Beschlussvorlage - 1069/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt bestellt nach § 68 Absatz 1 GO NRW

 

Herrn / Frau …

 

mit Wirkung vom 1.12.2024 zur allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters. Er / Sie führt die Amtsbezeichnung Erste/r Beigeordnete/r.

 

Die Eingruppierung erfolgt gemäß § 2 Absatz 3 der Eingruppierungsverordnung in NRW (EingrVO) in Besoldungsgruppe B 5 des Besoldungsgesetzes für das Land NRW.

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Sachverhalt

Nach § 68 Absatz 1 GO NRW bestellt der Rat eine/n Beigeordnete/n zur allgemeinen Vertretung des Oberbürgermeisters.

 

Das Amt ist seit dem Ausscheiden des bisherigen Stelleninhabers seit dem 1.10.2024 vakant. Der Rat der Stadt Hagen wird insoweit gebeten, die Vertretung des Oberbürgermeisters neu zu regeln.

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

X

Es entstehen keine zusätzlichen finanziellen wie personellen Auswirkungen. Stelle und Personalkosten sin dim haushalt eingeplant.

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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07.11.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen