02.02.2010 - 5.16 Bebauungsplan Nr. 1/10 (616) Wohnbebauung Emst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.16
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 02.02.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Grothe
Herr Grothe erläutert auf eine Nachfrage von Herrn Kempkens, dass der Verzicht einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung eine Zeitersparnis von 4 bis 8 Wochen im Verfahren bedeute. Eine umfassende Bürgerbeteiligung wäre bei der Offenlage gegeben. Hier könne jeder Bürger seine Einwände in schriftlicher oder auch mündlicher Form äußern.
Entstanden sei die Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens durch den Rechtsspruch eines Richters, der in einem Erschließungsbeitragsverfahren mit den Anliegern der Emster Straße entschieden habe, diese zu beplanende Fläche nicht als Grünfläche sondern als Baufläche der Stadt anzurechnen.
Eine Verständnisfrage von Frau Kingreen hierzu, wird von Herrn Grothe beantwortet.
Auf den Einwand von Herrn Kempkens zur demografischen Entwicklung, und dem damit sinkenden Bedarf an Wohnfläche, rechtfertigt Herr Grothe diese Planungen mit der nach wie vor hohen Nachfrage an attraktiven Bauflächen.
Herr Klippert äußert zu der topographischen Lage seine Bedenken und würde es begrüßen, diesen Bereich als Grünfläche zu belassen.
Hierzu und auch auf eine Frage von Frau Kingreen sagt Herr Grothe, dass es sich erst um die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens handelt und noch im Weiteren abgelehnt werden könne. Im Fall der Bebauung werde es wahrscheinlich für die wegfallenden Bäume Ersatzpflanzungen geben.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/10 (616) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt westlich der Emster Straße und beinhaltet die Flurstücke:
Gemarkung Eppenhausen, Flur 9, Flurstücke 769, 1204, 1206 und 1207.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird voraussichtlich Mitte 2010 eingeholt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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148,6 kB
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(wie Dokument)
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432,4 kB
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