09.12.2009 - 7.2 Teiländerung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 09.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau David teilt mit, dass es sich hier um eine Formalie handele. Hier seien die gesetzlichen Anforderungen nicht ausreichend dargestellt worden. Dies wurde nachgeholt,daher sei für die Genehmigung in Arnsberg eine neue Beschlussfassung erforderlich.
Herr Arnusch möchte demnächst aufgrund kontinuierlicher Nachverfolgung im Vorfeld informiert werden. Hier gehe es um einen Nachtrag, der eigentlich vorab hätte beschlossen werden müssen.
Die Bezirksvertretung
Hohenlimburg empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Beschluss:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen – Verbandsstraße -, Teilbereich 1, Gewerbe und die Begründung vom 26.05.2009 gemäß § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung .
Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 90 liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Genehmigung von der Bezirksregierung Arnsberg wird das Verfahren mit deren Bekanntmachung beendet.
Anlagen zur Vorlage
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1
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441,4 kB
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542,2 kB
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460,4 kB
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(wie Dokument)
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84,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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