Beschlussvorlage - 0955/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 Kuhlerkamp
hier:
a) Eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungsverfahren
b) Abschließender Beschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jan den Brave
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt
- Freigabe durch:
- Henning Keune (Technischer Beigeordneter), Dr. André Erpenbach (Beigeordneter), Erik O. Schulz (Oberbürgermeister)
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Kenntnisnahme
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08.10.2024
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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29.10.2024
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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30.10.2024
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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31.10.2024
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.11.2024
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 Kuhlerkamp nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan sind die Begründung Teil A - Städtebau vom 17.09.2024 und die Begründung Teil B - Umweltbericht vom 08.04.2024 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 liegt im Stadtbezirk Mitte im Ortsteil Kuhlerkamp. Das Plangebiet wird im Norden/Nordosten durch Wohnbebauung an der Dorotheenstraße und Rudolfstraße und im Osten durch die Straße Kuhlen Hardt begrenzt. Im Süden/Südwesten grenzen eine Hecke, eine Streuobstwiese und die Obere Spiekerstraße an. Westlich des Plangebiets liegt eine Kleingartenanlage. Nordwestlich wird das Umfeld des Plangebietes von Grünland dominiert.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Teiländerungsplan zu entnehmen. Dieser Plan im Maßstab 1:3000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Nach dem abschließenden Beschluss wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat einen Monat Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Plangebiet soll zu Wohnbaufläche entwickelt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt erfolgt die Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106. Der Teiländerungsentwurf wurde vom 27.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024 im Internet veröffentlicht und öffentlich ausgelegt. Die abwägungsrelevanten Anregungen, die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangen sind, werden in den Abwägungstabellen mit Beschlussvorschlägen der Verwaltung aufgeführt.
Begründung
Ziel und Zweck der Planung
Ziel und Zweck der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Entwicklung eines neuen Wohngebiets, um dem aktuellen Wohnraumbedarf in der Stadt Hagen gerecht zu werden.
Die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes stimmen nicht mit der beabsichtigen Entwicklung der Flächen zu Wohnbauland überein, sodass neben der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt (s. Drucksachennummer 0956/2024) die vorliegende Teiländerung des Flächennutzungsplanes erfolgt. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan ist das Plangebiet derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und als Fläche für „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ dargestellt. Zukünftig wird der überwiegende Teil des Plangebiets als Wohnbaufläche dargestellt.
In der Wohnungsmarktstudie für Hagen aus dem Jahr 2016 wird für die Stadt Hagen prognostiziert, dass in Zukunft weiterhin Nachfrage nach Flächen für den Wohnungsneubau bestehen wird. Das hat unter anderem das Programm ‚100 Einfamilienhäuser-Grundstücke‘ gezeigt. Im Handlungskonzept Wohnen der Stadt Hagen aus dem Jahr 2019 erfolgt ebenfalls die Empfehlung zur Ausweisung neuer und attraktiver Neubaugebiete. Die Neubautätigkeit wird sich in Zukunft zu zwei Drittel auf das Segment der Einfamilienhäuser und zu einem Drittel auf das Segment der Mehrfamilienhäuser aufteilen.
Verfahrensablauf
In der Ratssitzung am 15.12.2016 wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/16 und des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB fand vom 06.12.2019 bis einschließlich 06.01.2020 statt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand vom 27.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020 statt.
Die Veröffentlichung im Internet bzw. die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB fand vom 27.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024 statt. Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.
Planungsrechtliche Vorgaben
Im wirksamen Regionalplan Ruhr befindet sich der östliche Teil des Plangebiets innerhalb eines allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) und der westliche Teil innerhalb eines allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichs. Seitens des RVR wurde bestätigt, dass die Planung mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung in Einklang steht.
Für den östlichen Bereich des Plangebiets setzt der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 2/99 (507) Kuhlerkamp Süd eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Sportplatz“ und dazugehörige Ausgleichsflächen fest. Der geplante Bau des Sportplatzes wurde nie realisiert. Der Bedarf hierfür ist nicht mehr gegeben.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Hagen. Es werden jedoch keine Schutzfestsetzungen im Bereich des Plangebiets getroffen. Im Landschaftsplan wird als Entwicklungsziel für das Plangebiet genannt, dass die derzeitige Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Grünflächen durch die verbindliche Bauleitplanung zu erhalten und die Landschaftsstruktur in den Bebauungsplänen zu berücksichtigen ist.
Zu a)
Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (27.01.2020 bis einschließlich 07.02.2020) und der frühzeitigen Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB (06.12.2019 bis einschließlich 06.01.2020)
I. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit:
Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.
