Beschlussvorlage - 0927/2024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Poststr. 26 wird zugestimmt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Vorlage wurde bereits unter der Vorlagennummer 0652/2024 in Allris 3 angelegt und am 04.09.2024 im Jungendhilfeausschuss beraten.

Das Außenspielgelände der Kindertageseinrichtung Poststraße 26 soll erneuert werden.

Das derzeitige Außengelände entspricht nicht mehr den aktuellen pädagogischen Anforderungen und es ist für alle betreuten Kinder lediglich eingeschränkt bespielbar. Die Spielgeräte sind veraltet und müssen schon jetzt teilweise ersetzt werden.

Begründung

Das vorhandene Außenspielgelände entspricht teilweise noch der Erstausstattung.  

Die Außenspielgeräte werden laufend gewartet und wo notwendig, erneuert. Jedoch sind diese an das Ende der Nutzungsmöglichkeit angelangt. Die Planung und Gestaltung bzgl. der Erneuerung der Außenspielfläche berücksichtigt die heutigen pädagogischen Standards; einerseits um den Bewegungsbedürfnissen der Kinder aller Altersgruppen, als auch den individuellen Bewegungsmöglichkeiten, fördernd entgegen zu kommen.

 Zu beachten ist hierbei, dass in der heutigen Zeit immer mehr Bewegungsdefizite bei Kindern erkannt werden; insbesondere für die o.g. Zielgruppe ist diese Form niederschwelliger Förderung besonders wichtig. Im Sinne des inklusiven Gedankens muss auch Kindern mit körperlichen Einschränkungen die Möglichkeit zur gleichberechtigten Teilhabe gegeben werden.

 Spielgeräte mit ansteigenden Schwierigkeitsgraden bieten hier sehr gute Fördermöglichkeiten; diese sind darauf ausgerichtet Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten eine gleichberechtigte Teilnahme auf dem Außengelände zu ermöglichen. Das Vorhalten solcher Spielgeräte hat zum Ziel, dass mit anfänglicher Unterstützung der Erzieher und Erzieherinnen, einhergehend mit fortschreitender Entwicklung eigener individueller Fähigkeiten, den o.g. Nachteil auszugleichen. Die Erweiterung der körperlichen Fähigkeiten fördert eine positive Selbstwahrnehmung und stärkt das Vertrauen in die eigenen Befähigungen. Erfolgserlebnisse lassen individuelle Einschränkungen zunehmend „in den Hintergrund treten“.

In Abstimmung mit der pädagogischen Fachberatung von 55/4, der Fachabteilung für Grün, Sport und Spielplätze des Wirtschaftsbetriebes Hagen und der Leitung der Kindertageseinrichtung wurde ein Konzept zur neuen Gestaltung der Außenspielfläche entwickelt.

Die Grundstruktur der Außenanlage bleibt weitestgehend erhalten. Der Baum- und Gehölzbestand bleibt unverändert und bietet den Kindern weitere Spiel- und Versteckmöglichkeiten. Als Gesamtkonzept werden die Themen „Schiff“ und „Baumhaus“ aufgegriffen.

  Mit diesem Konzept werden nachfolgende Ziele verbunden: 

-          Den Kindern in der Altersgruppe unter sechs Jahren interessante und vielfältige Spielmöglichkeiten zu geben und eine Teilhabe an Bewegung und Kommunikation zu ermöglichen.

-          Es entsteht ein eigener mobil abgetrennter sicherer Bereich für die Kinder im Alter unter drei Jahren mit komplett neuen Spielgeräten.

-          Für alle Kinder spannende und erlebnisreiche Spielmöglichkeiten anbieten zu können.

-          Den Zugang des Außengeländes auch für Kinder mit Beeinträchtigungen durch eine neue Rampe mit Handläufen barrierefrei erreichbar zu machen.

 

Zur Zielerreichung sind folgende Einzelmaßnahmen geplant: 

-          Errichten einer Rampe zum Außengelände

-          Erweiterung und Umbau der bisherigen Wasserspielanlage

-          Im großen Aktionsbereich wird ein großes Schiff, ein Floß sowie eine Kletterkiste „Störtebeker“ installiert.

-          Als weiterer Kletterbereich entsteht ein Baumhaus auf Stelzen mit Rutsche. Dieses bietet verschiedene Kletter- und Aufstiegsmöglichkeiten auch als Treffpunkt mit Dach und Aussichtsterrasse hoch oben in den Bäumen.

-          Zu den Gruppenausgängen hin werden Hochbeete aufgestellt, die das Umwelt- und Forschungskonzept der Kita weiter unterstützen und den Kindern das Erleben und Wachsen von Blumen und Pflanzen näherbringen soll.

 

Das neue Konzept für das Außengelände der Einrichtung stellt eine erhebliche Verbesserung der Spielsituation dar und korrespondiert einerseits mit den neuen Standards, als auch mit den pädagogischen Anforderungen und Erfordernissen der Einrichtung. Zugleich wird das Bildungskonzept der Einrichtung in Verbindung mit dem vorhandenen Forscherhaus weitergehend unterstützt und gefördert. Es erfolgt insgesamt eine deutliche Aufwertung des Gesamtangebotes und eine neue erkennbare Strukturierung des Außengeländes für die Betreuung für Kinder mit oder ohne Einschränkungen im Alter unter und über drei Jahren.

 Auf der Basis einer Kostenschätzung des Wirtschaftsbetriebes Hagen nach DIN 276 entstehen Kosten in Höhe von 330.000,00 €. Hiervon entfallen auf die Neubeschaffung der Spielgeräte und Ausstattungsgegenstände 230.000,00 € und das sonstige Herstellen des Außengeländes 100.000,00 €.

Konjunkturell bzw. marktbedingte Schwankungen und ggf. auftretende Mehrkosten können im Vorfeld nicht abgebildet werden. Auf Grund der Marktentwicklung der letzten Jahre ist mit Mehrkosten von 15% im Zeitraum zwischen der Entwurfsplanung und der Realisierung der Maßnahme zu rechnen.

 Mit der Durchführung der Gesamtmaßnahme soll der Wirtschaftsbetrieb Hagen beauftragt werden.

Die benötigten Haushaltsmittel sind im Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 der Stadt Hagen berücksichtigt.

Es ist beabsichtigt, die Maßnahme noch in 2024 zu beginnen und in 2025 weiterzuführen und abzuschließen.

 

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Auswirkungen

Inklusion von Menschen mit Behinderung

 

Belange von Menschen mit Behinderung

 

X

sind nicht betroffen

 

Kurzerläuterung:

 

Durch die Neugestaltung des Außengeländes wird es Kindern mit Beeinträchtigungen ermöglicht, die Außenfläche und Spielgeräte zu nutzen.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz und die Klimafolgenanpassung

 

 

X

keine Auswirkungen (o)

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen folgende Auswirkungen:

 

  1.                Auswirkungen auf den Haushalt

 

Kurzbeschreibung:

(Bitte eintragen)

Neugestaltung der Außenspielfläche der Kindertageseinrichtung Poststr. 26

 

1.2 Investive Maßnahme in Euro

Teilplan:

1.06.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Finanzstelle:

5.000403

Bezeichnung:

Bauliche Maßnahmen Kitas

Finanzposition:

785100

Bezeichnung:

Auszahlung für Hochbaumaßnahme

 

 

Bezeichnung:

 

 

Finanzposition

(Bitte überschreiben)

Gesamt

2024

2025

2026

2027

2028

Einzahlung (-)

6nnnnn

 

 

 

 

 

 

Auszahlung (+)

785100

330.000 €

330.000 €

 

 

 

 

Eigenanteil

 

 

 

 

 

 

 

 

X

Die Finanzierung ist im laufenden Haushalt bereits eingeplant.

 

1.3 Auswirkungen auf den Haushaltssicherungsplan in Euro

Maßnahmen-Nr.:

 

Kompensation Erläuterung:

 

Kompensation HSP (Betrag):

 

 

Auftrag:

 

Kostenstelle:

 

Kostenart:

4/5nnnnn

 

 

Kostenart

2024

2025

2026

2027

2028

Verschlechterung (-) / Verbesserung (+)

4/5nnnnn

 

 

 

 

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

Die Ausgaben in Höhe von 330.000 € stellen Anschaffungs- und Herstellungskosten dar und sind in der Bilanz zu aktivieren. Dabei entfallen 230.000 € auf die Neubeschaffung von Spielgeräten und Ausstattungsgegenständen und 100.000 € auf die Herstellung des Außengeländes.

Die entstehenden Anlagen sind mit den jeweils zutreffenden Nutzungsdauern abzuschreiben.

Die Spielgeräte sind mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren, somit mit jährlich 23.000 € abzuschreiben.

Auf Grund des hohen Baumbestandes werden keine Sonnensegel, für welche gesonderte Nutzungsdauern gelten, angeschafft.

Die Herstellung der Außenfläche mit 100.000 € ist innerhalb von 7 Jahren abzuschreiben, somit jährlich 14.286 €.

Der jährliche Abschreibungsaufwand beträgt somit für Geräte 23.000 € und für die Spielfläche 14.286 €, insgesamt 37.286 €.

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

Die Einnahmen in Höhe von 330.000 € sind auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten zu bilanzieren. Die ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens erfolgt parallel zur Abschreibung über die Nutzungsdauer der aktivierten Vermögensgegenstände 37.286 €.

 

  1.                Folgekosten in Euro:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

 

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

 

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

37.286 €

e) personelle Folgekosten je Jahr

 

Zwischensumme

37.286 €

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

  • 37.286 €

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0

 

 

 

  1. Steuerliche Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine steuerlichen Auswirkungen.

 

 

 

 

  1.                Rechtscharakter

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

02.10.2024 - Bezirksvertretung Hagen-Nord