Beschlussvorlage - 0937/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Satzung der Stadt Hagen über die abweichende Erhebung von Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) für Amtshandlungen nach dem Personenstands-gesetz (Gebührensatzung Personenstandswesen) vom 01.01.2025.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Stadt Hagen macht zum 01.01.2025 von der Möglichkeit Gebrauch, durch eine eigene Gebührensatzung für das Personenstandswesen von der Allgemeinen Verwaltungsgebüh-renordnung des Landes abweichende Gebührensätze zu erheben.

Durch die Anpassung der Gebühren ist mit einem Mehrertrag von jährlich ca.15.000 € zu rechnen. Die Berechnungszahlen basieren auf dem Jahr 2023.

Begründung

Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung erhebt im Standesamt Gebühren nach der Tarifstelle 2.2.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVwGebO NRW) vom 08.08.2023.

Der Gesetzgeber hat den Kommunen durch § 2 Abs. 3 des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW) die Möglichkeit eingeräumt, von bestehenden Tarifen der Gebührenordnung durch Satzung abzuweichen, um auf einen erhöhten Aufwand zu reagieren.

Von dieser Möglichkeit wird mit dieser Satzung Gebrauch gemacht.

Ziel der Satzung ist es, ein angemessenes Verhältnis zwischen Gebühr und Leistung zu schaffen.

Seit der letzten Satzungsänderung zum 01.07.2019 hat sich aufgrund verschiedener Ereignisse (Corona, Kriege) der Aufwand erhöht, so dass eine Anpassung der Gebühren erforderlich ist.

Neben dem Verwaltungsaufwand und den dadurch entstandenen Kosten ist für Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung auch auf den Nutzen einer Amtshandlung für den Antragsteller bei der Bestimmung der Gebührenhöhen abzustellen. Wirtschaftliche Verhältnisse werden nicht berücksichtigt. Die Ermächtigung gibt nicht das Recht, zusätzliche Gebührentatbestände einzuführen oder Amtshandlungen generell gebührenfrei vorzu-nehmen. Davon abgesehen sind gerade im Personenstandswesen einzelne Leistungen, wie z. B. die Ausstellung von Urkunden für soziale Zwecke, die Erstbeurkundung einer Geburt, eines Todesfalls oder einer Vaterschaftsanerkennung/Mutterschaftsanerkennung oder auch die Eheschließung innerhalb der üblichen Öffnungszeiten in den Amtsräumen des Standesamtes von den Gebühren befreit. Seit 2024 wurde die Bringschuld von deutschen Urkunden bei bestimmten Beurkundungen auf das Standesamt übertragen. Hierdurch entfallen Einnahmen im Bereich der Urkundenstelle, da verpflichtend ein Datenabruf ohne Gebührentatbestand vom Gesetzgeber festgelegt worden ist.

Zur Gebührenfestlegung wurden Vergleichsdaten von anderen Kommunen ermittelt.

In dem folgenden Auszug sind die sich in der Satzung verändernden Positionen, unabhängig von der Höhe des geschätzten Mehrertrages, aufgeführt (s. Anlage1).

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

Belange von Menschen mit Behinderung

 X

sind nicht betroffen

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 X

keine Auswirkungen (o)

 

Finanzielle Auswirkungen

 X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                                              Auswirkungen auf den Haushalt

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

 Mehreinnahme durch Gebührenerhöhung

 

1.1 Konsumtive Maßnahme in Euro

Teilplan:

 0220  

Bezeichnung:

 Öffentliche Sicherheit, etc.

Auftrag:

832312204102 

Bezeichnung:

 Personenstandswesen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

Kostenart:

431100

Bezeichnung:

 Verwaltungsgebühren

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Ertrag (-)

431100

 

-15000

-15000 

-15000

-15000

Aufwand (+)

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 24_32.002

Kompensation Erläuterung:

 Ertragssteigerung bei Verwaltungsgebühren

Kompensation HSP (Betrag):

 15000

 

Auftrag:

832312204102 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

431100

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

431100

 

15000 

15000

15000

15000

 

 

 

 

 

gewerbesteuerpflichtig (18,2 %).

 

 

  1.                                              Rechtscharakter

 X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

10.10.2024 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.11.2024 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen