Berichtsvorlage - 1089/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB53 - Gesundheit und Verbraucherschutz
- Bearbeitung:
- Anke May
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Freigabe durch:
- Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Martina Soddemann (Beigeordnete)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
20.11.2024
|
Sachverhalt
In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 05.06.2024 erfolgte mit Vorlage 0548/2024 der Beschluss, die Verwaltung werde beauftragt, umfassend zur Situation und Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher in Hagen zu berichten. Mit dieser Vorlage erfolgt die Umsetzung dieses Beschlusses.
Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben insbesondere seit der Covid-Pandemie zugenommen. Die Auswirkungen sind bis heute zu spüren und sind in mehreren Studien (u.a. in den BELLA- und COPSY-Studien) bereits nachgewiesen worden.
Link zur BELLA-Studie: https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/bella-studie.html
Link zur COPSY-Studie: https://www.uke.de/kliniken-institute/kliniken/kinder-und-jugendpsychiatrie-psychotherapie-und-psychosomatik/forschung/arbeitsgruppen/child-public-health/forschung/copsy-studie.html
Der Wegfall von sozialen Interaktionen durch die Schließung von Schulen, Kindergärten und Freizeit- bzw. Betreuungsangeboten führte zu einem massiven Wegfall von sozialen Kontakten und einer Veränderung der gewohnten Lebensumstände. Dabei spielte auch die Wohnsituation eine entscheidende Rolle in der Auswirkung der Pandemie auf Kinder. Kinder aus sozial benachteiligten Familien, insbesondere von Alleinerziehenden, und Migrantenfamilien, waren häufig stärker betroffen. Sowohl beengte Wohnverhältnisse als auch der anfängliche unzureichende Zugang zu digitalen Ressourcen und Unterstützungs-angeboten erschwerten es Kindern, sich zu entfalten und ihre Freizeit aktiv zu gestalten.
Während Infektionskrankheiten weitgehend eingedämmt werden konnten, gehören psychische Störungen, wie zum Beispiel Depressionen (monosymptomatische depressive Störungen), Ess- oder Angststörungen, heute zu den häufigsten Erkrankungen im Kindes- und Jugendalter. Schätzungsweise 20 % der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen, so die BELLA-Studie, sind von psychischen Auffälligkeiten betroffen, die mit erheblichen Beeinträchtigungen im familiären, schulischen oder erweiterten sozialen Umfeld einhergehen können. Zudem besteht ein hohes Risiko der Chronifizierung psychischer Störungen im Kindes- und Jugendalter sowie die Entwicklung von Begleiterkrankungen, d. h. dem zusätzlichen Auftreten weiterer psychischer Störungen.
Der Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (53) ist mit seinen Bereichen Kinder- und Jugendgesundheitsdienst (53/3 KJGD) sowie dem Sozialpsychiatrischen Dienst (53/2 SpDi) in das Thema psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen involviert. Dabei ist der sozialpsychiatrische Dienst der Stadt Hagen mit seinem interdisziplinären Team für Menschen ab 18 Jahren mit einer psychischen Erkrankung und legalen Süchten zuständig. Kinder von suchtkranken und psychisch kranken Eltern sind durch den Kinderschutz mit dem SpDi mittelbar in Kontakt (z.B. durch die Förderung des Präventionsangebots „Drachenherz“ für Kinder suchtkranker und psychisch erkrankter Eltern).
Aus der Tätigkeit des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes wird deutlich, dass die Anzahl der Anträge von Schulen zum Ruhen der Schulpflicht (z.B. aus Gründen von Fremd- oder Eigengefährdung, Schulangst, -phobie oder anderen psychiatrischen Erkrankungen) und die schulärztlichen Untersuchungen zur Abklärung von längeren Fehlzeiten im Zeitraum von 2018 – 2024 steigen.
2018
Ruhen der Schulpflicht: 0 Kinder
Ausschluss vom Schulbesuch: 15 Kinder
Fehlzeiten: 14 Kinder
2019
Ruhen der Schulpflicht: 1 Kind
Ausschluss vom Schulbesuch: 3 Kinder
Fehlzeiten: 14 Kinder
2023
Ruhen der Schulpflicht: 28 Kinder
Ausschluss vom Schulbesuch: 5 Kinder
Fehlzeiten: 22 Kinder
2024 (bis 30.10.2024)
Ruhen der Schulpflicht: 4 Kinder
Ausschluss vom Schulbesuch: 9 Kinder
Fehlzeiten: 38 Kinder
Auch bei den Empfehlungen für eine psychiatrische oder psychologische Fachberatung im Rahmen von ärztlichen Schuleingangsuntersuchungen ist ebenfalls eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Die Anzahl der Kinder, bei denen ein möglicher Bedarf erstmals im Rahmen der Schuleingangsuntersuchung festgestellt wurde, ist von 1,59 % in 2023 auf 2,59 % in 2024 (bis 30.10.2024) gestiegen.
Das Angebot für Kinder- und Jugendliche mit psychischen Erkrankungen in und für Hagen muss allerdings derzeit als unzureichend bezeichnet werden, was sich auch an den langen Wartezeiten zur ambulanten und stationären Behandlung abzeichnet.
Im Rahmen der Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention hat der FB 53 das Thema "Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen" bereits in den Fokus genommen und bietet im Rahmen des Projektes komm.gesund verschiedene Maßnahmen an, die in der Sitzung des JHA vom 02.10.2024 ausführlich dargestellt wurden. Zusätzlich haben sich der FB 55 und der FB 53 darauf verständigt, zukünftig die Zusammenarbeit zu diesem Thema zu intensivieren, um Synergien zu nutzen und Netzwerkarbeit zu unterstützen.
55/1 stellt für das Beratungszentrum Rat am Ring die Versorgung psychisch kranker Jugendlicher wie folgt dar:
Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche
Die Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Beratungszentrum Rat am Ring hat als Teil der Versorgungskette unter anderem die Unterstützung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in ihrer psychosozialen Entwicklung zum Ziel. Seelische Belastungen sollen möglichst frühzeitig erkannt werden, um schwerwiegendere psychische Störungen zu verhindern. Teil des Angebots ist somit die Betreuung und Stabilisierung von Jugendlichen mit psychischen Belastungen oder Störungen, die möglicherweise nicht sofort in eine therapeutische Behandlung überführt werden können. Die Beratungsstelle dient als Schnittstelle und Überbrückung zwischen verschiedenen Hilfesystemen und trägt dazu bei, Jugendliche in geeignete weiterführende Maßnahmen zu überführen.
In der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche wurden im Jahr 2023 insgesamt 59 Fälle beraten, in denen vorrangig die seelischen Probleme oder Entwicklungsauffälligkeiten junger Menschen (Kinder und Jugendliche) als Beratungsanlass angegeben wurden. Dies entspricht 9,49% der im Jahr 2023 laufenden Beratungen (Gesamtzahl an Beratungen: 622). Hierbei ist bei 26 Fällen davon auszugehen, dass eine psychische Erkrankung vorliegt.
Bei weiteren sieben Fällen wurden schwere psychische Störungen als Anmeldegrund angegeben. Zusätzlich wurden bei diesen Fällen mangelnde Kapazitäten bei Kinder-/ Jungendpsychotherapeut*innen sowie vorhandene Wartezeiten bei der Kinder- und Jugendpsychiatrie Herdecke als Anmeldegrund formuliert, weswegen eine stabilisierende Beratung seitens der Beratungsstelle vorgehalten wurde. In einigen Fällen konnte die Beratung in den Räumen des Beratungszentrums aufgrund der vorhandenen Strukturen nicht aufrechterhalten werden, weswegen eine wiederholende Kontaktaufnahme zur Kinder- und Jungendpsychiatrie Herdecke empfohlen wurde, in einem weiteren Fall wurde aufgrund akuter Suizidalität ein Notruf abgesetzt.
Zum Vergleich zu den genannten Fallzahlen wurden im Jahr 2019, also vor der Corona Pandemie, 301 Fälle beraten. Somit haben sich die Beratungsanfragen von „vor Corona“ (2019) zu „nach Corona“ (2023) von 301 Fällen auf 622 Fällen mehr als verdoppelt. Dieser Anstieg spiegelt unter anderem die Verschärfung und Verschlimmerung der psychischen Belastungssituation der Kinder und Jugendlichen in Hagen wider.
Ambulanten Hilfen im Jugendstrafverfahren
Eine ähnliche Fallzahlenentwicklung zeigt sich auch bei den Ambulanten Hilfen im Jugendstrafverfahren im Beratungszentrum Rat am Ring. Die Ambulanten Hilfen im Jugendstrafverfahren betreuen Jugendliche, die vom Gericht eine pädagogische Weisung erhalten haben. Die Angebote umfassen Betreuungsweisungen, Soziale Trainingskurse und Maßnahmen wie das Soziale Kompetenztraining. 2023 wurden insgesamt 211 Jugendliche betreut, von denen etwa 15% eine psychische Erkrankung aufwiesen. Bei einem Großteil der Jugendlichen (45 - 60%) besteht die Notwendigkeit einer diagnostischen oder therapeutischen Anbindung. Häufig ist jedoch die Motivation der Jugendlichen, sich psychotherapeutische Hilfe zu suchen, aufgrund der psychosozialen Herausforderungen kaum eigenständig möglich, weswegen hierbei besondere Unterstützung benötigt wird. In der Zusammenarbeit mit den jungen Menschen wird hierbei die Auslastung des Hilfesystems deutlich, sodass eine Anbindung bei niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychotherapeut*innen aufgrund der vorhandenen Wartezeiten deutlich erschwert wird.
