17.12.2009 - 6.29 Zuwendungen an Ratsfraktionen, -gruppen und Ein...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.29
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Michael Idel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Feste fragt im
Hinblick auf die Vorlage nach, ob es nicht Sinn machen würde, die Zuwendungen
im Rahmen der anstehenden Haushaltskonsolidierung angemessen zu reduzieren.
Hierzu zähle er insbesondere die geldwerten Leistungen, Sachkosten oder Zuwendungen.
Die Personalkosten zähle er nicht dazu.
Herr Schulz stellt fest,
dass die Republikaner in den letzten Jahren überhaupt keine Kosten verursacht
haben.
Herr Oberbürgermeister Dehm
führt aus, dass es richtig ist, dass jede Kostenposition innerhalb des
Haushaltes immer wieder mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung hinterfragt
werden muss. Andererseits muss die Arbeitsfähigkeit von Politik und Verwaltung
an bestimmten Stellen gegeben sein.
Herr Feste möchte in Bezug
auf die Einzelvertreter von der Verwaltung wissen, was der Gesetzgeber mit dem
Satz meint: “Alternativ kann der Rat beschließen, dass ein Ratsmitglied
finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen
dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte (§ 56 (3) GO NW).“
Zusätzlich möchte er wissen, was dieses konkret bei der Stadt Hagen bedeutet.
Herr Oberbürgermeister Dehm
weist darauf hin, dass sich dieses aus der Vorlage erschließt, demnach eine höhere
Zuwendung erfolgen kann. Der Rat hat für diese stadtbezogene Regelung
Vorschlagsrecht. Der vorliegende Vorschlag ist zwischen den Fraktionen
abgestimmt worden.
Herr Feste fordert eine
konkrete Antwort zu den Zahlen ein. Er bezieht sich auf die Zuwendung für einen
Einzelvertreter und fragt nach, ob die angedachte Zuwendung für ein
Ratsmitglied bezogen auf die gewährten Leistungen für Fraktionen und Gruppen
rechtlich angemessen seien. Er drückt in diesem Zusammenhang seine Verwunderung
aus über die hohen Zuwendungen von Gruppen im Verhältnis zu den sparsamen Zuwendungen
eines Einzelvertreters, der im Gegensatz zu den Fraktionen und Gruppen keinerlei
Kommunikation und Mitarbeit hat. Bittet darum, dass die Verwaltung diesen Betrag
konkretisiert.
Herr Oberbürgermeister Dehm
verweist erneut auf die Ersichtlichkeit aus der Vorlage. Die Summe ist
abgeleitet von dem Betrag, den die Fraktionen und Gruppen für jedes einzelne Ratsmitglied
zusätzlich zu den Sockelkosten erhalten.
Herr Feste stellt fest,
dass es keine angemessene Zuwendung für einen Einzelvertreter gäbe. Daher werde
er sich der Abstimmung enthalten.
Herr Thielmann äußert sein
Verständnis dahingehend, dass jede Fraktion und Gruppe neben den Zuwendungen für jedes einzelne
Ratsmitglied einen gewissen Sockelbetrag für Sachkosten erhält. Diesen
Sockelbetrag bekommt ein Einzelvertreter nicht. Es sei für die Zukunft zu
überdenken, ob dieser Sockelbetrag zumindest anteilig einem Einzelvertreter zugestanden werden
sollte.
Herr Weber führt daraufhin
an, dass es in diesem Zusammenhang dann auch ebenfalls zu überdenken sei, warum
bei einer Gruppe die Bezirksvertretungsmitglieder nicht berücksichtigt, diese
bei den Fraktionen dahingehend aber berücksichtig werden.
Herr Oberbürgermeister Dehm
erklärt, dass über dieses Thema vorab mehrfach gesprochen wurde. Deshalb sei er
davon ausgegangen, dass Klarheit und Einigkeit herrsche. Da dieses nicht der
Fall zu sein scheint, bietet Herr Oberbürgermeister Dehm an, die Anregungen
aufzunehmen und im Ältestenrat zu erörtern. Da die neue Regelung weitgehend mit
der bisherigen Regelung übereinstimmt und es immer die Möglichkeit gibt,
Änderungen vorzunehmen, bittet er darum, heute über die Vorlage abzustimmen.
Herr Feste bemängelt, dass
die Verwaltung im Vorfeld mit den Fraktionen spricht, aber nicht mit den
Einzelvertretern. Er findet das Angebot, das Thema erneut im Ältestenrat zu
erörtern, gut.
Herr Oberbürgermeister Dehm
nimmt die weitere Anregung für den Ältestenrat auf, wie der Informationsaustausch
mit den Einzelvertretern des Rates sichergestellt werden kann.
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt mit Wirkung vom 01.01.2010 die Gewährung von Zuwendungen an die Ratsfraktionen, -gruppen und Einzelvertreter gemäß § 56 Abs. 3 GONW, wie sie Gegenstand dieser Vorlage sind.
2. Die in § 7 der Hauptsatzung festgelegten Stundensätze bei Gewährung von Verdienstausfallentschädigung werden nicht verändert.
