01.12.2009 - 9 Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Frau Haack erläutert die Vorlage.

 

Herr Dr. Schmidt führt weiter aus, dass sich der Umbau von zur Verfügung stehenden Plätzen der 3 – 6 - Jährigen in Plätze für U – 3 –Jährige zwar einfach anhöre,  aber leider  aufgrund der verschiedenen Gruppenstrukturen hochkompliziert sei. Für das Kindergartenjahr 2013/2014 hätten die Kolleginnen der Verwaltung unter Einrechnung der Gruppen, die heute voraussichtlich beschlossen würden, einen Überhang  von knapp 500 Plätzen ermittelt. Das mache die Größenordnung des Umbaus deutlich, der in Hagen vorzunehmen sei. Leider sei der Umbau aufgrund der unterschiedlichen Strukturen ein hochkompliziertes Verfahren. In der ersten Sitzung des neuen Jahres werde man in einer Vorlage versuchen, diese Dinge nachvollziehbar darzustellen. Vor den Osterferien solle ein beschlussfähiger Vorschlag vorliegen. Tatsache sei, dass der U - 3 - Ausbau Geld koste. Dann werde sich herausstellen, ob die vom Rat ursprünglich beschlossenen Ausbauquoten eingehalten werden könnten. Man wolle das gemeinsam versuchen, aber das sei in Konsolidierungszeiten nicht einfach.

 

 Herr Strüwer möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit bereits Investitionsprogramme gegeben habe, die leider in Hagen nicht genutzt worden seien. Das bedeute aber nicht, dass das zukünftig nicht anders laufen könne. Das Bewusstsein dafür sei vorhanden. Landesweit sei Hagen ganz weit vorn, wenn es um Deckung der U – 3 – Betreuung gehe. Es sei in Hagen gelungen, innerhalb von fünf Jahren den Anteil derjenigen, die die U – 3 – Betreuung wahrnähmen, zu verfünffachen. Das sei eine gewaltige Leistung, die in besonderem Maße auch dem Engagement der Träger zu verdanken sei. Wenn, wie in der Vorlage dargestellt, Gruppen abgebaut würden, habe das damit zu tun, dass es leider in Hagen zuwenig Kinder gebe, um die vorhandenen Kindertagesplätze voll belegen zu können.  Man werde auf Unterstützung des Landes und des Bundes angewiesen sein, um die entsprechenden Zielmarken erreichen zu können. Er möchte von Frau Haack wissen, ob sich die Zahlen in der Vorlage durch das Anmeldeverfahren verändern könnten. Im letzten Jahr sei nach Abschluss des Anmeldeverfahrens nachjustiert worden. Sei das dieses Mal auch so?   

 

Frau Haack antwortet, dass es sich hier um die mit den Trägern abgestimmten Planungszahlen handele. Das spiegele wieder, was in den Einrichtungen möglich sei.

Spielraum gebe es immer bei den Stundenkontingenten. Das sei die Entscheidung der Eltern, die im Vorhinein nicht absehbar sei. Unklar sei im Moment noch, ob die 45- Stunden-Betreuung vom Land gedeckelt werde. Man habe sich an dem Umfang der 45-Stunden-Betreuung orientiert, der im Moment bestehe.

Auch bei den U – 3 Plätzen könne sich herausstellen, dass der Bedarf höher sei. Das müsse man dann auch kurzfristig mit Hilfe der Träger regeln, die durch zusätzliche Umwandlungen noch U – 3 – Kinder nehmen könnten. 

 

Frau Klos-Eckermann fragt in Richtung von Herrn Strüwer, welche nicht realisierten Programme er gemeint habe.

 

Herr Strüwer erklärt, da habe es sich um ein Länderprogramm mit einer 90 %igen Förderungsmöglichkeit bei der U – 3 - Betreuung gehandelt. Dort sei im vergangenen Jahr vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe dringend darum gebeten worden, entsprechende Anträge zu stellen. Er habe diese Anfragen an die Fachverwaltung weitergeleitet. Zum damaligen Zeitpunkt sei von Seiten der Stadt darauf nicht zurückgegriffen worden.

