23.03.2010 - 8 Bebauungsplan Nr. 1/08 (597) - Wohnbebauung - E...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath verweist auf die einstimmige und mehrheitliche Beschlussfassung  durch Umweltausschuss und Landschaftsbeirat. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg habe abgelehnt. Diese Vorlage sei in der Dezember-Sitzung dieses Ausschusses mit der Maßgabe vertagt worden, dass eine Kompromisslösung ausgelotet werden sollte, ob eine Einschränkung des Plangebietes möglich sei, um den Konflikt mit der Jugendbildungsstätte abzuschwächen. Nach Rückmeldungen auch aus den Fraktionen sei dies wohl nicht erreicht worden. Auch aus Investorenrichtung sei keine Meldung gekommen, dass die entscheidende Parzelle aus der Planung herausgenommen werde könnte. Dies sei die derzeitige Situation.

 

Herr Romberg macht den folgenden Beschlussvorschlag, dass der Stadtentwicklungsausschuss dem Rat die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/08 (597) Ergster Weg Nord empfehle, da eine Herausnahme des Flurstücks 894 nicht ermöglicht wurde.

 

Herr Oberste-Berghaus bittet darum, diesen Beschluss heute noch nicht zu fassen, da es niemandem schade, wenn hiermit noch gewartet würde. Es sollte noch eine Zeitspanne von 2-3 Monate hinzu gegeben werden.

 

Herr Thieser betont, dass dem Antrag der CDU-Fraktion gefolgt werden solle und somit der Verwaltungsvorschlag abgelehnt würde. Diese Entscheidung erfolge nach der derzeitigen Sachlage.

 

Herr Schädel berichtet, dass die Verwaltung vorgeschlagen habe, das Plangebiet zu verkleinern, was bedeute, dass zwischen Jugendbildungsstätte und möglicher Bebauung eine freie Zone geschaffen würde. In Gesprächen sei auch vereinbart worden, weitere Flächen heraus zu nehmen. Dies beträfe jedoch nicht das Flurstück 894, da die Investoren dann keine Entwicklungsmöglichkeit mehr sähen.

 

Herr Klinkert bemerkt, dass er der Einstellung des Verfahrens zustimmen werde.

 

Auf seine Frage hin, ob die Gründe für die Niederlage im Normenkontrollverfahren zur damaligen Satzung nach § 34 BauGB auch für das jetzige Bebauungsplanverfahren gelten und evtl. wieder zu einer Niederlage führen würden, antwortet Herr Schädel, dass es heute große Unterschiede zum damaligen Satzungsverfahren gebe. Es habe jetzt zwei kleinere Bebauungsplanverfahren gegeben, wovon eines bereits rechtskräftig sei. Im Gegensatz zum damaligen Satzungsverfahren seien weitere vertiefende Gutachten erstellt worden. Auch die Abwägung sei jetzt wesentlich konkreter. Ordnungsgemäß abgearbeitet seien auch insbesondere Lärmschutz, Verkehrserschließung und Ver- und Entsorgung. Er sei überzeugt, dass dieser Bebauungsplan einer gerichtlichen Überprüfung standhalten würde.

 

Die Herren Arnusch und Reinke betonen, dass die Bezirksvertretung Hohenlimburg mit großer Mehrheit nach langen Diskussionen auch vor Ort dieses Verfahren abgelehnt habe. Dies betreffe nicht jegliche Wohnbebauung in diesem Bereich, da dem Bebauungsplan Ergster Weg West zugestimmt worden sei.

 

Herr Dr. Ramrath lässt über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abstimmen. 

 

   

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/08 (597) – Ergster Weg Nord -, da eine Herausnahme des Flurstücks 894 nicht ermöglicht wurde.

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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