17.12.2009 - 6.24 a) Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr in d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.24
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 17.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Dr. Bücker erklärt für die Fraktion Hagen Aktiv, dass sie der Vorlage nicht zustimmen
werde. Dieses gelte auch für die folgenden Tagesordnungspunkte zu den Gebühren.
Er erklärt die ablehnende Haltung damit, dass es keine Rechnungsprüfungsmöglichkeit
bei der Stadt gäbe. Des Weiteren schlagen sie vor, dass die HEB und die SEH die
Gebührenkalkulation offen legen sollen.
Herr Oberbürgermeister Dehm erläutert, dass es nicht zutreffend ist, dass es
keine Rechnungsprüfungsmöglichkeit durch die Stadt gibt. Es hat bereits im HFA
die Diskussion gegeben, dass für die Politik nicht jede Einzelheit der
Gebührenkalkulation nachvollziehbar ist, die Kalkulation ist aber natürlich
intern belegt.
Herr Riechel verweist auf seine Nachfrage aus dem HFA – ob es eine
Kalkulationsoffenlage geben kann. In laufenden Prozessen haben die Bürger
ebenfalls bemängelt, dass die Kalkulation des HEB zu wenig transparent sei.
Daher hat das Gericht bestimmte Punkte eingefordert. In der letzten HFA-Sitzung
habe Herr Gerbersmann auf seine Anfrage lediglich den Punkt “kalkulatorisches
Wagnis“ beantwortet. Dieser Punkt ist ausgeräumt worden, aber es gäbe
eine Vielzahl von weiteren Punkten, die Transparenz für den Bürger und
insbesondere für Ratsmitglieder schaffen würden. Darauf sei Herr Gerbersmann jedoch
nicht eingegangen. Daher schließt er sich im Namen der Fraktion Bündnis 90 /
Die Grünen der Aussage von Herrn Dr. Bücker an.
Herr Gerbersmann spricht
nochmals die Diskussion im HFA an. Er erklärt, dass die Satzung seitens der
Verwaltung für rechtssicher gehalten wird. Zum Zeitpunkt des Gerichtsverfahrens
ist das Unternehmerwagnis mit knapp über einem Prozent in die Gebührenkalkulation
eingeflossen. Dieses entsprach zum Zeitpunkt der Satzungserstellung der
Rechtsprechung. Im Laufe des Jahres hat sich aber durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
herausgestellt, dass max. ein Prozent Unternehmerwagnis zulässig sind. Vor
diesem Hintergrund wurde der Bescheid zurückgenommen.
Herr Dr. Preuß verweist
auf die Kontrollpflicht, welche der Rat hat. Er erinnert nochmals daran, dass
das Gericht neben dem Unternehmerwagnis weitere fünf Punkte angefordert hat,
welche die Stadt nicht vorgelegt habe. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen
fordern im Rahmen ihrer Kontrollpflicht ein, dass die weiteren fünf
Informationen bis Ende Januar 2010 zur Verfügung gestellt werden. Eine
Auflistung über die gewünschten Informationen wird durch seine Fraktion schriftlich
eingereicht (Anlage 18 der Niederschrift).
Nach Prüfung der Unterlagen wird eine 1. Lesung vorgeschlagen, um danach eine
Entscheidung in der Ratssitzung im Februar 2010 zu treffen.
Herr Oberbürgermeister Dehm
stellt fest, dass Herr Dr. Preuß einen Antrag auf Vertragung der
Beschlussfassung gemacht hat. Er sichert die Beantwortung der Fragen der
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zu.
Herr Oberbürgermeister Dehm lässt über den Antrag auf Vertragung der
Beschlussfassung abstimmen.
Der Antrag auf Vertagung der Beschlussfassung wurde mit Mehrheit
abgelehnt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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