnahmen, die seit der Aufstellung des letzten LAP
- neu hinzugekommen sind,
- umgesetzt wurden,
- gestrichen wurden,
ergibt sich folgendes Bild:
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Umsetzungsstand |
Anzahl |
|
Alte Maßnahme, wurde seit LAP III (teilweise) umgesetzt |
6 |
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Neue Maßnahme (LAP IV), Umsetzung bereits erfolgt |
3 |
|
Neue Maßnahme (LAP IV), Umsetzung noch nicht erfolgt |
4 |
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Alte Maßnahme, wurde im LAP IV gestrichen |
1 |
|
Gesamt |
14 |
Es konnten somit insgesamt neun Maßnahmen seit der Aufstellung des LAP III umgesetzt werden, vier weitere Maßnahmen wurden dem LAP IV hinzugefügt, während nur eine Maßnahme gestrichen werden musste.
Die vollständigen Maßnahmenlisten mit Erläuterungen sind Anlage 1 „Entwurf LAP IV“ zu entnehmen.
Gleichwohl bedeutet der Beschluss des Lärmaktionsplanes noch keinen Baubeschluss der einzelnen Maßnahmen. Diese sind ggf. mit einer weiterreichenden Planung und einer entsprechenden Finanzierungsdarstellung den Beschlussgremien vorzustellen.
Daher sind auch an dieser Stelle keine finanziellen Auswirkungen zu benennen.
Information und Mitwirkung der Öffentlichkeit
Im Rahmen der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Hagen waren Bürgerinnen und Bürger vom 05.08.2024 bis zum 25.08.2024 dazu aufgerufen, ihre eigenen Anregungen, Hinweise und Beschwerden in die Erstellung des Lärmaktionsplans der Stufe IV einfließen zu lassen.
Bürgerinnen und Bürger wurden durch Pressemitteilungen, z. B. über das Lokalradio, die lokalen Zeitungen, und Veröffentlichungen auf der Internetseite der Stadt Hagen auf die Möglichkeit hingewiesen, sich an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplans zu beteiligen.
Eingaben zum Lärmaktionsplan konnten über folgende Wege eingereicht werden:
- Per E-Mail an die Kontaktadresse: LAP2024@stadt-hagen.de
- Telefonisch über die Nummer der zuständigen Fachabteilung
- Postalisch an die Adresse der zuständigen Fachabteilung
Nachdem beim LAP III nicht eine einzige Beteiligung zum Straßenverkehrslärm eingegangen ist, sind für den LAP IV im genannten Zeitraum insgesamt 25 Eingaben eingegangen. Dies deutet einerseits darauf hin, dass das Interesse am Thema Umgebungslärm in der Stadtgesellschaft deutlich zugenommen hat, und andererseits darauf, dass die Aufrufe zur Beteiligung richtig platziert wurden und genügend Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit der Beteiligung aufmerksam geworden sind.
Alle Eingaben sind dem LAP IV als Anhang beigefügt und wurden inhaltlich dahingehend gewürdigt, als dass eine Prüfung anhand der vorliegenden Informationen der Lärmkartierung stattgefunden hat und auf Anregung einiger Eingaben auch die Maßnahmenliste ergänzt wurde.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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24,3 MB
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