Stellungnahme - 1070/2024

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gem. des Antrages der SPD – Fraktion vom 29.8.2024 gem. § 6 Abs. 1 GeschO des Rates wurde die Verwaltung gebeten, die Situation der Schuldner- und Insolvenzberatungen in Hagen aktuell darzustellen:

Die Schuldner- und Insolvenzberatung ist gemäß §16a SGB II eine pflichtige Aufgabe der Kommune, die das Ziel der Teilhabe am Arbeitsmarkt verfolgt.

Im Rahmen eines ganzheitlichen Ansatzes wird die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung im Sinne des §17 SGB II auch durch Träger der freien Wohlfahrtspflege abgedeckt. Das hierdurch breit gefächerte Beratungsangebot hat sich in den vergangenen Jahrzenten erfolgreich bewährt.

 

Personalausstattung

 

Die Personalausstattung der Beratungsstellen zur Schuldner- und Insolvenzberatung in Hagen umfasst derzeit insgesamt 4,42 VZÄ (inklusive 0,3 Verwaltung) und verteilt sich wie folgt:

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis

0,5 VZÄ

Diakonie Mark Ruhr

1,92 VZÄ

Stadt Hagen

2 VZÄ

gesamt

4,42 VZÄ

Die Finanzierung erfolgt über Landesmittel in Höhe von insgesamt 177.650 € (gebunden an 2,75 VZÄ), städtische Zuschüsse an die Träger in Höhe von 78.423 € sowie mit 15.000 € über den Sparkassenfonds und stellt sich aktuell folgendermaßen dar:

Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Hagen-Märkischer Kreis (städt. Zuschuss):

33.150 €

Diakonie Mark Ruhr (Landesförderung, städt. Zuschuss, Sparkassenfonds):

148.773 €

Stadt Hagen (Landesförderung):

56.000 €

gesamt

237.923 €

Sowohl die finanzielle als auch die personelle Ausstattung der Schuldner- und Insolvenzberatung ist aufgrund der seit Jahren gleichbleibenden Finanzierung bei einem gleichzeitigen Anstieg der Beratungsfälle nicht mehr bedarfsdeckend. Durch stetig steigende Personal- und Sachkosten ist die Fortführung der Beratung im bisherigen Umfang inzwischen gefährdet.

Eine mangelhafte Ausstattung der Beratung hat weitreichende soziale Folgen und finanzielle Auswirkungen auf den städtischen Haushalt, die im Folgenden beschrieben werden:

Insbesondere die langen Wartezeiten zur umfassenden Schuldnerberatung und dem möglichen Einstieg in ein Insolvenzverfahren von aktuell durchschnittlich mehr als 12 Monaten haben weitreichende Konsequenzen für die Ratsuchenden und letztendlich für den kommunalen Haushalt. Schulden, die nicht abgebaut werden, haben oftmals Gehaltspfändungen und den Verlust der Arbeit zur Folge, was wiederum zu Mietrückständen und einem Wohnraumverlust führen kann. Dies zu verhindern ist nur mit erheblichen finanziellen Mitteln durch die ebenfalls gesetzlich verpflichtende Aufgabe gemäß § 22 Abs. 8 SGB II bzw. § 36 Abs. 1 SGB XII zur Schuldenübernahme, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist, möglich. Bei einem trotzdem eintretenden Verlust der Wohnung ist die Obdachlosigkeit in nicht wenigen Fällen durch eine entsprechende ordnungsrechtliche Unterbringung zu beseitigen. Dies verursacht weitere Kosten in einem nicht unerheblichen Umfang.

Neben diesen rein materiellen Konsequenzen bedeuten die langen Bearbeitungszeiten eine erhebliche psychische Belastung für die Betroffenen. Nicht selten haben hoch überschuldete Haushalte nicht die Kraft, mehrere Monate mit den Folgen der Überschuldung umzugehen. Weitere Verschuldung und Resignation sind vielfach zu beobachten.

Dabei hat eine Studie des Deutschen Institut für Sozialwissenschaften (Herausforderungen moderner Schuldnerberatung aus dem Jahr 2015) aufgezeigt, wie wichtig der Erhalt, bzw. der Ausbau der Schuldner- und Insolvenzberatung auch für eine Kommune wie Hagen ist.