 

Frau Haack merkt in diesem Zusammenhang an, dass eine Vielzahl von Anträgen gestellt worden sei. Die Schwierigkeit habe im Abfluss der Mittel bestanden. Das Projekt müsse erst umgesetzt sein und dann hätten die Mittel voll abgerufen werden können. Die Genehmigungen seien immer viel zu spät gekommen, so dass die Träger nicht mehr hätten tätig werden können. Für 2009 sei ein ähnliches Problem entstanden. Im Moment würden die Bescheide für 2009 verschickt. Es sei schwierig, den Umbau jetzt noch vorzunehmen und gleichzeitig abzurechnen.

 

Herr Strüwer bittet, in schriftlicher Form  eine Übersicht über die beantragten Mittel im Rahmen der U – 3 - Investitionsförderung beizufügen (siehe Anlage 1 zu TOP 9).

 

Herr Reinke dankt der Verwaltung für diese Vorlage. Er weist auf rechnerische Fehler in der Tabelle hin. Weiterhin sei er von einem Träger angesprochen worden, dass die hier dokumentierte Planung mit ihm nicht abgesprochen gewesen sei und stimme so nicht.

 

Frau Haack  weist darauf hin, dass die Träger alle zu den Runden eingeladen gewesen seien. Alle hätten die Ergebnisse aus den Gesprächen zur Verfügung gestellt bekommen. Sie gehe davon aus, dass die Einrichtung in der Dümpelstraße angesprochen sei. Die Träger hätten die Möglichkeit gehabt, sich über einen Zeitraum von viereinhalb Monaten zurückzumelden. Vom Träger sei nichts Gegenteiliges gekommen. Man habe den Vorschlag von April als Grundlage für die Planung genommen.

Bezüglich der falschen Zahlen in gewissen Zeilen gibt sie Herrn Reinke recht. Die Zahlen in der Tabelle seien teilweise verrutscht. Die Tabelle sei ursprünglich anders aufgebaut gewesen. Bei Umgestaltung der Tabelle sei es zu diesen falschen Zahlen gekommen. Sie sichert zu, dem Protokoll die korrigierte Tabelle beizufügen (siehe Anlage 2 zu TOP 9).

 

Herr Strüwer schlägt vor, im Einzelfall zum Telefonhörer zu greifen, um die Dinge zu klären.

 

Herr Reinke greift den Vorschlag von Herrn Strüwer auf.

 

Frau Helling nimmt Bezug darauf, dass in der Tabelle 1 die Summe der Plätze und in Tabelle 2 die Anzahl der Kinder aufgeführt sei. Sie fragt nach einer Quote bezüglich der

derzeitigen Auslastung der Plätze. Gebe es Berechnungen, welche Betreuungsquote sich nach dem Ausbau und den Streichungen nach Prognose ergäbe?

 

Frau Haack antwortet, dass die U – 3 – Plätze in Hagen alle belegt seien. Im Gegenteil habe es nach Abschluss des Anmeldeverfahrens noch 40 nicht versorgte Kinder gegeben. Dort hätten sich dann andere Betreuungsformen gefunden.

Die Planung sei anders herum aufgebaut. Man sich an den Ausbauquoten, die man festgelegt habe. Es gebe eine  Zielmarke von 32 % der Plätze, die man schaffen müsse. Im letzten Jahr habe man von dem prozentualen Anteil linear hochgerechnet, um bis zum Jahr 2013 auf die 32 % zu kommen. Es handele sich hier um die jährlichen Ausbauquoten.  Diese seien immer komplett belegt gewesen.