II. Frühzeitige Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stadt Hagen, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sachgruppe Ordnungsbehördliche Außendienste / Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben, 09.12.2019
- LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, 11.12.2019
- Amprion GmbH, 13.12.2019
- Pledoc GmbH, 18.12.2019
- Gascade Gastransport GmbH, 23.12.2019
- Deutsche Telekom Technik GmbH, 03.01.2020
- Enervie Vernetzt GmbH, Technischer Service, 06.01.2020
- Stadt Hagen, Umweltamt, 06.01.2020
- Stadt Hagen, Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung, Untere Denkmalbehörde, 17.01.2020
- Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR, Fachbereich Entwässerungsplanung, Grundstücksentwässerung und Kanaldatenbank, 27.01.2020
In den Stellungnahmen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. II. 3 - 7 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert. Diese werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die restlichen Stellungnahmen sind in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.
Ergebnis der Veröffentlichung im Internet / öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB (27.05.2024 bis einschließlich 27.06.2024)
I. Veröffentlichung im Internet / Öffentliche Auslegung:
Es ist folgende Stellungnahme eingegangen:
- Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Kreisgruppe Hagen / NABU-Stadtverband Hagen / LNU Kreisanlaufstelle Hagen, 22.06.2024
II. Beteiligung der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
Es sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
- Stadt Hagen, Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Sachgruppe Ordnungsbehördliche Außendienste / Allgemeine ordnungsbehördliche Aufgaben, 27.05.2024
- Hagener Entsorgungsbetrieb, 27.05.2024
- LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe, 27.05.2024
- Stadt Hagen, Servicezentrum Sport, 27.05.2024
- AVU Netz GmbH, 28.05.2024
- Wirtschaftsbetrieb Hagen AöR, Fachbereich Entwässerungsplanung, Grundstücksentwässerung und Kanaldatenbank, 10.06.2024
- Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen, 11.06.2024
- Bezirksregierung Arnsberg, Bergbau und Energie, 21.06.2024
- Stadt Hagen, Fachbereich Geoinformation und Liegenschaftskataster, 25.06.2024
- Stadt Hagen, Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen, Abteilung Finanzen und Steuerung, Straßenbaulastträger, 26.06.2024
- Enervie Vernetzt GmbH, Technischer Service, Netz- und Anlagenplanung, 26.06.2024
- Stadt Hagen, Umweltamt, 27.06.2024
Die während der Veröffentlichung im Internet / öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahme I. 1 bezieht sich inhaltlich ausschließlich auf den Bebauungsplan Nr. 8/16 (676) Wohnbebauung nördlich der Straße Kuhlen Hardt. Eine Abwägung erfolgt im Rahmen der Drucksachennummer 0956/2024 zum Bebauungsplanverfahren. Die Stellungnahme ist in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.
In den Stellungnahmen der städtischen Dienststellen sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Nrn. II. 1 - 5, 7, 8 und 10 - 12 wurden keine Bedenken oder abwägungsrelevante Anregungen geäußert. Diese werden zur Kenntnis genommen. Die weiteren Stellungnahmen, über die ein Beschluss notwendig ist, werden in der Abwägungstabelle aufgeführt. Die restlichen Stellungnahmen sind in ALLRIS und in der jeweiligen Sitzung einzusehen.
Anpassungen im Plan zur Teiländerung und in der Begründung
In der Begründung Teil A - Städtebau wurden aufgrund der Stellungnahme des WBH die Kapitel „3.5 Ver- und Entsorgung“ und „3.6 Überflutungsschutz“ ergänzt. Des Weiteren wurde das Kapitel „9.1 Zusammenfassendes Ergebnis der Umweltprüfung“ ergänzt. Die Begründung vom 17.09.2024 ersetzt die Begründung vom 09.04.2024.
Zu b)
Folgt der Rat der Stadt dem Beschlussvorschlag dieser Verwaltungsvorlage, wird der Plan beschlossen und der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat einen Monat Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.
