15.12.2009 - 8 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - zum FNP ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Bezogen auf den vorliegenden Beschluss der Bezirksvertretung Mitte wirbt Herr Grothe um Verständnis dafür, dass er für die Beschlussempfehlung der Verwaltung plädiere. Auf der Ebene des Flächennutzungsplanes solle die Fläche auf der Haßleyer Insel zukünftig als Gewebefläche dargestellt werden.  Der FNP sei in der Darstellung ein eher grobes Instrument und daher könne der vorhandene Grünzug nicht aufgenommen werden.  Er sage jedoch zu, dass der Fußweg von Emst in Richtung Haßley einschließlich einer rechts und links des Weges befindlichen Grünfläche im Rahmen der Bebauungsplanung gesichert werden solle.

 

Herr Schädel fügt hinzu, dass unterhalb der Ebene FNP ein Bebauungsplan entwickelt würde, worin natürlich dieser Fußweg mit einem beiderseitigen bepflanzten Grünstreifen festgesetzt würde. Nicht erhalten werden könnte das vorhandene Wäldchen, für das bereits eine genehmigte Waldumwandlung der Forstbehörde vorläge.  

 

Herr Thieser spricht sich dafür aus, dass der Ausschuss dieser Intention folgen sollte und die Erklärung von Herrn Schädel auch entsprechend im Protokoll festzuhalten sei. 

 

Für Herrn Thormählen wäre der Erhalt des Fichtenwäldchens nicht so gravierend, jedoch sei der bestehende Fußweg einschließlich angrenzender Grünflächen doch ausgesprochen wichtig zur Erreichung des Naherholungsgebietes um Haßley.

 

Herr Dr. Ramrath gibt zu bedenken, dass es hier um ein Flächennutzungsplanänderungsverfahren gehe und dieses nicht mit Restriktionen belastet werden sollte, die nicht benötigt würden. Da von der Verwaltung die Zusage gemacht worden sei, den Fuß- und Radweg einschließlich angrenzender Grünfläche im Bebauungsplan festzusetzen, spreche er sich dafür aus, der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen.  

 

 Herr Klinkert hat Bedenken zu einer positiven Beschlussfassung, wenn die SEWAG beabsichtige, auf der Haßleyer Insel in unmittelbarer Nähe zur Autobahn ihre sämtlichen Betriebe einschließlich Verwaltung unterzubringen.

 

Herr Schädel erklärt, dass dieser Bereich im FNP als gewerbliche Baufläche dargestellt werden solle, jedoch nicht bezogen auf einen bestimmten Betrieb. Natürlich seien bereits Verhandlungen mit der SEWAG geführt worden, die beabsichtige, hier gewerbliche Betriebsarten und die Verwaltung unterzubringen. Eine Entscheidung sei noch nicht gefallen.

 

Herr Dücker macht nochmals deutlich, dass es hier um ein Flächennutzungsplanänderungs- und nicht um ein Bebauungsplanverfahren gehe, wo Einzelheiten festgelegt würden. Hier bestehe eine sehr attraktive Fläche, die für mehr als einen Investor geeignet sei.

 

Herr Panzer führt aus, dass es sich hier um eine der wenigen gewerblich entwickelbaren Flächen handele. Jedoch müsse bemängelt werden, dass schon eine Vorprägung vorgenommen würde, in dem auch Betriebsverlagerungen realisiert werden sollen. Dies sei schon zu weitgehend und eigentlich zu schade für diese Fläche. Hier sollte zukunftsorientiertes neues Gewerbe angesiedelt werden.  

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 10.11.2009 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 10.11.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegen-stand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch

-          die BAB A 45 im Westen

-          die Haßleyer Straße im Norden und Osten und

-          die Straße 'Zur Hünenpforte' im Süden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 2. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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