23.02.2010 - 9 Bebauungsplan Nr. 1/10 (616) Wohnbebauung Emst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Die Herren Grothe und Schädel machen deutlich, dass die Stadt Hagen durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Münster im Rahmen eines Verfahrens zu Erschließungsbeiträgen gezwungen sei, dieses Bebauungsplanverfahren zu betreiben.

 

Herr Thormählen äußert sich verwundert darüber, dass ein Richter eine derartige unverständliche Entscheidung treffen könne.

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/10 (616) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt westlich der Emster Straße und beinhaltet die Flurstücke:

Gemarkung Eppenhausen, Flur 9, Flurstücke 769, 1204, 1206 und 1207.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich Mitte 2010 eingeholt. 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage