Beschlussvorlage - 1053/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Das Bebauungsplanverfahren Nr. 6/24 (721) Schnellladepark Berchumer Straße wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zurzeit gültigen Fassung eingeleitet.

 

Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Mitte, in der Gemarkung Halden, Flur 2 und umfasst das Flurstück 1368. Im Norden und Osten wird das Plangebiet durch Wald begrenzt. Im Süden verläuft die Berchumer Straße. Im Westen befindet sich ein Seniorenheim.

 

Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan zu entnehmen. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

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Sachverhalt

 

Anlass und Vorlauf des Verfahrens

 

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hatte 2021 eine Ausschreibung (Förderaufruf) zum Aufbau eines bundesweiten Netzes von Hochleistungsladestationen (High Power Charging, HPC) gestartet – das Projekt „Deutschlandnetz“. Für Hagen wurden in diesem Aufruf zwei Suchräume ausgewiesen, in denen die Errichtung von Schnellladeparks gefördert werden kann. Durch diese Ausschreibung sollen laut BMDV die letzten „weißen“ Flecken auf der Lade-Landkarte verschwinden.


Weitere Informationen zum „Deutschlandnetz“ finden sich auf der Internetseite des BMDV unter dem folgenden Link: https://www.deutschlandnetz.de/

 

Das Konsortium „EWE Go HOCHTIEF Ladepartner GmbH & Co. KG“ hat den Zuschlag für den südlichen Suchraum erhalten. Dieser reicht im Norden bis Fley, im Osten bis Herbeck, im Süden bis Emst und im Westen bis zum Ischeland. Die Suchräume mit einem Radius von zwei Kilometern liegen rund um Verkehrsknotenpunkte. Der Zuschlag für den nördlichen Suchraum ging an die „Fastned Deutschland GmbH & Co. KG“. Hier erfolgt ebenfalls eine Standortsuche.

 

Als Gewinner des südlichen Loses erhält das o. g. Konsortium die Möglichkeit einer teilweisen Finanzierung der Investitions- und Betriebskosten für den geplanten Schnellladepark. Im Gegenzug muss das Konsortium geeignete Flächen für den Bau dieses Ladeparks finden und unter Vertrag nehmen. Das Konsortium hat in Hagen gemeinsam mit der Verwaltung geeignete Standorte gesucht. Suchkriterien waren insbesondere eine verkehrsgünstige Lage, eine ausreichende Flächengröße und eine zeitnahe Flächenverfügbarkeit.

 

Im Rahmen der Standortsuche wurden im südlichen Suchraum folgende Flächen intensiver geprüft, die aus unterschiedlichen Gründen allerdings nicht in Frage kommen:

 

  • Gelände der Fernuniversität:

Keine Flächenverfügbarkeit

  • Parkplatz zwischen Funckestraße und Otto-Ackermann-Platz:

Parkdruck zu hoch

  • Parkplatz östlich des Otto-Ackermann-Platzes:

Flächengröße zu gering, Parkdruck zu hoch

  • Frei- und Parkplatzfläche Humpertstraße:

Entgegenstehendes Nutzungsinteresse (Kita- und Schulstandort Ischeland)

  • Parkplatz Fachhochschule Südwestfalen:

Keine Flächenverfügbarkeit, Parkdruck zu hoch

  • Marktplatz Emst (Karl-Ernst-Osthaus-Straße):

Entgegenstehende Nutzungen (Parken, Wochenmarkt, sonstige Veranstaltungen)

  • Freifläche Haßleyer Straße (neben Feuerwache):

Entgegenstehendes Nutzungsinteresse (Kunstrasenplatz)

  • Ehemaliger Tankstellenstandort Fleyer Straße:

Entgegenstehendes Nutzungsinteresse (Erweiterung Einzelhandel)

  • Gehölzfläche südlich des Gebäudes Feithstraße 177:

Geschützter Landschaftsbestandteil 1.4.2.24 „Feuchtgebiet Loxbaum“

  • Pendlerparkplatz Bredelle (Ecke Feithstraße/Bredelle):

Parkdruck zu hoch, Nutzung als Standort für Wertstoffcontainer

  • Parkplatz zwischen Bergstraße/Elberfelder Straße/Humboldtstraße:

Parkdruck zu hoch, Lage im Innenstadtbereich

  • Freifläche Ecke Sauerlandstraße/Röhrenspring:

Entgegenstehendes städtisches Nutzungsinteresse

 