 

Auf eine weitere Frage von Frau Helling erläutert Frau Haack, dass es sich bei den Plätzen im Bereich der über – 3 –Jährigen  um diejenigen handele, die teilweise abzubauen seien. Man müsse jetzt schauen, wo ein Abbau möglich sei.

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass es für den Ausschuss wichtig sei, dass die Familien, die Plätze nachfragten, auch versorgt würden. Man müsse darauf setzen, seitens des Landesjugendamtes  zusätzlich Plätze im U – 3 – Bereich zugewiesen zu bekommen, um der erhöhten Nachfrage gerecht zu werden. Wenn die Stadt Hagen den gesetzlichen Anspruch von 32 % erfüllen wolle, müsse man jetzt schon die Möglichkeiten nutzen, die sich durch die Nachfragesituation ergäben.

 

Herr Dr. Schmidt weist darauf hin, dass für die Kinder von 3 – 6 Jahren ein Rechtsanspruch bestehe. Diese müsse mit einer unveränderten Zielquote von 95 % erfüllt werden. Diese sei bereits mehr als erfüllt, aber im Stadtgebiet völlig ungleichmäßig verteilt. Es wäre wünschenswert, wenn man in jedem Stadtteil die Plätze anbieten könne, die nachgefragt würden. Die Kunst sei es, dort nachzusteuern.

In dem Bereich der U – 3 - Betreuung habe man sich für übernächstes Jahr die Zielquote von 32 % gesetzt, allerdings gebe es hier keinen Rechtsanspruch, aber eine Selbstverpflichtung des Rates. Diese versuche man in einer Quote von 70 % Kindergartenplätzen und 30 % Tagespflege umzusetzen. Er vermute, dass es bereits im nächsten Jahr schwer werde, diese 32 % zu erreichen. Die Verpflichtung gehe ja dann weiter bis auf 50 % und irgendwann bestehe dann auch eine gesetzliche Verpflichtung. Wenn man die Kommunen frage, wie denn der Bedarf eingeschätzt würde, bekäme man deutliche Signale, dass der Bedarf deutlich über 50 % liege. Man müsse den Rat fragen, ob er sich auf die gesetzliche Verpflichtung beschränken wolle.

 

Herr Strüwer erklärt, dass diese Thematik Anfang nächsten Jahres sicher in aller Ausführlichkeit beraten werden müsse. 

 

Frau Schwerdtfeger möchte wissen, wie verbindlich der Beschlussvorschlag zu verstehen sei, da  der Elternwille erst nach erfolgtem Anmeldeverfahren feststehe. Werde der Träger dann auf dieser Grundlage nicht verpflichtet, die Planung so umzusetzen?

Weiterhin teilt sie mit, dass sich im Kirchenkreis Hagen eine Trägergemeinschaft gebildet habe, wo die ersten Kirchengemeinden jetzt ihre Trägerschaft an den Kirchenkreis abgäben. So werde die Vielfalt im evangelischen Bereich im Laufe der Zeit  sicher übersichtlicher.

 

Frau Haack sichert zu, dass im Einzelfall sicher noch Gespräche geführt würden, wenn die Planung so nicht aufrechtzuerhalten sei.

 

Herr Steuber macht deutlich, dass es sich hier um eine Planung handele. Hier werde kein Träger zu einem Ausbau verpflichtet. Die Besorgnis, bei einem positiven Beschluss eine Verpflichtung einzugehen, brauche man nicht haben.  Man benötige jedoch einen Auftrag des Rates, dass in diesem Umfang geplant werden solle. 

 

Herr Strüwer wiederholt die Zusage der Verwaltung, dass nachjustiert würde, wenn das Nachfrageverhalten der Eltern nicht der Planung entspreche.

 

Er stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.

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Beschluss:

 

 

1)                 Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Fortschreibung der Kindergarten- Bedarfsplanung wie dargestellt zur Kenntnis.

 

2)                 Die Planung wird zum Kindergartenjahr 2010/2011 umgesetzt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 14

Dagegen:

   0

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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