15.12.2009 - 17 Bebauungsplan Nr. 7/07 (594) Wohnen - Am Schel...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Dr. Ramrath berichtet, dass die Bezirksvertretung Hohenlimburg mit Mehrheit der Beschlussempfehlung gefolgt sei.

 

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Beschluss:

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

a)            Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebietes.

b)            Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ nebst der Begründung vom 18.11.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

c)             Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ an und überträgt sie zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss.

Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/07 (594) Wohnen „Am Schellbrink“ liegt im Ortsteil Hagen-Hohenlimburg und wird im Einzelnen begrenzt

§                     im Süden durch Hochspannungsleitungstrasse und den vorhandenen Fußweg

§                     im Westen durch die Grenze der Flurstücke 158, 159 und sowie

§                     im Norden und Osten durch die Flurstücksgrenze des Flurstücks 152, 153 und 148.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage

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