23.03.2010 - 6 Neues Nutzungskonzept für den nördlichen Teil d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.03.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Irene Heidasch
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Grothe berichtet über die Absicht eines
Investors im nördlichen Bereich der Haßleyer Insel ein Möbelhaus zu errichten.
Lt. Herrn Thieser werde der Beschluss von der
SPD-Fraktion mit getragen. Im Abwägungsprozess müsse die Machbar- und
Verträglichkeit dieses Vorhabens geklärt werden.
Auch Herr Romberg signalisiert Zustimmung und
bittet um Angabe einer Zeitschiene, damit nicht durch Zeitablauf ein
potentieller Investor Hagen den Rücken kehre.
Herr Thormählen spricht an, dass dieser Investor
neben dem vorrangigen Möbelhandel auch andere Dinge wie z.B. MacDonald
verwirklichen möchte. Dies sollte vermeiden werden, da neben den riesigen
Reklametafeln dieser Bereich zu einem Rastplatz der Autobahn werde. Auch würde
hier wieder eine gewerbliche Fläche genutzt, um dort Einzelhandel zu
installieren. Er spreche sich somit gegen die Beschlussfassung aus.
Als Vertreter des Landschaftsbeirates erklärt
Herr Riegel, dass dieser das Vorhaben auf der Haßleyer Insel ablehne. Hier
handele es sich um ein Naherholungsgebiet und eine landwirtschaftliche Fläche,
die für ein derartiges Projekt vernichtet würde. Dies würde sicherlich auch von
den nachfolgenden Generationen verübelt.
Zur Zeitschiene dieses Vorhabens berichtet Herr
Schädel, dass die Investoren bereits im Herbst 2011 eröffnen wollten. Die
Verwaltung hoffe zeitnah Gutachten zu erhalten, um eine Einschätzung für die
Machbarkeit des Vorhabens in dieser Zeitschiene
zu bekommen. Probleme seien die Abwicklung des Verkehrs,
Geräuschbelästigungen der Ortsteile Emst und Haßley, Unterbringung von ca.
1.000 Stellplätzen, Oberflächenentwässerung und standortbezogenes
Einzelhandelsgutachten zum Erreichen des Konsenses in der Region.
Herr Klinkert erklärt, dass Hagen Aktiv bei
seiner Ablehnung bleibe, da sowohl die Begründung des Landschaftbeirates als
auch die Auswirkungen auf Haßley schlüssig und erheblich seien. Er verweise
auch auf die Diskussion zu einem dortigen Autohof.
Herr Grothe gibt zu bedenken, dass dieses Vorhaben
nicht mit einem Autohof zu vergleichen sei und es auch andere Nutzungszeiten
und Nutzer gebe. Angrenzende möbelfremde Nutzungen seien derzeit nicht bekannt
aber in geringer Anzahl sicherlich vorgesehen.
Herr Oberste-Berghaus berichtet, dass kaum ein
Anbieter auf teilweise fremde Nutzungen drum herum heute verzichten könne, um
auch die Verweildauer der Besucher zu verlängern. Er begrüße das Vorhaben.
Lt. Herrn Panzer könnte dieses Vorhaben in Hagen
sicherlich begrüßt werden, wenn entsprechende Flächen hierfür im Überfluss zur
Verfügung ständen. Dies sei jedoch nicht der Fall und er verweise in diesem
Zusammenhang auch auf die Fläche in Herbeck für eine JVA. Mit derartigen
Flächen sollte in Hagen kritisch
umgegangen werden. Daher könne der Beschluss nur abgelehnt werden.
Für Herrn Ramrath ist dies ein sicherlich
kontrovers zu diskutierendes Thema. Er verweise jedoch auf das Verständnis des
Stadtentwicklungsausschusses, Voraussetzungen für die Entwicklung dieser Stadt
zu schaffen und nicht zu behindern. Dies geschehe in erster Linie für die
Menschen, die in dieser Stadt leben und arbeiten wollten. Hier müsste
ausgewogen und verträglich zwischen den einzelnen möglichen Nutzungen abgewogen
werden.
Abschließend lässt er über den Beschlussvorschlag
abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat begrüßt die Investitionsabsicht auf der
Haßleyer Insel und beauftragt die Verwaltung damit, alle erforderlichen
Schritte zu unternehmen, um schnellstmöglich über die grundsätzliche
Machbarkeit des Projektes entscheiden zu können.
Hierzu zählen insbesondere belastbare Aussagen
-
zur
verkehrlichen Erschließung,
-
zur
Entwässerung,
-
zum
Lärmschutz
-
und zur
Einzelhandelsverträglichkeit.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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839,4 kB
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