10.02.2010 - 7 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 10.02.2010
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Hülsbusch erklärt, dass der Landschaftsbeirat nicht gegen alles
ist, aber dieses Gebiet ist besonders schützenswert und er bittet auch den
Umweltausschuss, umwelt-und landschaftsschutzrechtliche Aspekte zu beachten.
Herr Fähmel wundert sich, wie in Hagen mit Freiflächen und unversiegelten
Flächen umgegangen wird. Herr Voigt
weist darauf hin, dass Herr Fähmel als Stellvertreter kein Rederecht hat.
Herr Dr. Schmidt führt aus, dass die Flächen gebraucht werden. Herr
Grzechista und Herr Voigt unterstützen den Plan.
Herr Professor Ullrich regt an, mal grundsätzlich eine Diskussion zur
Verwendung der Ersatzgelder zu führen.
Herr Buddeberg fragt an, ob es eigentlich ein Kataster für diese Flächen
gibt. Herr Dr. Braun antwortet, dass ein solches in Planung ist, zurzeit aber noch
nicht für alle einsehbar.
Herr Alda unterstützt auch den Plan. Frau Kingreen fragt, ob die
Einschränkungen in der Vorlage mitbeschlossen werden. Herr Dr. Schmidt
antwortet, dass es sich hier um den Offenlegungsbeschluss handelt. Die
Einschränkungen stehen dann im Festsetzungsbeschluss, der in den Ausschüssen
noch beraten wird, bzw. dann Anträge gestellt werden können.
Herr Meier hatte sich auch zu diesem Tagesordnungspunkt für befangen
erklärt.
Beschluss:
a)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1
und den auszuklammernden Teil 2.
b)
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt für den Teil 1 die Erweiterung des Plangebietes.
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 Teil 1 Haßleyer Insel wird begrenzt:
· im Westen durch die Autobahn
· im Norden durch den über die Haßleyer Insel querenden landwirtschaftlichen Weg
· im Osten durch die Haßleyer Straße
· im Süden durch die Straße Zur Hünenpforte
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
c)
Der Rat der Stadt
beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 16.11.2009 nach § 3 Abs. 2
BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil dieses
Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.
Anlagen zur Vorlage
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133,8 kB
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2,1 MB
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(wie Dokument)
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371,7 kB
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2 MB
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(wie Dokument)
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495,6 kB
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(wie Dokument)
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9
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116,3 kB
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(wie Dokument)
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5,5 MB
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11
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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(wie Dokument)
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3,9 MB
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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26,3 kB
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