23.02.2010 - 12 Sicherung der Erschließung von Grundstücken im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 23.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thormählen erklärt, dass er dieser Vorlage
nicht zustimmen könne.
Auf Nachfrage erklärt Herr Grothe, dass die
Grundstücke im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Rissestraße
teilweise der Stadt und teilweise einem privaten Eigentümer gehörten und für
die straßenmäßige Erschließung pro Jahr bestimmte Unterhaltungskosten anfielen.
Herr Klinkert kritisiert, dass in der heutigen
Sitzung dieses Ausschusses anhand der Vorlagen eine Vielzahl an Wohneinheiten
beschlossen werden solle, obwohl Hagen eine sinkende Bevölkerung aufweise. Er
appelliere an die Stadt und an diesen Ausschuss, diese Praxis zu überdenken. Daher
habe er auch erhebliche Bedenken, diese Beschlüsse positiv mitzutragen.
Herr Romberg hält die Ansicht des Herrn Klinkert
für nicht richtig. Es sei gerade wichtig mit derartigen Beschlüssen der
negativen Bevölkerungsentwicklung entgegenzuwirken. In diesem Fall sei es
gerade keine ausufernde Bebauung in die Landschaft. Dies sei ein Außenbereich
im Innenbereich und außerdem noch ausgesprochen stadtnah und die Chance für
Hagener Bürger und auch Auswärtige derartig attraktive Baugrundstücke zu
schaffen, müsse ergriffen werden. Auch gehe es bei dieser Vorlage nicht mehr um
die Schaffung von Baurecht, welches schon bestehe. Es gehe darum, mit einem
Bauträger einen Vertrag zur Herstellung der Erschließung abzuschließen.
Herr Meier gibt zu bedenken, dass durch die
Schaffung von Wohnbaurechten auch Druck auf den Grundstücksmarkt und damit auch
auf die Grundstückspreise ausgeübt werden sollte. Der Effekt der günstigeren
Grundstückspreise sei mittlerweise eingetreten und man könne sich mit dem
Umland durchaus in diesem Zusammenhang messen.
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 11/02 - Rissestraße - mit der Hagener Erschließungsgesellschaft- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der öffentlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt
zunächst die Erschließungsträgerin. Die Stadt erstattet der
Erschließungsträgerin die anteiligen Kosten für die städt. Grundstücke.
Realisierungszeitpunkt: März 2010.
