17.12.2009 - 6.29 Zuwendungen an Ratsfraktionen, -gruppen und Ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Feste fragt im Hinblick auf die Vorlage nach, ob es nicht Sinn machen würde, die Zuwendungen im Rahmen der anstehenden Haushaltskonsolidierung angemessen zu reduzieren. Hierzu zähle er insbesondere die geldwerten Leistungen, Sachkosten oder Zuwendungen. Die Personalkosten zähle er nicht dazu.

 

Herr Schulz stellt fest, dass die Republikaner in den letzten Jahren überhaupt keine Kosten verursacht haben.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm führt aus, dass es richtig ist, dass jede Kostenposition innerhalb des Haushaltes immer wieder mit Blick auf die Haushaltskonsolidierung hinterfragt werden muss. Andererseits muss die Arbeitsfähigkeit von Politik und Verwaltung an bestimmten Stellen gegeben sein.

 

Herr Feste möchte in Bezug auf die Einzelvertreter von der Verwaltung wissen, was der Gesetzgeber mit dem Satz meint: “Alternativ kann der Rat beschließen, dass ein Ratsmitglied finanzielle Zuwendungen erhält, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte (§ 56 (3) GO NW).“ Zusätzlich möchte er wissen, was dieses konkret bei der Stadt Hagen bedeutet.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm weist darauf hin, dass sich dieses aus der Vorlage erschließt, demnach eine höhere Zuwendung erfolgen kann. Der Rat hat für diese stadtbezogene Regelung Vorschlagsrecht. Der vorliegende Vorschlag ist zwischen den Fraktionen abgestimmt worden.

 

Herr Feste fordert eine konkrete Antwort zu den Zahlen ein. Er bezieht sich auf die Zuwendung für einen Einzelvertreter und fragt nach, ob die angedachte Zuwendung für ein Ratsmitglied bezogen auf die gewährten Leistungen für Fraktionen und Gruppen rechtlich angemessen seien. Er drückt in diesem Zusammenhang seine Verwunderung aus über die hohen Zuwendungen von Gruppen im Verhältnis zu den sparsamen Zuwendungen eines Einzelvertreters, der im Gegensatz zu den Fraktionen und Gruppen keinerlei Kommunikation und Mitarbeit hat. Bittet darum, dass die Verwaltung diesen Betrag konkretisiert.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm verweist erneut auf die Ersichtlichkeit aus der Vorlage. Die Summe ist abgeleitet von dem Betrag, den die Fraktionen und Gruppen für jedes einzelne Ratsmitglied zusätzlich zu den Sockelkosten erhalten.

 

Herr Feste stellt fest, dass es keine angemessene Zuwendung für einen Einzelvertreter gäbe. Daher werde er sich der Abstimmung enthalten.

 

Herr Thielmann äußert sein Verständnis dahingehend, dass jede Fraktion und Gruppe  neben den Zuwendungen für jedes einzelne Ratsmitglied einen gewissen Sockelbetrag für Sachkosten erhält. Diesen Sockelbetrag bekommt ein Einzelvertreter nicht. Es sei für die Zukunft zu überdenken, ob dieser Sockelbetrag zumindest anteilig  einem Einzelvertreter zugestanden werden sollte.

 

Herr Weber führt daraufhin an, dass es in diesem Zusammenhang dann auch ebenfalls zu überdenken sei, warum bei einer Gruppe die Bezirksvertretungsmitglieder nicht berücksichtigt, diese bei den Fraktionen dahingehend aber berücksichtig werden.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm erklärt, dass über dieses Thema vorab mehrfach gesprochen wurde. Deshalb sei er davon ausgegangen, dass Klarheit und Einigkeit herrsche. Da dieses nicht der Fall zu sein scheint, bietet Herr Oberbürgermeister Dehm an, die Anregungen aufzunehmen und im Ältestenrat zu erörtern. Da die neue Regelung weitgehend mit der bisherigen Regelung übereinstimmt und es immer die Möglichkeit gibt, Änderungen vorzunehmen, bittet er darum, heute über die Vorlage abzustimmen.

 

Herr Feste bemängelt, dass die Verwaltung im Vorfeld mit den Fraktionen spricht, aber nicht mit den Einzelvertretern. Er findet das Angebot, das Thema erneut im Ältestenrat zu erörtern, gut.

 

Herr Oberbürgermeister Dehm nimmt die weitere Anregung für den Ältestenrat auf, wie der Informationsaustausch mit den Einzelvertretern des Rates sichergestellt werden kann.

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Beschluss:

 

1.        Der Rat der Stadt Hagen beschließt mit Wirkung vom 01.01.2010 die Gewährung von Zuwendungen an die Ratsfraktionen, -gruppen und Einzelvertreter gemäß § 56 Abs. 3 GONW, wie sie Gegenstand dieser Vorlage sind.

 

2.        Die in § 7 der Hauptsatzung festgelegten Stundensätze bei Gewährung von Verdienstausfallentschädigung werden nicht verändert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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