27.01.2010 - 7.5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 27.01.2010
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Schumacher verweist
auf die bereits in der letzten Sitzung der
BV angesprochenen offenen Punkte und Fragen, die sich aus der Vorlage ergeben
haben. Nur der Vorhabenträger könne zu den Kosten, der Finanzierung sowie der
Kanal- und Straßenbauangelegenheit exakte Auskunft geben.
Der Waldabstand sei ein sehr wichtiger Punkt, da der Waldabstandserlass
aufgehoben sei. Seit einigen Jahren bestehe keine generelle Regelung zur
Einhaltung von Waldabständen mehr. Das
Rechtsamt sei gebeten worden, zu prüfen, wie weit die Verkehrssicherungspflicht bezüglich des Waldes bei einer Wohnbebauung gehe. Da die Verkehrssicherungspflicht
bei der Stadt liege, werde die Straße „Erlhagen“ durch das Forstamt
regelmäßig überprüft. Wenn nach entsprechender Prüfung die Aussage des Rechtsamtes
zum Abstand des Waldes ausreiche, stünde aus Sicht der Verwaltung einer
Wohnbebauung nichts im Wege.
Herr Saborowski ergänzt,
dass zur Kostensituation zurzeit nicht öffentlich beraten werden könne. Die
Grundstückseigentümergemeinschaft sei über die anzufallenden Kosten informiert
worden.
Herr Panzer erörtert die
Problematik zum Planbaugebiet. Weiterhin bemängelt er, dass in der
Verwaltungsvorlage keine ausführlichen Erläuterungen zum Waldabstand dargestellt
seien. Er könne der Vorlage so nicht zustimmen.
Herr Schumacher geht auf
die Anmerkungen und Bedenken von Herrn Panzer ein
Und verweist insbesondere auf den noch vom Rechtsamt ausstehenden
Bericht. Die landschaftsrechtlichen Punkte seien geprüft worden.
Herr Heiermann schließt
sich den Äußerungen von Herrn Panzer an und fügt hinzu, dass die unter Artenschutz stehenden Tiere
und Pflanzen zu berücksichtigen seien.
Weiterhin müssten vor Erwerb eines Grundstückes die Vor- und Nachteile bekannt
sein.
Herr Gerbersmann weist
darauf hin, das auf Seite 4 der Vorlage die von Herrn Panzer abschließende
Stellungnahme zu eingegangen Anregungen
und Bedenken erst in dem Verfahrensschritt erfolgen werden, in dem sie
notwendig und vorgeschrieben seien.
Herr Hennemann merkt an,
dass ein privater Investor im Rahmen seiner Möglichkeiten für die
Erschließungsplanungen verantwortlich sei. Aus seiner Sicht seien die Bedenken
ausgeräumt und man könne über die Vorlage abstimmen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die
Erweiterung des Plangebietes um die Straßenfläche der Straße Erlhagen und den
Bereich der Einleitungsstelle des Oberflächenwassers im Wald.
Das Plangebiet ist im ausgehängten Plan eindeutig
dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im
Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Vorhabenbezogenen
Bebauungsplans Nr. 2/07 (589) – Wohnen am „Erlhagen“ – einschließlich
der Begründung vom 23.11.2009 nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in der z. Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil
des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die
Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich liegt im Stadtbezirk Hagen-Nord zwischen der Straße Erlhagen und dem Baugebiet Fley-Erlhagen.
Er umfasst im Einzelnen die Flurstücke, Gemarkung Fley, Flur 4, Flst. 147, 148, 170, 184 teilw. 188 und 189 sowie Flst. 759 (teilw.) der Flur 9 in der Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1:500 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach Durchführung der öffentlichen
Auslegung im Sommer 2010 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren
gefasst werden.
Anlagen zur Vorlage
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