15.12.2009 - 18 Teiländerung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 18
- Gremium:
- Stadtentwicklungsausschuss
- Datum:
- Di., 15.12.2009
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Anregung der Herren Dücker und Dr. Ramrath
wird die Verwaltung gebeten, im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes zu prüfen, ob die benachbarte Obstwiese als gewerbliche
Baufläche dargestellt werden könnte.
Gegen diese Verfahrensweise werden keine Bedenken
erhoben.
Anschließend lässt Herr Dr. Ramrath über den
Beschlussvorschlag der Verwaltung zu dieser Flächennutzungsplanteiländerung
abstimmen.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligungen der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegungen vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt die im Sitzungssaal ausgehängte und zu diesem Beschluss gehörende Teiländerung Nr. 90 des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen – Verbandsstraße -, Teilbereich 1, Gewerbe und die Begründung vom 26.05.2009 gemäß § 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung .
Die Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses und als Anlage Bestandteil der Niederschrift.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich der Teiländerung Nr. 90 liegt im Stadtbezirk Hohenlimburg zwischen der Verbandsstraße und der Wannebachstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der Genehmigung von der Bezirksregierung Arnsberg wird das Verfahren mit deren Bekanntmachung beendet.
Anlagen zur Vorlage
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1
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441,4 kB
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84,4 kB
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