Von allen Vorschlägen für einen Standort ist der Parkplatz an der Berchumer Straße übriggeblieben. Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Standort geeignet, um das Vorhaben umzusetzen. Die Fläche ist mit ihrer Nähe zur Feithstraße und zum Autobahnkreuz Hagen (A45/A46) verkehrsgünstig gelegen und bietet ausreichend Platz, um den Schnellladepark zu errichten und zudem die Nutzung als öffentlicher Parkplatz auf einer Teilfläche aufrechtzuerhalten. Die Auslastung des Parkplatzes ist als gering bis mittel einzustufen. Vom Netzbetreiber ist die Bestätigung vorhanden, dass der Standort mit der benötigten Netzleistung versorgt werden kann. Die Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt Hagen, sodass eine zeitnahe Verfügbarkeit gegeben ist. Vom Konsortium ist dem Fördergeber gegenüber bis Mai 2025 ein Vertrag über die mögliche Nutzung der Fläche nachzuweisen. Bis Juli 2025 ist ein Bauantrag zu dem Vorhaben einzureichen. Von Seiten der im Rahmen der Standortsuche beteiligten Fachbereiche bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die ausgewählte Fläche. Aufgrund von entgegenstehendem Planungsrecht ist für das Vorhaben allerdings die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig.

 

Ziel und Zweck der Planung

 

Mit Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6/24 wird die planungsrechtliche Voraussetzung für die Errichtung eines Schnellladeparks am Standort an der Berchumer Straße geschaffen. Der Platzbedarf für das Vorhaben beträgt etwa 1.000 m². Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird zur Einleitung größer gefasst, da der genaue Standort des Ladeparks noch nicht feststeht. Ggfs. ist ein Eingriff in den Waldrand in geringfügigem Maße notwendig.

 

Der Ladepark ist überdacht und soll aus zwölf Ladeplätzen mit einer jeweiligen Mindestleistung von 200 kW bestehen (sechs Ladesäulen mit jeweils zwei Lademöglichkeiten). Zwei der Ladeplätze sind barrierefrei. Es werden eine Toilette, ein Essensautomat und Sitzmöglichkeiten vorgesehen.

 

Die Verwaltung unterstützt das Vorhaben und sieht darin einen Beitrag zum Aufbau eines leistungsstarken, flächendeckenden Ladenetzes und damit zur Mobilitätswende und zum Klimaschutz. Durch den Zuschlag an das Konsortium hat die Stadt Hagen die Möglichkeit auf ihrem Stadtgebiet einen Schnellladepark errichten zu lassen. Dabei übernimmt das Konsortium jegliche Investitionskosten und Risiken von der Planung, über die Projektierung bis hin zur langfristigen Betriebsführung.

 

Gegenwärtiger Zustand der Fläche

 

Der öffentliche Parkplatz an der Berchumer Straße ist zum Teil geschottert und zum Teil asphaltiert, befindet sich jedoch in einem verbesserungswürdigen baulichen Zustand. Die Zufahrt ist auf Pkw mit einer maximalen Höhe von 2 m beschränkt.

 

Verfahrensablauf

 

Als nächster Verfahrensschritt erfolgt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB.

 

Planungsrechtliche Vorgaben

 

Im Regionalplan Ruhr befindet sich das Plangebiet im Übergangsbereich von einem Allgemeinen Siedlungsbereich, einem Waldbereich und einer Straße für den vorwiegend großräumigen Verkehr.

 

Im Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das Plangebiet als Fläche für Wald dargestellt. Aufgrund der geringen Größe der Fläche am Rande eines bebauten Bereichs, ist eine Teiländerung des Flächennutzungsplans entbehrlich.

 

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 6/83 (401) Dauerkleingarten „Heide“ Berchumer Straße. Für das Plangebiet ist eine Fläche für die Forstwirtschaft mit der Zweckbestimmung „Wanderparkplatz“ festgesetzt.

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Hagen. Es werden jedoch keine Schutzfestsetzungen getroffen. Angrenzend befindet sich das Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.21 „Dünningsbruch“.

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Auswirkungen

 

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

X

positive Auswirkungen (+)

 

Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:

Das Vorhaben ist als Beitrag zum Klimaschutz einzustufen, da durch den Aufbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur die Elektromobilität und der Umstieg von fossilen auf regenerative Energieträger gefördert wird.

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist zudem die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.

 

Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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29.10.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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30.10.2024 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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31.10.2024 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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07.11.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen