09.12.2009 - 7.7 Bebauungsplan Nr. 7/98 (496) -Reichsbahnstraße/...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt  zeigt sich erfreut über die Vorlage. Anfang des Jahres 2009 seien 1600 Unterschriften von Vorhaller Bürgerinnen und Bürgern an Herrn Oberbürgermeister Demnitz überreicht worden, mit denen man sich für einen Vollsortimenter für den Bereich des Stadtteils Vorhalle ausgesprochen habe.  Ein Erhalt und Stärkung der zentralen Versorgungsbereiche an integrierten Standorten sei für die Ortsteile sehr wichtig.

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/98 (496) –Reichsbahnstraße / Revelstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 26.03.1998.

 

Geltungsbereich (aus Einleitungsbeschluss):

Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. 7/98 (496) –Reichsbahnstraße / Revelstraße– wird begrenzt durch:

                   das Eisenbahngelände im Bereich des Bahnhofes Hagen Vorhalle zwischen der Fußgängerbrücke (Verbindung Brüninghausstrasse – Reichsbahnstraße) und der Bundesautobahn A1/E37 (Bremen – Köln) im Norden

                   die Bundesautobahn A1/E37 (Bremen – Köln) im Osten

                   die Weststrasse im Südosten

                   die Ophauser strasse im Süden

                   die Revelstraße –ausgehend von der Ophauser Strasse bis zur Reichsbahnstraße– im Südwesten

                   die Reichsbahnstraße im Westen

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/08 (603) –Einzelhandel Revelstraße– sowie die Aufhebung des zugrundeliegenden Ratsbeschlusses vom 18.12.2009.

 

Geltungsbereich: (aus Einleitungsbeschluss):

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 295, 422 und 424, Flur 5, Gemarkung Vorhalle.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

zu c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 9/09 (614) – Einzelhandel Revelstraße – gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet liegt zwischen der Ophauser Straße und dem Eisenbahngelände des Bahnhofes/Rangierbahnhofes Hagen Vorhalle an der Revelstraße (Revelstraße 6, 8, 10).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 294, 295, 355, 421, 422, 423, 424 und 425, Flur 5, Gemarkung Vorhalle.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

zu d) Der Rat der Stadt Hagen beschließt für das Bebauungsplanverfahren Nr. 9/09 (614) – Einzelhandel Revelstraße – den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

zu a) Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

zu b) Mit der ortsüblichen Bekanntmachung werden die Einstellung des Bebauungsplans und die Aufhebung des vorgenannten Ratsbeschlusses bekannt gemacht und das Verfahren damit abgeschlossen.

 

zu c) und d) Nach Fassung des Einleitungsbeschlusses und nach Vorliegen der konkreten Planungen soll Anfang des Jahres 2010 die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0