In der SROI-Kalkulation (Social Return of Investment) der zuvor genannten Studie werden verschiedene Merkmale berücksichtigt:

  1. Einsparungen durch Sicherung der Erwerbstätigkeit je nach Erwerbstätigenanteil
  2. Einspareffekten bei Eingliederung von Ratsuchenden in den Arbeitsmarkt
  3. Verbesserung der Betreuungsstufe für Ratsuchende im Rahmen der kommunalen Eingliederungshilfe. Die Betreuungsstufen im SGB II lauteten: „Integrationsfern“, „Stabilisierungsbedarf“, „Förderbedarf“ sowie „Integrationsnah“. Die Kundengruppen im SGB III unterschieden in „Marktkunde“, „Beratungskunde fordern“, „Beratungskunde fördern“ und „Betreuungskunde“. In der BA wurden bereits mehrere Systematiken zur Einteilung von Kunden nach ihrer Nähe zum 1. Arbeitsmarkt eingeführt und verändert. Intention dieser Ansätze war in erster Linie, eine bedürfnisgerechtere Betreuung für unterschiedliche Kundengruppen sicherzustellen. Obwohl diese Zuordnungen in den letzten Jahren mehrfach geändert wurden, diente der Studie dies als Grundlage der Entwicklungsbeobachtung im Integrationsprozess.
  4. Einsparungen an Gerichts- und Verfahrenskosten in Verbraucherinsolvenzverfahren durch außergerichtliche Einigung.

Insgesamt ergibt die SROI-Kalkulation für die Hamburger Fallzahlen aus dem Jahr 2015 einen sozialen Ertrag von 7,27 Mio. Euro in einer Fünf-Jahres-Perspektive. Dabei wurden nur monetäre Effekte der öffentlichen Hand berücksichtigt. Der Return of Investment (R01) beträgt bis zu 200 Prozent, was bedeutet, dass für jeden investierten Euro in die Soziale Schuldnerberatung zwei Euro an die öffentliche Hand zurückfließen.

Die Bedeutung für die Stadt Hagen lässt sich darüber hinaus an dem jährlich veröffentlichten Schuldneratlas ablesen. Zwar sank die Überschuldungsquote im Zeitraum 2018 (16,34 %) auf 14,98 % in 2023, jedoch liegt Hagen im bundesweiten Vergleich auf den letzten Plätzen. Die Hagener Verschuldungsquote ist im bundesweiten Vergleich (8,15 %) somit auf einem sehr hohen Niveau. 

Dies lässt sich auch an der Fallzahlenentwicklung der letzten Jahre ablesen. Folgende Grafik zeigt eine Steigerung in den Beratungstätigkeiten auf. Hinzu kommen eine Anzahl von über 2000 Kurzberatungen mit ebenso steigender Tendenz.

 

 

Ein Vergleich mit anderen Kommunen ist aufgrund differenter Zählweisen und mangelnder Rückmeldungen auf entsprechende Anfragen nur bedingt möglich. Eine Anfrage bei der Stadt Leverkusen ergab, dass dort Kurzberatungen nicht erfasst werden und die Anzahl der Schuldner- und Insolvenzverfahren insgesamt höher liegt. Gleichzeitig ist ein höherer Personalschlüssel angesetzt, der ab dem Jahr 2024 noch einmal um 0,75 VZÄ Fachkräfte und 1,5 VZÄ Verwaltungskräfte erhöht werden konnte.

 

2023

Langzeitberatungen

Personal Fachkräfte

Personal Verwaltung

Hagen

554

4,12

0,3

Leverkusen

886

5,52

1,5

Aus Sicht des Fachbereichs ist eine Ausweitung des Beratungsangebotes erforderlich, um dem Bedarf in der Stadt Hagen gerecht zu werden und somit langfristige finanzielle Verbesserungen für die Kommune zu erzielen. Angesichts der Haushaltssituation, die eine Aufstockung derzeit nicht vorsieht, bedarf es hier jedoch einer weiteren Klärung bzw. Diskussion im Zuge der nächsten Haushaltsplanungen.

 

 

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Beschlüsse

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30.10.2024 - Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie - zur Kenntnis genommen