Beschlussvorlage - 0945/2024
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauliche Hygienemaßnahme für die Atemschutzwerkstatt an der Feuerwache Ost
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Gabriele Thomzig
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB65 - Gebäudewirtschaft
- Freigabe durch:
- Erik O. Schulz Oberbürgermeister
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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10.10.2024
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Sachverhalt
Die Atemschutzwerkstatt ist ein Bereich, der besondere Schutzmaßnahmen und Aufmerksamkeit bedarf, um die Sicherheit und Gesundheit sowohl der Einsatzkräfte als auch des Werkstattpersonals zu gewährleisten. Die hohen Anforderungen an Sauberkeit, Hygiene und den Schutz vor Kontamination machen sie zu einem besonders vulnerablen Bereich innerhalb der Feuerwehrorganisation.
Im Gegensatz zu Gefahrstoffeinsätzen oder rettungsdienstlichen Tätigkeiten wurden in den Einsatzbereichen Brandschutz und Technische Hilfeleistung bisher bei den deutschen Feuerwehren keine eindeutigen Hygienemaßnahmen umgesetzt oder erlassen. Zwischenzeitlich wurde jedoch wissenschaftlich nachgewissen, dass z.B. Bestandteile der Brandgase, denen die Einsatzkräfte bei Löschmaßnahmen ausgesetzt sind, krebserregend sein können. Gleiches gilt für das Personal in der Einsatzmittel-Aufbereitung in den Werkstätten und Wäschereien der Feuerwehr Hagen.
Gemäß der DGUV Information 205-035 „Hygiene und Kontaminationsvermeidung bei der Feuerwehr“ sowie dem Merkblatt 1013 „Empfehlung für den Feuerwehreinsatz zur Einsatzhygiene bei Bränden“ der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) sind aus Gründen der Hygiene und des Arbeitsschutzes präventive Gegenmaßnahmen einzuleiten. Zusätzlich trifft das Arbeitsschutzgesetz sinngemäß in den §§ 2, 3, 4 und 5 Regelungen zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit.
Die Kontaminationsgefahr erwächst in der Atemschutzwerkstatt aus der im Einsatz und bei Übungen beatmeten Atemschutztechnik. Hierbei sind neben den klassischen Geräteoberflächen auch die Geräteinnenseiten kontaminiert.
Eine qualifizierte Dekontamination der Atemschutztechnik kann regelhaft nicht vor Ort (z.B. an der Einsatzstelle) durchgeführt werden. Die so kontaminierte Atemschutzausrüstung wird in Folge noch vor Ort abgelegt und in geschlossenen Behältern der Atemschutzwerkstatt zur qualifizierten Aufbereitung überstellt. Diese angelieferte Technik kann mit gefährlichen Stoffen wie Chemikalien, Rauchpartikeln, Viren, Bakterien oder anderen Krankheitserregern kontaminiert sein. Die so kontaminierte Atemschutztechnik wird in den Räumen der Atemschutzwerkstatt in festgelegten Aufbereitungsprozessen einsatzbereit aufbereitet und instandgehalten (Reinigung, Desinfektion, Reparatur und Wartung).
Zukünftig gilt es, neben den Einsatzkräften insbesondere die Mitarbeiter, welche zur Aufbereitung / Reinigung der Geräte eingesetzt werden, zu schützen.
In den o.g. Aufbereitungsprozessen greifen zum heutigen Zeitpunkt überwiegend organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Werkstattmitarbeiter und zur Vermeidung der Infektions- und Kontaminationsverschleppung, da zu einer weiteren Optimierung technische und bauliche Veränderungen erforderlich sind, die durch drei Einzelmaßnahmen zur Umsetzung kommen sollen.
1 Beschaffung einer Reinigungsmaschine für Atemschutzgeräte (ca 40.000 € brutto)
Es soll von dem bisherigen manuellen Verfahren mit Lappen, Bürsten und Wasser sowie chemischen Reinigungsmitteln auf ein automatisiertes Verfahren umgestellt werden. Der Mitarbeiter muss dann nur noch das Reinigungsgerät beladen und den Reinigungsprozess starten. Durch diesen automatisierten schnellen und stetig wiederholbaren Aufbereitungsprozess wird jederzeit ein valides Ergebnis (insbesondere bei der Sauberkeit und Funktionalität) reproduzierbar und nachweislich erzielt. Da der Prozess in einer geschlossenen Kammer stattfindet, sind die Kontaminations- und Infektionsrisiken für das Bedienungspersonal weitgehend ausgeschaltet.
2 Beschaffung zweier Spülschrankanlagen (ca. 30.000 € brutto)
Durch die zukünftige Inbetriebnahme der o.g. Reinigungsmaschine erwächst neben den neuen spezifischen Arbeitsabläufen auch eine neue Raumordnung im Nassbereich. Dazu sind zwei kleine Spülschrankanlagen nachzurüsten. Die tropfnasse Atemschutztechnik muss entnommen und nach der maschinellen Vorreinigung zwecks Feinreinigung und Desinfektion weiter zerlegt und aufgearbeitet werden.
3 Bauliche Anpassungen (ca. 150.000 € brutto)
In der Atemschutzwerkstatt der FRW-Ost soll eine qualifizierte Schwarz-Weiß-Trennung durch verschiedene Baumaßnahmen umgesetzt werden. Die nachstehend beschriebenen Maßnahmen dienen der Ertüchtigung der unter 1 und 2 geplanten Beschaffungen. Im Bauteil 5 müssen neue Wasser- und Abwasseranschlüsse installiert und bestehende Anschlüsse verlegt werden. Es sind außerdem neue Stromversorgungen sowohl im Innen- als auch im Außenbereich zu schaffen. Eine elektrische Lüftungsanlage soll eingebaut werden, die die Zuluft über den Weißbereich und die Abluft über den Schwarzbereich steuert. Abschließend müssen beide Bereiche durch einen Wanddurchbruch miteinander verbunden werden.
Die Gesamtheit der genannten Maßnahmen dient der Sicherstellung des Mitarbeiterschutzes bei einem stets zeitgerecht abzudeckenden Desinfektions- und Reinigungsaufwandes im Bereich des Atemschutz- und Tauchwesens und ist somit Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Einsatzdienstfähigkeit der Feuerwehr Hagen.
Auswirkungen
Inklusion von Menschen mit Behinderung
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Belange von Menschen mit Behinderung
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X |
sind nicht betroffen |
Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung
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X |
keine Auswirkungen (o) |
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es entstehen folgende Auswirkungen: |
- Auswirkungen auf den Haushalt
Kurzbeschreibung:
(Bitte eintragen)
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Hygienemaßnahmen in der Atemschutzwerkstatt FRW Ost |
1.1 Investive Maßnahme in Euro
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Teilplan: |
0260 |
Bezeichnung: |
Brand- und Katastrophenschutz |
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Finanzstelle: |
5000002 |
Bezeichnung: |
Erwerb von Ausrüstungsgegenständen |
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Finanzposition: |
783100 |
Bezeichnung: |
Auszahlung für den Erwerb von Vermögensgegenständen > 800 Euro |
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Finanzposition: |
785100 |
Bezeichnung: |
Auszahlung für Hochbaumaßnahmen |
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Finanzposition |
Gesamt |
2024 |
2025 |
2026 |
2027 |
2028 |
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Auszahlung (+) 783100 |
70.000,00 |
70.000,00 |
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Auszahlung (+) 785100 |
150.000,00 |
150.000,00 |
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Eigenanteil |
220.000,00 |
220.000,00 |
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Bei steuerlichen Auswirkungen sind die Erträge und Aufwendungen unter Abzug von Vor-/Umsatzsteuer angegeben (netto).
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X |
Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant. |
- Auswirkungen auf die Bilanz
(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)
Aktiva:
(Bitte eintragen)
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Die Ausgaben für die Hygienemaßnahmen in der Atemschutzwerkstatt FRW Ost sind als Anschaffungs-/Herstellungskosten in der Bilanz zu aktivieren. Die Ausgaben für die Reinigungsmaschine und die zwei Spülschrankanlagen (ca. 70.000 €) werden über die Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben. Dadurch entsteht ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 7.000 €. Die Ausgaben für die baulichen Anpassungen werden auf dem Gebäude aktiviert und entsprechend der Restnutzungsdauer (50 Jahre) abgeschrieben. Dadurch entsteht ein jährlicher Abschreibungsaufwand in Höhe von 3.000 €. Insgesamt ergibt sich ein Aufwand von 10.000 € pro Jahr in der Ergebnisrechnung. |
- Folgekosten in Euro:
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil |
3.300,00 Euro |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
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d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen) |
10.000,00 Euro |
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e) personelle Folgekosten je Jahr |
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Zwischensumme |
13.300,00 Euro |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt |
13.300,00 Euro |
- Steuerliche Auswirkungen
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X |
Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen. |
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X |
Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
