09.12.2009 - 7.1 Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) Wohnbebauung Ergst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau David weist auf die aushängenden Pläne hin. Das Verfahren sei durch die Satzung und die Einleitung des Bebauungsplanes bekannt. Das Planungsgebiet stellt sich aufgrund des Verfahrens der öffentlichen Auslegung und zwei weiteren sich anschließenden kleineren Beteiligungsverfahren in verkleinerte Form dar. Einsprüche und Anregungen sind in der Verwaltungsvorlage dargestellt.

Die Umsetzung der Planung wird noch in einem städtebaulichen Vertrag mit der Stadt ausführlich beschrieben.

Herr Arnusch fragt nach, ob es sich hier um ein WA(Allgemeines Wohngebiet)oder WR(Reines Wohngebiet) handele und was passiert, wenn es WR-Gebiet bliebe? Könne dann eine Bebauung verhindert werden?

Frau David teilt mit, dass ein WA-Gebiet ausgewiesen sei. Dieses allgemeine Wohngebiet sei in der Baunutzungsverordnung definiert. Hier seien jedoch ausnahmsweise ansonsten zulässige Nutzungen ausgeschlossen, weil hier ein sensibler Wohnbereich vorliege.

Herr Strüwer fragt nach dem Bebauungsplan Ergste Nord. Dort gebe es die Problematik mit der Bildungsstätte. Er fragt, ob die Gebietsfestlegung hier Auswirkungen habe, wenn es beispielsweise um Immisionsschutz gehe. Ebenso, ob die Festlegung Bereich West Auswirkungen auf den Bereich Nord habe.

Frau David erläutert den Sachverhalt. Der Nordteil wird völlig unabhängig gesehen.

Bezugnehmend auf die Frage von Herrn Arnusch teilt Frau David mit, dass das Lärmgutachten eher mit dem Autobahnlärm zu tun habe.

Herr Strüwer teilt bezugnehmend auf die Nachfrage von Herrn Eschenbach mit, dass der Stadtentwicklungsausschuss den Bereich Nord und West vorbereite.

Frau David weist darauf hin, dass die hiesige Bezirksvertretung den Bereich Nord abgelehnt habe und die Beschlussfassung nun über den Stadtentwicklungsaussschuss und Rat erfolge.

 

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Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

 

 

Beschluss:

 

a)   Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgeranhörung, Auslegung und eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit) und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

b)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten Bebauungsplan Nr. 2/08 (598) – Wohnbebauung Ergster Weg – West  – nebst der Begründung vom 03.08.2009 als Satzung gemäß § 2 und § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Geltungsbereich des Bebauungsplanes:

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten von Berchum, westlich des Ergster Weges und südlich der Straße Lichtenböcken. Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst im Einzelnen in der Gemarkung Berchum, Flur 1, das Flurstück 687 und in Flur 2 die Flurstücke 1 teilweise, 214, 215 tlw., 237, 279 tlw., 280 bis 282, 431, 476, 477, 617 teilweise und 888 bis 893. In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplanentwurf ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlus­ses.

Nächster Verfahrensschritt:

Mit öffentlicher Bekanntmachung wird der Bebauungsplan rechtskräftig.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 3

Enthaltungen:

      

 

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Anlagen zur Vorlage

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