17.12.2009 - 6.43 Bebauungsplan Nr. 8/09 (613) Wohnbebauung Thüne...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss:

 

a)     Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 8/09 (613) gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

b)     Der Rat der Stadt beschließt von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt nordwestlich der Thünenstraße und beinhaltet die Flurstücke: Gemarkung Hagen, Flur 6, Flurstücke 581, 582 und 591.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung Mitte 2010 sein.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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13.10.2010

Im Rahmen des Verfahrens ist noch eine rechtliche Prüfung der Bindung an die Wettbewerbsverordnung notwendig.

20.04.2011

Möglicherweise muss dass Bebaungskonzept überarbeitet werden. 03.11.2011

Der Beschluss zur Offenlag soll in 2012 erfolgen. Es ist noch die Frage von Aufschüttungen zu klären. 

03.04.2012

Derzeit werden noch Abstimmungen mit der WBH geführt.

26.09.2012

Hier steht derzeit noch eine Einigung mit dem Architkten aus.

06.05.2013

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

 

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

Überarbeitung des städtebaulichen Entwurfes

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=93503&selfaction=print