Bestandteile der Vorlagendrucksache
- Übersichtsplan des Änderungsbereiches
- Begründung Teil A - Städtebau, Pesch Partner Architektur Stadtplanung GmbH, 17.09.2024
- Abwägungstabelle zu den frühzeitigen Beteiligungen nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
- Abwägungstabelle zu den Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
- Stellungnahmen, über die eine Abwägung erfolgt
Anlagen der Beschlussvorlage
Folgende Unterlagen können im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden:
- Begründung Teil B - Umweltbericht, Ökoplan - Bredemann u. Fehrmann, 08.04.2024 (s. Drucksachennummer 0956/2024 zum Bebauungsplan)
- Plan zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 Kuhlerkamp
- Stellungnahmen ohne Bedenken
- Artenschutzprüfung Stufe I, Ökoplan - Bredemann u. Fehrmann, 29.05.2017
- Artenschutzprüfung Stufe II, Ökoplan - Bredemann u. Fehrmann, 21.09.2021
- Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten, Ingenieurbüro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Buchholz - Erbau-Röschel - Horstmann PartG, 05.05.2020
- Baugrundvoruntersuchung, Halbach + Lange, Ingenieurbüro für Grundbau, Bodenmechanik und Umwelttechnik GmbH, 25.07.2017
- Ergänzende chemische Analysen/Versickerungsversuche, Halbach + Lange, Ingenieurbüro für Grundbau, Bodenmechanik und Umwelttechnik GmbH, 05.06.2019
- Ergänzende Sondierungen/chemische Analysen, Halbach + Lange, Ingenieurbüro für Grundbau, Bodenmechanik und Umwelttechnik GmbH, 22.02.2022
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Kurzerläuterung und ggf. Optimierungsmöglichkeiten:
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens ist die Berücksichtigung von Klimaaspekten mit gesetzlichem Auftrag vorgeschrieben. Um Vorhaben hinsichtlich der Klimarelevanz zu optimieren und negativen Auswirkungen entgegenzuwirken, werden in dem parallel aufzustellenden bzw. zu ändernden Bebauungsplan Festsetzungen zum Klimaschutz- und zur Klimaanpassung aufgenommen, die Treibhausgase reduzieren, Klimafolgen abmildern und/oder Treibhausgase kompensieren.
Eine gesonderte Prüfung zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung ist somit bei der Vorlagenerstellung i. R. von Bauleitplanverfahren nicht notwendig.
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen weder finanzielle noch personelle Auswirkungen. |
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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423,9 kB
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5,1 MB
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3
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923,7 kB
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5,4 MB
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5
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270,3 kB
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(wie Dokument)
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94,7 kB
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9,5 MB
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(wie Dokument)
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5 MB
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9
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(wie Dokument)
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3 MB
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10
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(wie Dokument)
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5,7 MB
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11
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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12
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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13
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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14
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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08.10.2024 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 Kuhlerkamp nach den §§ 2, 3 und 5 des BauGB in der zurzeit gültigen Fassung. Dem Plan sind die Begründung Teil A - Städtebau vom 17.09.2024 und die Begründung Teil B - Umweltbericht vom 08.04.2024 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift sind.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes Nr. 106 liegt im Stadtbezirk Mitte im Ortsteil Kuhlerkamp. Das Plangebiet wird im Norden/Nordosten durch Wohnbebauung an der Dorotheenstraße und Rudolfstraße und im Osten durch die Straße Kuhlen Hardt begrenzt. Im Süden/Südwesten grenzen eine Hecke, eine Streuobstwiese und die Obere Spiekerstraße an. Westlich des Plangebiets liegt eine Kleingartenanlage. Nordwestlich wird das Umfeld des Plangebietes von Grünland dominiert.
Die genaue Abgrenzung ist dem im Sitzungssaal ausgehängten Teiländerungsplan zu entnehmen. Dieser Plan im Maßstab 1:3000 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt
Nach dem abschließenden Beschluss wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat einen Monat Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des Flächennutzungsplanes rechtswirksam und das Verfahren ist abgeschlossen.
Ergänzung:
Der Naturschutzbeirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis mit den in der Sitzung vom 30.04.2024 sowie in seiner Stellungnahme vom 20.06.2024 formulierten Bedenken. Der Naturschutzbeirat verweist hier insbesondere auf die Bedenken zu der Entwässerung der Fläche, der Versiegelung und den Gefahren durch Starkregenereignisse.
Abstimmungsergebnis:
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Ja |
Nein |
Enthaltung |
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LNU NRW e. V. |
3 |
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BUND NRW e. V. |
1 |
|
|
|
NABU NRW e. V. |
1 |
|
|
|
WLV e. V. |
1 |
|
|
|
LFV NRW e. V. |
1 |
|
|
|
LJV NRW e. V. |
|
|
|
|
LSB NRW e. V. |
1 |
|
|
|
LVG NRW e. V. |
|
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LV WLI e. V. |
1 |
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|
SDW NRW e. V. |
1 |
|
|
|
WBV NRW e. V. |
1 |
|
|
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x |
Einstimmig beschlossen |
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Dafür: |
11 |
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Dagegen: |
0 |
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Enthaltungen: |
0 |
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