17.12.2009 - 6.19 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

·        Der Jahresabschluss 2008 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt. Nach Beratung im Verwaltungsvorstand schlägt die Betriebsleitung vor, den Jahresüberschuss bzw. den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:

 

·        Gewinnabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 1.840.437,03 €

-   Auf die Gewinnabführung hat die Stadt Hagen bereits eine Abschlagszahlung in Höhe von 100.778 € erhalten (HAKO-Maßnahme „Veräußerung Rathaus21“)

-   Von dem verbleibenden Betrag werden 1.450.000 € mit den Forderungen des HABIT aus der Erstattung der Vorfinanzierung für das SAP-Projekt verrechnet

-   Der Restbetrag in Höhe von 289.659,03 € wird an die Stadt Hagen ausgezahlt

·        Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 500.000 €.

 

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im Januar 2010 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?TOLFDNR=93489&selfaction=print