Schulpsychologische Beratungsstelle
Auch in der Schulpsychologischen Beratungsstelle ist ein deutlicher Anstieg der psychischen Belastungssituation der Kinder und Jugendlichen an den Fallzahlen erkennbar. So wurden im Schuljahr 2023/24 etwa 300 Familien im Rahmen einer Einzelfallberatung begleitet. In 55 Fällen wurden starke psychische Belastungen der Schuler*innen angegeben. Darüber hinaus wurden 51 krisenhafte Kurzberatungen durchgeführt, in denen Themen wie Gewalt, Suizidalität oder selbstverletzendes Verhalten im Vordergrund standen. Insgesamt kann festgestellt werden, dass in ca. 35% der beratenen Fälle (106 Fälle) davon auszugehen ist, dass eine psychische Erkrankung vorliegt/vorgelegen hat. Im Vergleich dazu wurden in den Schuljahren 2018/19 (vor Corona) 114 Beratungen durchgeführt, wovon etwa sechs Fälle mit psychischen Auffälligkeiten erfasst wurden. Dies entspricht einem Anteil von etwa fünf Prozent der insgesamt beratenen Fälle. Somit sind die zu beratenen Einzelfälle um mehr als 100% von 114 auf 300 gestiegen, wobei sich hier ein Anstieg der Fälle mit psychischen Belastungen von fünf Prozent auf 35% zeigt.
Grenzen der vorhandenen Angebote für Kinder und Jugendliche in Hagen
Insgesamt kann man in allen Bereichen des Beratungszentrums eine auffallende Verschärfung der Fallzahlen verzeichnen, welche sich auf Kinder und Jugendliche mit Bedarfen innerhalb der psychischen Gesundheit beziehen. Anzumerken bleibt hier, dass das Beratungszentrum nur einen Teil der Hagener Kinder- und Jugendhilfelandschaft widerspiegelt. Ergänzt werden die oben genannten Angebote zum Beispiel durch die ökumenische Beratungsstelle „ZeitRaum“ sowie die Anonyme Kinder- und Jugendberatung (KiJuB), die eine ebenso wichtige Rolle in der psychosozialen Versorgung junger Menschen einnehmen.
Insgesamt stoßen diese Hilfen jedoch bei der Betreuung psychisch kranker Jugendlicher an bestimmte Grenzen. Insbesondere Beratungsstellen sind primär darauf ausgerichtet, präventiv und niedrigschwellig zu arbeiten. Bei Jugendlichen mit schweren psychischen Erkrankungen, wie beispielsweise schweren Depressionen, Psychosen oder schweren Angststörungen, reicht das Angebot einer Beratungsstelle oft nicht aus. Während Beratungsstellen in der Lage sind, erste Hilfestellungen zu bieten und zu stabilisieren, können sie eine umfassende psychotherapeutische oder psychiatrische Behandlung nicht ersetzen. Der Übergang zu spezialisierten Hilfen, wie Kinder- und Jugendpsychiatrie oder ‑psychotherapie, ist oft durch lange Wartezeiten und begrenzte Kapazitäten erschwert.
Die Beratungsstellen arbeiten aufgrund der vorhandenen Strukturen primär nach dem Prinzip der Komm-Struktur, das heißt, die Jugendlichen müssen die Beratungsstelle aktiv aufsuchen. Das Gegenteil hiervon ist eine aufsuchende Beratung, hier kommen die Beratenden zu den Klienten*innen nach Hause. Es kann für psychisch stark belastete Jugendliche, die häufig mit Motivationsproblemen, sozialer Isolation oder anderen psychischen Barrieren kämpfen, eine erhebliche Hürde darstellen, Termine oder Verpflichtungen außerhalb des familiären Umfeldes oder Haushaltes wahrzunehmen. Das Erreichen und die Versorgung von Kindern und Jugendlichen, welche keinen Zugang zum Regelversorgungssystemen haben, stellt eine enorme Versorgungslücke dar. Eine fachliche Einschätzung des Sachverhalts (Erstdiagnostik/ Clearing) kann aufgrund dessen oftmals nicht erfolgen. Eine weitere Anbindung an geeignete Hilfemaßnahmen ist ebenso nicht umsetzbar.
Ein sozialpsychiatrischer Dienst für Kinder und Jugendliche könnte hier sowohl Erstberatung und Krisenintervention, als auch die Prüfung, Einleitung und Durchführung von Maßnahmen nach dem PsychKG NRW in die Wege leiten. Auch die nachsorgende Betreuung und das Nachhalten der in Anspruch genommenen Hilfen und ggf. eine Nachsteuerung könnten hierdurch realisiert und somit ein entscheidender Beitrag zur psychischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Hagen geleistet werden.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
|
Belange von Menschen mit Behinderung
|
|
|
X |
sind betroffen (hierzu ist eine kurze Erläuterung abzugeben) |
Kurzerläuterung:
Psychiatrische Erkrankungen können eine Behinderung darstellen
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
|
X |
keine Auswirkungen (o) |
