Beschlussvorlage - 1056/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Aktivierung bereits eingerichteter Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen im Stadtbezirk Eilpe/ Dahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Andreas Winterkemper
- Beteiligt:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung; FB60 - Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen; VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt; VB5 Vorstandsbereich für Stadtentwicklung, Bauen und Sport
- Freigabe durch:
- Dr. Andé Erpenbach (Beigeordneter), Henning Keune (Technischer Beigeordneter)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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12.11.2024
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Hagener Straßenbahn AG und dem Unternehmen LimeBike Germany GmbH sieben (7) der im Stadtbezirk Eilpe-Dahl bereits vorbereiteten, stationsbasierten Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in der Nähe von Bushaltestellen zu aktivieren.
2. Das Unternehmen LimeBike Germany GmbH hat sich bereit erklärt, diese sieben (7) stationsbasierten Abstellflächen in der unternehmenseigenen Applikation als Parkflächen obligatorisch für das Abstellen der (Leih-) E-Tretroller auszuweisen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Mit dieser Vorlage informiert die Verwaltung die Mitglieder der Bezirksvertretung Eilpe/ Dahl darüber, dass von den im Stadtbezirk Eilpe/ Dahl vorbereiteten, stationsgebundenen 13 Abstellflächen für (Leih-) E-Tretroller (Flächen aktuell inaktiv) insgesamt sieben (7) dieser Abstellflächen im Bereich von Bushaltestellen für das Abstellen von E-Tretrollern und anderen Mikromobilitätsfahrzeugen für die obligatorische Nutzung aktiviert werden sollen.
Begründung
Einleitung und Hintergrund:
E-Tretroller sind in Deutschland seit Juni 2019 zugelassen. Diese sollen als ein Baustein der multimodalen Mobilität einen Beitrag zur gewünschten Mobilitätswende leisten. Es wird insbesondere dann ein Beitrag geleistet, wenn E-Tretroller einzelne Fahrten des motorisierten Individualverkehres ersetzen. Infolgedessen rollen Anbieter ihre Angebote schrittweise in Deutschland aus. Auch in Hagen.
Ein Blick zurück: Einführung eines stationsgebundenen E-Tretroller-Verleihsystems:
In der jüngeren Vergangenheit waren in Hagen die Anbieter ZEUS Scooters GmbH und Hoppy nacheinander wirtschaftlich tätig. In Abstimmung mit der Verwaltung und der Politik haben diese hier ein sogenanntes stationsgebundenes E-Tretroller-Verleihsystem betrieben. Mit beiden Anbietern hatte die Stadt Hagen dafür eine entsprechende Vereinbarung geschlossen.
Der Betrieb eines stationsgebundenen Systems bedeutet, dass Nutzer die E-Tretroller nur auf bestimmten Abstellflächen in einem Stadtbezirk ausleihen und abstellen können. Stadtweit wurden für das von der Verwaltung und der Politik präferierte stationsgebundene System über 130 Abstellplätze für das Abstellen und Ausleihen von E-Tretrollern eingerichtet.
Aufgrund wirtschaftlicher Erwägungen, Vandalismus und Diebstahl haben beide bereits in Hagen tätige Anbieter hier ihren Betrieb wiedereingestellt. In der bisherigen Projektarbeit mit beiden Anbietern hat die Verwaltung zahlreiche Erfahrungen gesammelt, u.a. auch wie E-Tretroller-Verleihsysteme gesteuert und auch reguliert werden können. Auch war es wichtig herauszufinden, wie Unternehmen auch in Hagen in diesem Marktsegment erfolgreich wirtschaftlich tätig sein können und wie die Verwaltung die Einführung von E-Tretroller-Verleihsystemen gezielt steuern kann.
Umstellung des stationsgebundenen Verleihsystems auf ein hybrides Verleihsystem:
Auf der Basis der gemachten Erfahrungen hat der Rat der Stadt im Mai 2024 die Einführung eines hybriden Verleihsystems für Mikromobilitätsangebote in Hagen beschlossen, auch weil sich das bisher präferierte feste stationsgebundene System für das Ausleihen von E-Tretrollern nicht dauerhaft etablieren konnte. Zudem haben verschiedene Nutzer immer wieder gefordert, die (Leih-) E-Tretroller vor ihrer Haustüre abstellen zu können, andernfalls sei das Leihangebot unattraktiv für diese Personengruppe (siehe auch Vorlage bzw. DS-Nr. 0335/2024).
