10.12.2009 - 6 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Berichterstatter: Herr Dr. Strähler

Auf den Hinweis von Frau Kingreen auf die 1. Lesung des Landschaftsbeirats erläutert Herr Dr. Strähler, im Zusammenhang mit der Schmutzwasserentsorgung werde SEH nicht mit offener Baugrube arbeiten sondern unter den Bäumen herpressen. Mit den im Umfeld vorhandenen Baulücken könne die Nachfrage nicht gedeckt werden. Herr Warmeling wird aus Vorsorgegründen gegen die Vorlage stimmen, sieht die Bedenken der Bürgerinitiative nicht ausgeräumt. Hinsichtlich der Lärmproblematik erläutert Herr Dr. Strähler, für Schlafräume sei passiver Lärmschutz anzuwenden, der Lärm im Außenbereich sei hinzunehmen, da er  gesundheitsunschädlich sei. Frau Kingreen  spricht die in Berchum zunehmende Problematik der Verkehrssituation an und beurteilt die Planung nicht als nachhaltig.

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Beschluss:

a)   Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung, Auslegung und eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) – Wohnbebauung Ergster Weg – West  – nebst der Begründung vom 03.08.2009 als Satzung gemäß § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, das Flurstück 687 und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 tlw., 237, 279 tlw., 280 bis 282, 431, 476, 477, 617 teilweise und 888 bis 893. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

Nächster Verfahrensschritt:

Mit öffentlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

   3

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen