02.02.2010 - 5.15 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer In...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Berichterstatter: Herr Grothe

 

Herr Quardt begrüßt die Vorlage als Konsequenz für die bisherigen Planungen. Er hinterfragt jedoch den Verbleib der Bepflanzung an den Rändern des Verbindungsweges, die doch durch den von der Bezirksvertretung Hagen-Mitte in ihrer letzten Sitzung gefassten Beschluss zum Flächennutzungsplan in den Beschlusstext zusätzlich mit aufgenommen wurde.

Herr Grothe erläutert, wie auch in der Sitzung vom 01.12.2009, dass der Eigentümer bereits vom Landesforstamt die Genehmigung habe, dieses „Wäldchen“ zu entfernen. Jedoch werde eine Begrünung dieses Bereiches wieder stattfinden.

Eine Nachfrage von Frau Kingreen zur zeitversetzten Begrünung der Seitenstreifen des Verbindungsweges wird von Herrn Grothe beantwortet.

 

Auf den Einwand von Herrn Kempkens, dass die Verwaltung dem Beschluss der Bezirksvertretung zuwider gehandelt habe, verweist Herr Grothe nochmals auf seine Ausführungen zu Beginn und geht kurz auf die bisherigen Planungen für diesen Bereich ein.

 

Herr Löwenstein gibt bei den Planungen der SEWAG zu bedenken, dass dies nicht nur positiv für die Stadt Hagen zu betrachten sei. Die Kaufkraft der Mitarbeiter aus der Körnerstraße ginge verloren und ein Konsolidierungswunsch durch höhere Einsparungen bei den Beteiligungsunternehmen sei dann durch hohe Investitionskosten mittelfristig nicht zu realisieren. Herr Grothe erwidert, dass die SEWAG bei Zusammenlegung der verschiedenen Standorte von einem Einsparvolumen von ca. 3 Mio. Euro ausgehe und das Gesamtkonzept erst durch den Verkauf und die Entwicklung der alten Standorte abgerundet werde. Er rät zu einer kritischen Begleitung der Planungen.

 

Eine Frage von Herrn Thormählen zu den Eigentumsverhältnissen an dem Gebäude in der Körnerstraße wird von Herrn Grothe beantwortet.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Teilung des Plangebietes in den verbleibenden Teil 1 und den auszuklammernden Teil 2.

 

b)       Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den Teil 1 die Erweiterung des Plangebietes.

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 Teil 1 Haßleyer Insel  wird begrenzt:

 

·      im Westen durch die Autobahn

·      im Norden durch den über die Haßleyer Insel querenden landwirtschaftlichen Weg

·      im Osten durch die Haßleyer Straße

·      im Süden durch die Straße Zur Hünenpforte

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

c)        Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 1 Haßleyer Insel nebst der Begründung vom 16.11.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der zur Zeit gültigen Fas­sung. Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Be­standteil der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Nach dem Ratsbeschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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