25.02.2010 - 5.16 Bebauungsplan Nr. 3/10 (618) Rathausstraßehier:...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Ludwig erläutert, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen Bedenken haben aufgrund der zukünftig zusätzlichen verkehrlichen Belastung der Potthofstraße und der Lage des Objekts in einer zukünftig möglichen Umweltzone. Sie sind der Auffassung, dass das gewählte Verfahren gemäß § 13 a BauGB nicht das richtig gewählte Verfahren ist, da es den frühzeitigen Ausschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit herbeiführt. Daher wird die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen dem Vorschlag nicht zustimmen.

 

Herr Thieser entgegnet daraufhin, dass die SPD-Fraktion aus den genannten Gründen zustimmen wird.

 

 

Hinweis der Schriftführerin: Herr Meier erklärt sich gemäß den §§ 31 und 43 GO NW i.V. mit § 10 der Geschäftsordnung des Rates für befangen und hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.

 

 

Reduzieren

Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens N. 3/10 (618) Rathausstraße gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

b)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet umfasst die Rathausstraße von der Einmündung Potthofstraße/Holzmüllerstraße bis zum Friedrich-Ebert-Platz sowie die südlich angrenzenden Flurstücke 1, 2, 6, 7, 11, 15, 16, 123, 124, 110, 111, 129. 130, 131, 132, 133, 134, 135, 137, 138, 139, 140, 141, 142, 143, und 144 der Gemarkung Hagen Flur 38.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1.500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

Nächster Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen