23.03.2010 - 2 Berufung von jeweils einem Vertreter der kathol...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
Sitzung des Schulausschusses
- Gremium:
- Schulausschuss
- Datum:
- Di., 23.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:07
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Horst Hermann
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Frau Neuhaus/CDU stellt als
Nachfolgerin von Frau Opitz, Frau Reusch, dem Schulausschuss vor.
Frau Neuhaus/CDU vereidigt
Herrn Schäfers, Vertreter der katholischen Kirche, Frau Dr. Kress, Vertreterin
der evangelischen Kirche, und Herrn Piotrowski/FDP, der als vertretendes
Mitglied des Schulausschusses erstmalig an einer Sitzung teilnimmt.
Anschließend lässt Frau Neuhaus/CDU über die Berufung von jeweils
einem Vertreter der katholischen und der evangelischen Kirche als ständige
Mitglieder des Schulausschusses abstimmen.
Beschluss:
Gemäß § 85 Abs. 2 des Schulgesetzes NRW (SchulG) in der zurzeit gültigen
Fassung werden als ständige Mitglieder mit beratender Stimme die nachfolgenden
Personen berufen:
- Als Vertreterin
der evangelischen Kirche Frau Dr. Christine Kress
- Als Vertreter
der katholischen Kirche Herr Karl-Heinz Schäfers
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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32,5 kB
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