Die Einführung dieses Systems bedeutet, dass es an ausgewiesenen Stellen im Stadtgebiet weiterhin ein stationsgebundenes System gibt und an allen anderen Orten interessierte Nutzer verschiedene Fahrzeuge aus Mikromobilitätsangeboten (E-Tretroller, Leih-Fahrräder und Leih-Lastenräder) frei im öffentlichen Straßenraum und im Einklang mit der Straßenverkehrsordnung ausleihen und wieder abstellen können. Für Hagen bedeutet die Umstellung auf das hybridbezogene System, dass in Wohngebieten in der Regel keine Abstellplätze für E-Tretroller mehr vorgehalten werden, sondern nur noch in Gebieten mit erhöhtem Nutzungsdruck durch E-Tretroller, wie z. B. am Rande der Fußgängerzonen oder an anderen hoch frequentierten Stellen wie öffentlichen Einrichtungen oder ÖPNV-Umsteigepunkten.
Über die Vorhaltung von bestimmten Flächen für das Abstellen von Mikromobilitätsfahrzeugen entscheiden die für den jeweiligen Stadtbezirk zuständigen Bezirksvertretungen in Zusammenarbeit mit der Verwaltung. Die Bezirksvertretung Eilpe-Dahl hatte sich zu diesem Thema bereits einmal beraten (siehe Vorlage 0406-1/2022). Bezugnehmend auf diese Sitzung legt die Verwaltung die für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl erarbeitete Standortliste für die Einrichtung von E-Tretroller-Abstellflächen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl vor.
Aktivierung von bereits eingerichteten, stationsgebundenen Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in unmittelbarer Nähe von Bushaltestellen:
Ungeordnet, wild und ordnungswidrig abgestellte Fahrzeuge gefährden nicht nur andere Verkehrsteilnehmer, der Konflikt kann auch die Akzeptanz für E-Tretroller-Verleihsysteme einschränken.
So stellte die Hagener Straßenbahn AG (nachfolgende HST genannt) in den letzten Wochen einen Anstieg an Situationen fest, an denen E-Tretroller des Unternehmen Lime im direkten Bereich von Bushaltestellen abgestellt worden sind. Teilweise standen die Tretroller im Fahrprofil der Busse in den Haltebuchten, teilweise aber auch in den Wartehäuschen und im Ein- und Ausstiegsbereich, den die Busse anfahren. Gerade hier stellen ordnungswidrig abgestellte Tretroller eine Gefahr für ein- und aussteigende Fahrgäste dar.
Die HST würde es daher begrüßen, wenn einige ausgewählte derzeit "deaktivierte" Abstellflächen für E-Tretroller, welche sich in unmittelbarer Nähe von stark frequentierten Bushaltestellen befinden, wieder für das Abstellen und Ausleihen von E-Tretroller freigegeben werden, um so den geordneten Betrieb des Busverkehrs zu gewährleisten.
Vorschlag der Verwaltung und der HST:
Die Verwaltung schlägt daher den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eilpe-Dahl vor, die in der beigefügten Liste aufgeführten Standorte:
Nr. 4: Luisenstraße 9 (Einmündung Franzstraße)
Nr. 6: Eilper Straße 84 (neben Bushaltestelle Kurfürstenstr. Diabetolo)
Nr. 7: Eilper Straße 47
Nr. 9: Mühlhauser Straße 1 (Einmündung Straßburger Straße)
Nr. 10: Hohle Straße 77 (Einmündung Straßburger Straße)
Nr. 11: Hohle Straße 20
Nr. 13: Bushaltestelle Freilichtmuseum
als weitere verbindliche, stationsgebundene Abstellflächen auszuweisen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
positive Auswirkungen (+) |
Mikromobilitäts-Angebote haben positive Auswirkungen auf das Klima, die Luftreinhaltung und die nachhaltige Mobilität.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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X |
Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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X |
Vertragliche Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Ohne Bindung |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3 MB
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12.11.2024 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Hagener Straßenbahn AG und dem Unternehmen LimeBike Germany GmbH sieben (7) der im Stadtbezirk Eilpe-Dahl bereits vorbereiteten, stationsbasierten Abstellflächen für Mikromobilitätsfahrzeuge in der Nähe von Bushaltestellen zu aktivieren.
2. Das Unternehmen LimeBike Germany GmbH hat sich bereit erklärt, diese sieben (7) stationsbasierten Abstellflächen in der unternehmenseigenen Applikation als Parkflächen obligatorisch für das Abstellen der (Leih-) E-Tretroller auszuweisen.
3. Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die Verwaltung, nach Ablauf eines Jahres eine Evaluation zur oben genannten Maßnahme durchzuführen und diese der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
zu Punkt 1 und 2
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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SPD |
3 |
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CDU |
1 |
1 |
1 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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AfD |
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1 |
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FDP |
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1 |
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X |
Mit Mehrheit beschlossen |
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Dafür: |
6 |
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Dagegen: |
2 |
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Enthaltungen: |
2 |
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Abstimmungsergebnis:
zu Punkt 3
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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SPD |
3 |
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CDU |
2 |
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1 |
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Bündnis90/Die Grünen |
1 |
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Hagen Aktiv |
1 |
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AfD |
1 |
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FDP |
1 |
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X |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
9 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
1 |
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