17.03.2010 - 4.2 der CDU-Fraktion: Nutzungsmöglichkeiten von Ret...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Vogeler teilt dazu mit, dass die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten keine Regelung des Baugesetzbuches ist.

Rechtliche Grundlage ist die Novelle zum Wasserhaushaltsgesetz, die besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete enthält. Speziell sei dort im § 78 ein umfangreiches Nutzungsverbot geregelt, dass auch die Ausweisung neuer Baugebiete beinhalte. Ausnahmemöglichkeiten sind nicht vorgesehen. 

So gehe das Umweltamt davon aus, dass die Regelungen eher noch verschärft werden.

 

Erörterungsbedarf besteht nicht.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage